Pressemeldung 27.03.2020
Corona-Hilfsmaßnahmen auch für Tierheime
Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Bundesregierung und die Länder, bei den heute auch vom Bundesrat beschlossenen Förder- und Hilfsmaßnahmen ausdrücklich den Betrieb von Tierheimen zu berücksichtigen. Der Dachverband, in dem rund 550 Tierheime organsiert sind, hatte sich deshalb mit einem Schreiben an die Wirtschafts- Finanz- und Tierschutzminister*innen der Länder und an die zuständigen Bundesminister*innen gewandt.
„Die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige, die sich derzeit mit existentiellen Sorgen konfrontiert sehen, sind dringend notwendig. Auch die Tierheime in Deutschland unterliegen den Regeln für Geschäftsbetriebe und sollten in der derzeitigen Krise im Rahmen der Förderung auch als solche behandelt werden. Da braucht es eine Klarstellung, die dann auch bindend für die Bundesländer sein muss“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Verband fordert, dass insbesondere die Hilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auch für den Tierheimbetrieb angewendet werden können. Mit einem Sofortprogramm solle den betroffenen Tierschutzvereinen, die Tierheime betreiben, schnell und unbürokratisch geholfen werden, damit die Versorgung der Tiere aufrechterhalten werden kann. Unbürokratisch sollten dabei in Notfällen auch tierheimähnliche Einrichtungen berücksichtigt werden.
Corona-Krise stellt Tierheime vor Herausforderungen
Die Tierheime übernehmen mit der Betreuung von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren kommunale Aufgaben und tragen maßgeblich dazu bei, das Staatsziel Tierschutz in Deutschland zu verfolgen. Tierschützer*innen helfen aber nicht nur Tieren in Not, sondern auch den Menschen, die ihr Tier lieben, sich aber zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung oder behördlich verordneter Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst kümmern können. Ihre wichtigen systemrelevanten Aufgaben können die Tierheime jedoch aufgrund der besonderen Herausforderungen der Corona-Krise nur unter großen Anstrengungen erfüllen. Die sie tragenden Tierschutzvereine geraten zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen, auch weil sie durch die jahrzehntelange ungenügende Kostenerstattung für die Übernahme staatlicher Leistungen kaum bis keine Rücklagen bilden konnten. Wie Selbständige und Unternehmen müssen Tierheime Personal und Versicherungen bezahlen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen, Bewirtschaftungskosten tragen und Einkäufe tätigen. Ohne die Klarstellung von Bund und Ländern, dass Tierheime wie Unternehmen zu behandeln sind, müssten die Behörden vor Ort in jedem Fall einzeln entscheiden. „Die Tierheime leisten derzeit großartige Arbeit für Tier und Mensch. Die Regeln dürfen nun nicht zu einem Flickenteppich der Hilfe führen. Die tierschützerische Arbeit verdient an jedem Ort der Republik gleichwertige Anerkennung“, so Schröder.
Unabhängig von den Corona-Hilfsmaßnahmen, die absehbar kaum reichen werden, brauchen die Tierheime und Tierschutzvereine dringend Unterstützung. Wer helfen möchte, kann auf das Spendenkonto des Deutschen Tierschutzbundes (IBAN: DE 88 37050198 0000040444), Spendenzweck „Nothilfe für Tierheime“ oder direkt an den örtlichen Tierschutzverein spenden.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn