Bonn, 14.10.2011
Im Bundesrat wurde heute positiv über einen Antrag Thüringens zur Schaffung einer einheitlichen Regelung zur Unterbringung von Fundtieren abgestimmt. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband in Thüringen begrüßen die Entscheidung des Bundesrates. Die Länder fordern die Bundesregierung damit auf, eindeutige gesetzliche Grundlagen zur Unterbringung von Fundtieren zu schaffen. "Wir erwarten, dass die Bundesregierung dieses Votum aus dem Bundesrat zügig umsetzt. Wir stehen für Gespräche bereit", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die heutige Entscheidung. Und erklärt gemeinsam mit Gerd Fischer, Vorsitzendem des Landestierschutzverbandes Thüringen: "Die Tierheime übernehmen mit der Fundtierbetreuung eine staatliche Aufgabe, ohne dafür eine kostendeckende Erstattung zu bekommen. Das ist eine der Hauptursachen dafür, dass viele Tierheime in Existenznot sind. Die kommunalen Spitzenverbände verweigern eine bundesweit einheitliche Regelung. Also muss der Gesetzgeber handeln."
> Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 14.10.2011