Tierschutzverein Mechernich e.V.

Den Tieren eine Stimme geben

Lidl führt Haltungskompass für Fleisch ein

Lidl wird ab 3. April erste Frischfleischprodukte mit dem eigenen Haltungskompass führen. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

 „Wir begrüßen grundsätzlich den Schritt von Lidl, eine Haltungskennzeichnung einzuführen. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt, endlich mehr Transparenz für den Verbraucher am Fleischregal zu schaffen. Der Lidl-Haltungskompass konzentriert sich auf die Haltung der Tiere; durch das zweistufige Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes „Für Mehr Tierschutz“ wird zudem die Kette bis hin zum Schlachthof transparent, nachvollziehbar und umfassender gelabelt. Daher freuen wir uns über das Bekenntnis von Lidl, auch weiterhin und verstärkt Produkte mit dem Label „Für Mehr Tierschutz“ ins Sortiment aufzunehmen. Konventionelle Produkte, die keinen Tierschutz-Mehrwert im Vergleich zum gesetzlichen Standard bieten, sind für den Verbraucher - durch die Ziffer 1 - als solche auch erkennbar. Andersherum: Der Mehraufwand im Stall, der zu mehr Tierschutz führt, wird transparent, im Besonderen durch die Ziffern 3 und 4. Lidl muss dafür Sorge tragen, dass die bei den Eiern umgekehrte Bedeutung der Ziffernfolge nicht zu großer Verwirrung führt.

Auch wenn die Kriterien im Detail immer noch ehrgeiziger sein könnten und an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht: Die Lidl-Initiative ist und muss Vorbild für andere Handelsunternehmen sein. Und sie sollte zugleich eine Blaupause für die neue Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sein, um ein durchdachtes staatliches Tierschutzlabel auf den Weg zu bringen. Wir sind überzeugt, dass auch die Lidl-Initiative am Ende ein Erfolg unseres Tierschutzlabels ist, weil unser Schritt vor fünf Jahren, in den Markt zu gehen, die Debatte um mehr Transparenz am Fleischregal angetrieben und für Umsetzungsdruck gesorgt hat. Es gibt keinen Weg mehr zurück, die Transparenz nimmt zu.“

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Sorge um den Osterhasen

Sorge um den „Osterhasen“: Natur- und Tierschutzverbände fordern Jagdverbot32Feldhasen


Tierschutzverein Mechernich e.V. 27. März 2018 Bundesweit gilt der Feldhase als gefährdete, lokal sogar stark gefährdete Art. Doch während Jäger scheinheilig Füchsen und anderen Beutegreifern die Schuld dafür geben, töten sie selbst jährlich etwa 200.000 Feldhasen. Rund 60 Organisationen aus dem Natur- und Tierschutzbereich fordern gemeinsam als „Aktionsbündnis Fuchs“ ein Verbot der Jagd auf den Feldhasen und die ganzjährige jagdliche Schonung des Fuchses, dessen Bejagung bedrohten Arten eher schadet als nützt.

Jäger töteten im Jagdjahr 2016/17 etwa 200.000 Hasen und über 400.000 Füchse.                          Bild: Aktionsbündnis Fuchs

Von Osterfüchsen und Osterhasen
Nach altem Osterbrauchtum brachte in Deutschland bis Mitte des 20. Jahrhunderts mancherorts nicht der Hase die Ostereier, sondern der Fuchs. Die Kinder bereiteten dem „Osterfuchs“ am Karsamstag ein weiches Nest und fanden darin am Ostersonntag eine Überraschung. Im Laufe der Zeit wurde der Osterfuchs schließlich vom Osterhasen abgelöst und geriet in Vergessenheit. Doch während sich der Hase im Osterbrauchtum durchgesetzt hat, steht es in der Natur leider schlecht um ihn.
Der Fuchs als Sündenbock von Jägern
Seit Jahren ist die Zahl der Feldhasen rückläufig. In der „Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands“ wird er bundesweit als gefährdet, in manchen Bundesländern sogar als stark gefährdet eingestuft. Jagdverbände nehmen die Osterzeit gerne zum Anlass, Beutegreifern wie dem Fuchs die Schuld für diese Entwicklung zuzuschieben. In Verbindung damit fordern sie meist eine immer intensivere Bejagung von Füchsen, die Aufhebung der schon jetzt völlig unzureichenden Schonzeiten und die Legalisierung besonders grausamer Jagdpraktiken. Die Argumente, mit denen sie die Jagd auf Füchse begründen, sind allerdings ebenso unglaubwürdig wie die Vorstellung vom eierlegenden Osterfuchs.
Feldhasen: Opfer intensiver Landwirtschaft und Jagd
Tatsächlich hat der Rückgang der Feldhasenbestände seine Ursache nämlich keineswegs in der Prädation durch Beutegreifer wie den Fuchs. Die Hauptursachen liegen vielmehr in der Intensivierung der Landwirtschaft, dem Einsatz von immer potenteren Pestiziden, der damit verbundenen Nahrungsvergiftung und -knappheit, der fortschreitenden Zerstörung natürlicher Lebensräume und dem Klimawandel. Ein weiterer negativer Faktor ist aber auch die Jagd: Selbst bedrohte Arten wie der Feldhase werden weiterhin rücksichtslos verfolgt; 212.452 Feldhasen zählt die Jagdstatistik für das Jagdjahr 2016/17.
Die Fuchsjagd hilft dem Feldhasen nicht – im Gegenteil
Studien zeigen, dass auch die Jagd auf den Fuchs keinesfalls dem Schutz des Niederwilds dient. Oft zeigen sich sogar gegenteilige Effekte: So kann etwa der Prädationsdruck lokal sogar ansteigen, wenn der Tod eines territorialen Fuchses den Weg vorübergehend für mehrere revierfremde Füchse und andere Beutegreifer freimacht. Abgesehen davon schützen Füchse durch die Erbeutung von kranken Tieren und die Beseitigung von Aas auch bedrohte Arten vor der Ausbreitung von gefährlichen Seuchen – den Feldhasen z. B. vor der Hasenpest (Tularämie) – und tragen damit zur Gesunderhaltung des gesamten Wildbestands bei. Wo es wenig Füchse gibt, sterben weitaus mehr Feldhasen an Seuchen. Nicht umsonst haben Füchse daher den Ruf der „Gesundheitspolizei“ in Feld und Flur.
Schonung des Fuchses ist ein Erfolgsmodell
Dass Füchse nicht für den Rückgang der Hasenpopulation verantwortlich sind, belegt auch die Situation auf der Nordseeinsel Pellworm. Dort hat man denselben Rückgang der Hasenpopulation verzeichnet wie auf dem Festland. Allerdings gibt es dort keine Füchse, sehr wohl aber intensive Landwirtschaft und Hasenjagd. Studien sowie praktische Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten (wie z. B. Luxemburg), zeigen zudem eindrucksvoll, dass Fuchspopulationen sich ohne jagdliche Eingriffe regulieren. Für die Jagd auf Meister Reineke gibt es damit schlichtweg keinen vernünftigen Grund.
Aktionsbündnis Fuchs fordert strikte Jagdreform
Dass es bei der Fuchsjagd in irgendeiner Form um Artenschutz geht, kann angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnislage wohl ausgeschlossen werden. Tatsächlich machen die Jagdverbände Füchse gezielt zu Sündenböcken, um einerseits von eigener Mitschuld am Hasenrückgang abzulenken, und gleichzeitig die immer mehr in die Kritik geratende Fuchsjagd zu rechtfertigen. Wie Jagdzeitschriften und Jägerforen eindrucksvoll dokumentieren, haben deutsche Hobbyjäger schließlich auch heute noch große Freude daran, „das Wild daher zuschießen, gleich wie es ihnen gefällt“.
Der Tierschutzverein Mechernich hat sich daher dem Aktionsbündnis Fuchs angeschlossen, einem wachsenden Zusammenschluss aus derzeit rund 60 Natur- und Tierschutzorganisationen, der die Durchsetzung dringend nötiger Reformen fordert: Neben einem Verbot der Jagd auf bedrohte Arten gehört dazu auch die Einstellung der sinnlosen und kontraproduktiven Fuchsjagd. Anstelle der Jagd müssen endlich nachhaltige, tierschutzgerechte und wirksame Maßnahmen zum Artenschutz durchgesetzt werden. Ein Richtungswechsel bei der Gestaltung und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen ist ebenso unumgänglich wie Renaturierungsprojekte, welche die Wiederherstellung ursprünglicher Naturflächen und die Wiedervernetzung von Lebensräumen zum Ziel haben.
Wenn sich nichts ändert, wenn Habitatzerstörung und Jagd weiterhin die Hasenpopulation dezimieren, während Füchse als bequeme Sündenböcke für menschliche Fehler herhalten müssen, werden unsere Kinder oder Enkel den „Osterhasen“ wohl nur noch als Süßigkeit aus dem Supermarkt kennenlernen.
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Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.
Kontakt:

Stopt Tiertransporte Agrarausschuß des Bundestages berät über Tiertransporte

Pressemeldung 20.03.201831Rind 2

 Agrarausschuss des Bundestags berät über Tiertransporte

 In die politische Debatte um Tiertransporte in Drittstaaten kommt Bewegung: Der Agrarausschuss des Bundestags debattiert morgen (21. März) über Anträge der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag ein Aussetzen der Transporte – solange bis die Vorgaben der EU-Verordnung zu Lebendtiertransporten in Drittstaaten wirklich eingehalten werden - sowie begrenzte Transportzeiten. Die FDP fordert die Unterbindung der Transporte, wenn diese nicht den europarechtlichen Mindeststandards entsprechen, sowie die Einhaltung der EU-Verordnung mit entsprechenden Kontrollen. Der Deutsche Tierschutzbund ruft die Mitglieder des Ausschusses in einem Schreiben auf, die Tierqual während der Transporte und der anschließenden Schlachtung unverzüglich zu beenden.

 „Wir appellieren an die Ausschussmitglieder, sich für ein sofortiges Ende der grausamen Praxis der Tiertransporte in Drittstaaten und der anschließenden Schlachtung einzusetzen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Es gilt, dass EU-Recht auch über die EU-Grenzen bis zum Bestimmungsort einzuhalten ist. Die Dokumentationen von Missständen belegen, dass regelmäßig bei diesen Transporten gegen EU-Recht verstoßen wird und es offenbar auch nicht kontrollierbar ist. Daher sollte keine Veterinärbehörde in Deutschland und Europa derzeit Transporte in Drittstaaten freigeben. Ziel muss sein, keine lebenden Tiere mehr zu exportieren, sondern Tiere immer am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und dann Fleisch zu transportieren.“

 Hintergrund Lebendtiertransporte

Bei ihrem Weg aus der EU in Drittländer sind Tiere qualvoll lange und oft unter tierschutzwidrigen Bedingungen unterwegs. Ein Anfang März veröffentlichter Auditbericht der DG Sante (Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission) hatte jüngst Missstände, die eigentlich schon lange bekannt sind, erneut bestätigt: Lange Wartezeiten an der Grenze, keine adäquate Versorgung der Tiere und Hitzestress sind die Regel, in dem Fall an der Außengrenze der EU zur Türkei. Obwohl es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt, dass EU-Recht und damit Tierschutzvorgaben bis zum Bestimmungsort der Tiere einzuhalten sind, wird dies in der Praxis nicht umgesetzt. Die Tierschutzbestimmungen in den Zielländern sind zudem oft unzureichend oder gar nicht vorhanden. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits mehrfach in den letzten Jahren durch Recherchen das Leid von Rindern, Schafen, aber auch Pferden und anderen Tieren in Transporten dokumentiert. Mehr Informationen unter www.tierschutzbund.de/kampagne-tiertransporte.

Bildmaterial

Bildunterschrift: Rinder erleiden beim Export in Drittländer extreme Qualen.

Copyright: Animals International/Deutscher Tierschutzbund e.V.

 

Bildunterschrift: Rinder erleiden beim Export in Drittländer extreme Qualen.

Copyright: Animals International/Deutscher Tierschutzbund e.V.

 

Videomaterial kann auf der Mediaseite http://animalsaustralia-media.org/uploads/lebendtierexport/ heruntergeladen werden. Das gesamte Material ist urheberrechtlich geschützt und zu kennzeichnen: Animals International.Bildmaterial

 

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Tiertransporte das Leid der Tiere und was macht die Politik ??? nichts!!!

Seit Jahren ist das Leid der Tiere auf den langen Transportwegen besonders in Drittländer, der Politik bekannt und es geschieht nichts. Nur Ausschüsse bla bla und Lippenbekenntnisse. Die Fleischlobby hat sie alle im Griff. Die Politiker die hierfür durch die Gesetzgebung verantwortlich sind würde ich meiner persönlichen Meinung nach in die Rubrik V……… einordnen.

Da mich das Leid dieser Tiere belastet habe ich unseren Bundestagsabgeordneten der CDU Herr Detlef Seif angeschrieben, in Erwartung einer Antwort zu dem Thema, dies werde ich dann hier veröffentlichen.

An den Bundestagsabgeordneten29Tiertransporte

Herr Detlef Seif

 Platz der Republik 1

 11011 Berlin

 

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Detlef Seif,

ich wende ich mich an Sie als mein “Volksvertreter” im Zusammenhang mit der Dokumentation der Grausamkeiten an unseren Tieren auf Tiertransporten vor allem in Drittländer und was dort unseren Tieren noch Schrecklicheres angetan wird. 

Diese erschütternden Zustände sind ja bereits seit den 90er Jahren bekannt!

Komisch, selbst die FDP sah nach dieser Dokumentation Handlungsbedarf und hat einen Gesetzesentwurf - zusammen mit den Grünen – im Januar 2018 eingebracht, der sich auch gegen Lebendtransporte in Drittländer aussprach, wenn dort den Tieren diese üblichen Grausamkeiten angetan werden. Und Sie als CDU sagen, da ist nichts möglich … Falsch, es ist Vieles sehr wohl möglich, wie Sie aus nachstehenden Informationen und Forderungen ersehen können. 

Initiiert durch die Dokumentation „37° Geheimsache Tiertransporte“ haben viele Menschen und Verbände ihre Erschütterung und Ablehnung über Tiertransporte geäußert, so dass sich sogar der Bundestag in seiner Sitzung am 18.01.2018 mit dem Thema befasst hat. Auch hier wird in den Redebeiträgen u.a. auf die Reportage von Manfred Karremann verwiesen und Parlamentarier wie Karlheinz Busen (FDP) geben unumwunden zu, dass nicht gewusst wurde, wie alt das Thema bereits sei; diese Reportagen gäbe es schon seit 1990.

Es ist skandalös, dass die erheblichen Defizite bei der Überwachung und Umsetzung der vorhandenen Vorschriften nicht schon längst behoben wurden. Immer wieder gab es Hinweise von Tierschutzorganisationen, aber auch von offizieller Seite, auf von verschiedener Seite dokumentierte erhebliche Missstände. Beispielsweise ist im Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik (WBA) im März 2015 -welches sich eigentlich nicht mit Lebendtiertransporten auseinandersetzt - auf Seite 116 zu lesen, dass „auf Grundlage verschiedener wissenschaftlicher Berichte, z. B. der im Auftrag der EFSA erstellten, von einer Vielzahl von Tierschutzproblemen in allen Bereichen der Nutztierhaltung und Zucht sowie bei Transport und Schlachtung ausgegangen werden kann.

“ Ähnlich dem Bereich der Haltung seien in Bezug auf Transport und Schlachtung aber auch erhebliche Defizite in der Überwachung und Umsetzung der vorhandenen Vorschriften festzustellen. Aber auch der „Kompetenzkreis Tierwohl“ des BMEL (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierwohl/KompetenzkreisAbschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile) weist auf erhebliche Defizite in der Umsetzung von Tierschutzvorschriften beim Tiertransport und deren mangelhafte Überwachung hin.

Um künftig dem Schutz von Tieren nachhaltig Rechnung zu tragen, erwarte ich von unseren Volksvertretern, folgende Maßnahmen zu initiieren bzw. zu unterstützen und ihnen zur konsequenten Durchsetzung zu verhelfen:

  1. 1. Sofortiges Verbot von Tiertransporten in Drittländer durch entsprechende Anweisung an die Amtsveterinäre

Grundsätzlich unterliegen alle in ein Drittland führenden Tiertransporte bis zum Verlassen der EU den gemeinschaftsrechtlichen bzw. nationalen Regelungen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13) endet der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport jedoch nicht an den Außengrenzen der Union.

Durch jahrelange Recherchen wurde belegt, dass bei diesen langen Transporten das nicht lediglich wahrscheinliche, sondern das ernsthafte und realistische Risiko besteht, dass es im Drittland zu Verstößen gegen die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport (VO 1/2005) kommen wird und sich diese Möglichkeit nicht durch eine bloße Anordnung zur Änderung der Transportplanung hinreichend sicher ausschließen lässt. Die nach Art. 14 der VO 1/2005 durchzuführende Plausibilitätsprüfung kann aus vorgenannten Gründen und wegen der praktisch nicht möglichen Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben in Drittländern regelmäßig nur zu dem Ergebnis führen, Transporte in Drittländer nicht abzufertigen und damit zu untersagen.

(Vgl. Regelungen der europäischen Tiertransportverordnung zu

langen Tierbeförderungen im Licht des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13); https://www.bundestag.de/blob/496330/973cfb390b728172c48f1f12db9005ce/wd-5-001-17-pdf-data.pdf)

  1. 2. Erhöhung der Kontrolldichte für Tiertransporte durch personelle Verstärkung und Schulung des vorhandenen Personals

Für die Überwachung der Einhaltung des geltenden Rechts und damit einhergehend die Durchführung der Kontrollen sind in Deutschland die jeweils zuständigen Behörden der Kreise verantwortlich, die je nach Bundesland der Fachaufsicht durch eine Mittelbehörde und der Dienstaufsicht durch den Landrat unterliegen. Hier sollte eine Aufstockung des vorhandenen und kompetenten Personals erfolgen. Zu Zwecken der Dokumentation und der Beweissicherung bei Verstößen gegen geltendes Recht sollte eine juristische Unterweisung der Amtsveterinäre regelmäßig erfolgen.

  1. 3. Verpflichtende Abfrage der elektronischen Daten durch entsprechende Anweisung an die Landkreise

Im Rahmen der Abfertigung und Überwachung von langen Tiertransporten (über 8 Sunden) haben die zuständigen Behörden gem. Art. 14 der VO 1/2005 eine Pausibilitätsprüfung der vorgelegten Transportplanung (Fahrtenbuch) hinsichtlich der Einhaltung der bestehenden Regelungen vorzunehmen. Grundsatz hierbei ist die Absicherung der Anforderungen des Art. 3, wonach den Tieren während des gesamten Transportes keine Verletzungen und unnötige Leiden verursacht werden dürfen. Das amtliche Personal muss für die Abfertigung geschult sein, auch um die bei diesen Transporten verpflichtend erhobenen elektronischen Daten anzufordern und auszuwerten. Diese Daten werden erhoben zu Geopositionen und Temperaturen im Fahrzeug auf gemeinsamer Zeitachse sowie dem Zustand der Ladeöffnungen. Bisher wurden die Amtstierärzte nur in den Ländern Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen per Erlass angewiesen, den Zugang zu diesen Daten bereits bei der Abfertigung am Abgangsort anzufordern und abzusichern. Nur mit diesen Daten ist eine Plausibilitätskontrolle für spätere Transporte belastbar möglich und die Zuverlässigkeit der Transporteure festzustellen. Wir fordern Sie auf, für eine entsprechende Erlasslage in Ihrem Bundesland zu sorgen.

Bei internationalen Transporten ist in jedem Fall eine TRACES-Meldung erforderlich, die jedoch nur für die Behörden an den Ausgangs- und den Bestimmungsorten sichtbar sind.

Deshalb ist die Plausibilitätskontrolle am Abgangsort so wichtig, um evtl. Auflagen zu erteilen (z.B. für eine Reduzierung der Ladedichte oder um das tatsächliche Anfahren an Kontroll- und Ausruhstellen sicher zu stellen) oder sogar die Abfertigung zu versagen, wenn die Tierschutzbelange z. B. im Drittland vom Organisator nicht zu nachvollziehbar sichergestellt werden. 

  1. 4. Verbot des Exports von Schlachttieren in Drittländer

Solange die Einhaltung und Überwachung des europäischen Tierschutzrechtes sowohl beim Transport als auch bei der Schlachtung dort nicht wirksam und nachvollziehbar sichergestellt ist, fordern wir ein grundsätzliches Verbot des Exportes von Schlachttieren in Drittstaaten. Unter dieses Verbot fallen auch sämtliche Exporte von Zuchttieren, wenn deren Verwendung, z. B. für den Aufbau einer Milcherzeugung in diesem Drittland nicht nachvollziehbar nachgewiesen wird.

Ein Erhalt dieser Zuchtpopulationen hat über z.B. künstliche Besamung zu erfolgen. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass in Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten, aber auch in Handelsabkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Drittländern die Überwachung der rechtlichen Regelwerke und die Erfüllung von Anforderungen des Tierschutzes beim Transport - lückenlos in die Vereinbarungen aufgenommen werden. Transporte auf dem Seeweg dürfen nicht mehr als „Neutralzeit“ gewertet werden. Hier sind jedoch auch die Wirtschaftsbeteiligten (Landwirtschaft, exportierende Zuchtverbände, Export- und Transportorganisationen etc.) gefordert, entsprechende Regelungen in ihre Verträge unter Einbezug von konkret zu benennenden Vertragsstrafen verpflichtend aufzunehmen.

Beim Handel mit Tieren innerhalb der EU ist wirksam sicher zu stellen, dass kein Weitertransport aus dem aufnehmenden Mitgliedstaat in Drittstaaten erfolgt. Diese Regelungen und Vereinbarungen sind von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes zu überwachen.

  1. 5. Reduzierung der Transporte von Schlachttieren auf die Fahrt zum nächstgelegen Schlachthof

Tiertransporte sind grundsätzlich ein - tierschutzwidriger - Auswuchs des Systems der industrialisierten Nutztierhaltung, welche mit steigender Transparenz immer mehr an gesellschaftlicher Akzeptanz verliert.

Von seiner Ermächtigung aus Art. 1 Abs. 3 der VO 1/2005 hat der Bundesgesetzgeber in der nationalen TierSchTrV für Transporte, die ausschließlich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, Gebrauch gemacht und strengere, über die TTVO hinausgehende Regelungen erlassen. Auch hier sollte noch nachgebessert werden.

Schon ein normaler,nur kurze Zeit währender Transport stellt für die meisten Tiere eine große Belastung dar; die Tiere leiden. Als Stressoren wirken u.a. die Trennung von vertrauten Pflegern, Artgenossen und Stallumgebungen, die ungewohnten Belastungen beim Be- und Entladen, die Einschränkungen der Bewegungsmöglichkeit und des natürlichen Erkundungs- und Ausruhverhaltens, die permanente Unterschreitung der arttypischen Individual- und Fluchtdistanzen, Rangauseinandersetzungen mit unbekannten Artgenossen während der Verladung und der Beförderung sowie die nicht artgerechten Fütterungs- und Tränkintervalle (vgl. BMEL Tierschutzbericht 2001, Seite 215).

Wussten Sie eigentlich, dass nicht entwöhnte Kälber, Lämmer und Zickel (d.h. Kälber im Alter von bis zu drei Monaten bzw. Lämmer im Alter von bis zu sechs Wochen - also Tierbabies/Tierkinder!) nach den geltenden Vorschriften erst nach einer Beförderungsdauer von neun Stunden mindestens eine Stunde lang getränkt (nicht zu verwechseln mit der Fütterung!) werden müssen? Und dass nach dieser „Ruhepause“, die eine tiergerechte Versorgung an Bord der Fahrzeuge nicht ermöglicht, die Beförderung für weitere 9 Stunden fortgesetzt werden kann? - Wenn es nun Menschenkinder wären ...?

(Vgl. Anhang I Kapitel V Nr. 1.4 VO 1/2005)

Aus meiner Sicht muss die auch in der Land- und Ernährungswirtschaft bestehende arbeitsteilige Wertschöpfungskette nicht zwingend mit einem Transport der „Ware Tier“ über mehrere Stunden und Ländergrenzen einhergehen. Soweit auch in Bereichen, in denen fühlende Lebewesen die Hauptrolle einnehmen, an dieser „arbeitsteiligen Wertschöpfungskette“, festgehalten werden soll, muss bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen auch das

Staatsziel „Tierschutz“ Berücksichtigung finden. Welches, ebenfalls mit Verfassungsrang belegte Recht, legitimiert zu einer Transportzeit, die die Fahrt zum nächstgelegenen Schlachthof um Stunden, Tage und manchmal auch um Wochen überschreitet?

Es gibt viel zu tun .... wenn es Menschen wären, hätten unsere Politiker schon lange gehandelt, aber für zu viele gilt immer noch: Das sind doch nur Tiere! - "Auschwitz" lässt grüßen, denn jedes einzelne dieser Tiere fühlt und leidet nicht anders als auch Sie. Deshalb erwarte und fordere ich von Ihnen, dass Sie sich stark machen, um endlich Besserungen für diese völlig hilflos ausgelieferten, fühlenden, leidensfähigen, denkenden tierlichen Lebewesen durchzusetzen. Sie selbst wollten doch nicht erleiden, was den Tieren auf den Transporten und in den Schlachtstätten angetan wird - oder? Die Tiere möchten das auch nicht erleiden, aber bis jetzt ist dies Politiker-gewollter grausamer Alltag für sie. Schlimm!

Für die Tiere !

 

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Bauer

Vorsitzender

Ratssitzung am 20.03.2018 Stadt Mechernich

Die Bürgerinitiative gegen industrielle Massentierhaltung
bitte um Unterstützung in der Ratssitzung in Mechernich am 20.03.2018 ab 17 Uhr,27Stadt.Puten.klein
also bitte zahlreich erscheinen, vielen Dank im Voraus.
 

Großer Trödelmarkt im Tierheim Mechernich am 18.03.2018

Achtung weiter sagen, am Sonntag, den 18.03.2018 geht es wieder mit den Trödelmärkten2018 3 18 Troedel Page 1

im Tierheim Mechernich los und alles unter dem Motto 30 Jahre Tierschutzverein Mechernich

und 25 Jahre Tierheim Mechernich, für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Schützt die Jungfüchse

Nachwuchs am Fuchsbau: Tier- und Naturschutzorganisationen fordern Ende der erbarmungslosen Jagd auf Jungfüchse und ihre Eltern
In den nächsten Wochen stellt sich bei Familie Fuchs Nachwuchs ein: In den Monaten März bis Mai bringen Füchsinnen ihre Welpen zur Welt. Nachstellungen durch Jäger sorgen jedoch oft dafür, dass das Familienidyll nicht lange währt. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von mehr als 50 deutschen Tier- und Naturschutzorganisationen, setzt für das Ende der ebenso grausamen wie sinnlosen Fuchsjagd ein.
Mechernich,04. März 2018 - Der Anblick spielender Jungfüchse gehört zu den schönsten Bildern, die unsere heimische Tierwelt zu bieten hat. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, dass viele Fuchswelpen bereits am elterlichen Bau von Jägern erschossen oder in Fanginstrumenten wie der sogenannten „Eberswalder Jungfuchsfalle“ gefangen und dann getötet werden. Fuchswelpen haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit!
Qualvoller Tod von Fuchswelpen nach dem Tod der Fuchseltern
Elterntieren, die für die Jungenaufzucht notwendig sind, gesteht das Bundesjagdgesetz nach §22 Abs. 4 (Elterntierschutz) eine Jagdruhe zu. Nicht selten umgehen Jäger diesen Schutz, indem sie versuchen, zuerst die Fuchswelpen und dann deren Eltern töten. Reguläre Schonzeiten zumindest für erwachsene Füchse gibt es nur in etwa der Hälfte der Bundesländer (Wo keine Schonzeitregelungen existieren, ist es weitgehend dem Ermessen des Jägers überlassen, wann er die Flinte wieder auf Füchse anlegt. In der Regel wird den Bestimmungen zum Elterntierschutz zum Trotz bereits im Juni wieder das Feuer eröffnet. Forschungsergebnisse sowie Altersbestimmungen in Wildtierauffangstationen zeigen jedoch, dass manche Welpen erst im April oder Mai geboren werden. Da Fuchswelpen erst in einem Alter von etwa fünf Monaten auf sich allein gestellt überleben können, sterben viele Jungfüchse nach dem gewaltsamen Tod ihrer Eltern qualvoll.
Fuchsjagd während der Paarungszeit: Ursache für Leid und Tod neugeborener Welpen
Hinzu kommt, dass gerade in der winterlichen Paarungszeit besonders intensiv Jagd auf Füchse gemacht wird. Dadurch werden nicht nur zahlreiche bereits schwangere Füchsinnen getötet, sondern es wird vielen Welpen bereits vor der Geburt der Vater genommen: Jeder Fuchsrüde, der nach der Paarung getötet wird, steht später nicht mehr für die Versorgung seiner Familie zur Verfügung. Fuchsväter leisten jedoch insbesondere durch die Versorgung von Fähe und Welpen mit Nahrung einen wichtigen Beitrag zur Jungenaufzucht. Studien zeigen, dass die Welpen "alleinerziehender" Fähen deutlich geringere Überlebenschancen haben und eine schlechtere körperliche Verfassung aufweisen als Jungfüchse, an deren Aufzucht sowohl Vater als auch Mutter beteiligt sind.
Aktionsbündnis Fuchs fordert Ende der Fuchsjagd
All dies zeigt unmissverständlich auf, wie willkürlich und erbarmungslos Füchsen hierzulande nachgestellt wird, und wie dabei selbst grundlegende biologische Fakten ignoriert werden. Der Tierschutzverein Mechernich macht sich daher gemeinsam mit bundesweit mehr als 50 weiteren Natur- und Tierschutzorganisationen im „Aktionsbündnis Fuchs“ dafür stark, die sinnlose Bejagung des Fuchses einzustellen. „Es ist nicht zu tolerieren, dass Füchse in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit verfolgt werden und nicht einmal ihren Nachwuchs unbehelligt von Flinten und Fallen aufziehen können“, erläutert Lovis Kauertz, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund für die erbarmungslose Hatz auf Meister Reineke“.
Sinnlose Fuchsjagd
Viele Jäger sehen in Füchsen Beutekonkurrenten oder behaupten, man müsse sie „regulieren“, etwa, um der Ausbreitung von Krankheiten Einhalt zu gebieten. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass eine "Regulierung" des Fuchsbestands mit jagdlichen Mitteln gar nicht möglich ist, weil Verluste durch Zuwanderung und steigende Geburtenraten kompensiert werden. Zudem begünstigt Bejagung die Ausbreitung von Krankheiten tatsächlich sogar, anstatt sie einzudämmen. Von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit, Füchse zu bejagen, kann also keine Rede sein.
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Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.

Kontakt:
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Sammys zweite Chance Zwergrauhaarteckel hat neues Zuhause gefunden

10Dackel.StadtanzeigerBericht vom Kölner Stadanzeiger am 16.02.2018

Manchmal nimmt das Glück zweimal Anlauf, bis sich in einer scheinbar verfahrenen Dackelangelegenheit doch noch alles zum Guten wendet. Ja, Zwergrauhaarteckel Sammy, über den hier schon ausführlich berichtet wurde, hat ein neues Zuhause gefunden. Er ist seit kurzem der neue Mitarbeiter in den Kieswerken Dom-Esch und passt dort gewissenhaft auf sein neues Frauchen Constanze Ukerwitz auf.

Die hatte schon länger mit dem kleinen traurigen Kerl aus dem Tierheim Mechernich geliebäugelt, doch das Schicksal nahm einige Umwege, bevor Sammy seinen Platz in Constanze Ukerwitz’ Familie einnehmen konnte.
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Im Tierheim wartet Sammy nun auf passende neue Besitzer.
Trauriger Dackel Der kleine Sammy hätte beinahe ein neues Zuhause gefunden

Eigentlich waren Ukerwitz und ihr Lebensgefährte Ernst Sefkow, Geschäftsführer der Kieswerke, im Mechernicher Tierasyl vorstellig geworden, um nach einem Kater zu suchen. Der sollte sich im Büro auf dem Firmengelände ums Mausen verdient machen. Die beiden wurden fündig. Ihre Wahl fiel auf ein scheues, halbwildes Exemplar, für das menschliche Gesellschaft eher Graus als Gewinn ist, mithin die Idealbesetzung für die offene Stelle in Dom-Esch.

Beim Gang durch die Zwinger fiel Ukerwitz’ und Sefkows Blick aber auch auf den völlig verschüchterten Zwergdackel. Der hatte nach zehn Jahren sein Zuhause verloren, weil sein Herrchen ins Altenheim umziehen musste und ihn minimal versorgt allein in der Wohnung zurückgelassen hatte. Nach kurzer Beratung stand für die beiden fest: „Den holen wir hier raus, sobald er zur Vermittlung freigegeben wird.“
Sammys Zwinger war leer

Womit sie nicht gerechnet hatten: Es gab noch weitere Tierfreunde, die das Schicksal des kleinen Dackels, der in seiner Einsamkeit sogar für einen nächtlichen Polizeieinsatz gesorgt hatte, berührt hatte. Bei ihrem nächsten Besuch im Tierheim – der Kater musste vor seiner Vermittlung noch kastriert werden – war Sammys Zwinger leer und die Enttäuschung bei Constanze Ukerwitz und ihren drei Kindern groß. Nach dem Tod von Familienhund Timmi, einem Retriever, der das stolze Alter von 17 Jahren erreichte, hatten sich schließlich schon alle auf den neuen Mitbewohner gefreut.

Den Zuschlag für den verwaisten Hundesenior hatte Petra Knupp bekommen. Die hundeerfahrene Euskirchenerin und ihre alte Jack Russell Hündin Jessi schienen den Tierheimmitarbeitern das ideale neue Heim für Sammy zu sein, zumal Petra Knupp just in dem Altenheim arbeitet, in dem Sammys Vorbesitzer betreut wird. Gelegentlichen Besuchen bei ihm hätte also nichts im Wege gestanden. Nur sah Sammy das wohl anders.
Ins Tierheim zurückbringen

Nach wenigen Tagen schon musste Petra Knupp den Zwerg schweren Herzens ins Tierheim zurückbringen. Er hatte sich so schlecht benommen, dass Petra Knupp sich ernste Sorgen um die Gesundheit von Ersthündin Jessi machte. So kam es, dass Constanze Ukerwitz bei einem ihrer nächsten Besuche im Tierheim ein Déjà-vu hatte. Da saß der Teckel wieder in seinem Zwinger. Erneut bewarb sie sich um den Heimatlosen. Doch die Tierheimmitarbeiter zögerten. Ob ein Haushalt mit Kindern wohl die richtige Adresse für den eigensinnigen Sammy sein würde, für den Petra Knupp schon ein Schicksal als Wanderpokal befürchtet hatte, wenn er in die falschen Hände geriete?

Also hieß es für Constanze Ukerwitz und die Kinder zunächst einmal Schaulaufen in Burgfey, damit sich die Vermittler überzeugen konnten, dass sie die Richtigen für Sammy sind. Nach vier gemeinsamen Spaziergängen ging der Daumen nach oben, Constanze Ukerwitz konnte Sammy endlich mitnehmen.

Zeitsprung: Gut zwei Wochen sind seither und dem Beginn einer wunderbaren Freundschaft vergangen. So scheint es jedenfalls bei einem Besuch in der Firma in Dom-Esch. Constanze Ukerwitz hat die Frau von der Zeitung, die über die erste gescheiterte Vermittlung berichtet hatte, eingeladen, damit sie sehen kann, wo der Hund inzwischen gelandet ist.
Sammy als großer Kinderfreund

Klein-Sammy präsentiert sich da nämlich als großer Kinderfreund, der bevorzugt die Nähe zu Philipp (11), Friederike (14) und Moritz (17) sowie deren Freunden sucht. Wer weiß, vielleicht sieht er in ihnen Welpen, denen er mit großer Langmut begegnet. Er hat jedenfalls nichts dagegen, wenn sie ihn durch die Gegend tragen, ihn nach dem Spaziergang mit einem Handtuch trocken rubbeln und ihm schmatzende Küsse geben. Und er scheint in der neuen Umgebung bereits bestens angekommen. Die Frau von der Zeitung hingegen wird ignoriert, jedenfalls bis sie den Kindern aus Sammys Sicht zu nahe kommt. Da kriegt die Reporterin ordentlich geschimpft, also gekläfft – ziemlich undankbar, wo sie ihm doch zu einiger Popularität verholfen hat.
– Quelle: https://www.ksta.de/29713432 ©2018

Wirbel um " eingeschläferte Hunde"

Bericht im Kölner Stadtanzeiger vom 10.02.2018

Wirbel um "eingeschläferte Hunde"
"Es werden keine Hunde eingeschläfert, weil sie nicht vermittelt werden", stellt Tierheimleiter Reiner Bauer (r.), hier mit dem Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, klar.

 

Bauer.Schröder.tierheimleitung euskirchen

                                                                                                             Archivfoto: pp  VON MICHAEL SCHWARZ


Empörte Anrufe im Tierheim nach unglücklicher Formulierung in FDP-Antrag

Kreis Euskirchen. Es ist ein einziger Satz, der Reiner Bauer in den vergangenen Tagen einige unangenehme Anrufe beschert hat. "Die Leute fragen mich, warum wir Hunde einschläfern lassen, nur weil wir sie nicht vermittelt bekommen", berichtet der Leiter des Kreistierheims in Mechernich. Andere hätten bereits ihre Spendenbereitschaft für den Tierschutz infrage gestellt. Doch Bauer stellt klar: "Bei uns wird kein Tier eingeschläfert, nur weil es nicht vermittelt werden kann!"

Dieser Klarstellung bedarf es, nachdem die Schleidener FDP einen Antrag in den Rat eingebracht hat, in dem sie eine zweijährige Freistellung von der Hundesteuer für die Bürger fordert, die einen herrenlosen Hund aus einem Tierheim aufnehmen. "Das ist ein sehr guter Vorschlag, den sich auch die anderen Kommunen einmal ansehen sollten", findet Bauer. Einen Anreiz zu schaffen, um den aufgefundenen Hunden eine neue Heimat zu geben - wer sollte da etwas dagegen haben?

Den Antrag könne er im Grunde nur unterstützen, so Bauer. Wenn da nur dieser eine Satz nicht drinstehen würde, der da lautet: "Oft genug müssen nicht vermittelte Tiere eingeschläfert werden."

Genau dieser Satz ließ die besorgten Tierfreunde aufschrecken und bei Bauer anrufen. "Auch von einem Fernsehsender bin ich inzwischen besucht und gefragt worden, ob hier wirklich nicht vermittelbare Tiere eingeschläfert würden", erzählt Bauer. "Natürlich nicht", habe er den Fernsehleuten gesagt.

Wie aber ist dieser ominöse Satz in den Antrag gekommen? Die Schleidener FDP-Politikerin Maf Räderscheidt, die sich seit vielen Jahren im Tierschutz engagiert, schon das eine oder andere gefundene Tier aufgenommen und nun diesen Antrag initiiert hat, ist untröstlich, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist: "Es macht mich immer traurig, wenn Tiere eingeschläfert werden." Zuweilen habe sie auch den Eindruck, dass manche Menschen eher einen "rustikalen Umgang" mit kranken Tieren pflegten. "Damit meinte ich aber keineswegs die Tierheime im Kreis Euskirchen", stellt Räderscheidt klar. Wenn das so rübergekommen sei, tue ihr das sehr leid. Mit dem Antrag wolle die FDP viel mehr die Arbeit der Tierheime unterstützen.

Dafür ist Reiner Bauer auch dankbar. Vielleicht, so der Tierschützer, habe die ganze Aufregung ja auch etwas Gutes, sofern dadurch das Anliegen bekannter werde. Wenn es nämlich gelänge, etwa durch eine zeitliche Aussetzung der Hundesteuer mehr Tiere zu vermitteln, wäre sowohl den Hunden als auch den Tierheimen geholfen - und nicht zuletzt den Bürgern. "Die Unterbringung von Hunden in Tierheimen stellt für den Steuerzahler, Kreis und Kommunen einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar", heißt es denn auch in dem FDP-Antrag. Futter, ärztliche Betreuung, Kastration, Impfung, Chippen, und die Entwurmung seien nur einige der Posten, die anfielen. Dazu kämen noch die Betriebsausgaben des Tierheims mit Gehältern für das Pflegepersonal und die Energiekosten.

"Die Kosten für die ersten 56 Tage, die ein Fundhund bei uns verbringt, trägt das System Kreistierheim", so Bauer (siehe auch "Kreistierheim"). "Ab dann tragen wir die Kosten", so der Tierheimchef. "Aber das tun wir gerne. Wir sind ja schließlich dafür da, die Tiere zu schützen."

Eingeschläfert würden ausschließlich Tiere, um sie von Krankheiten und Qualen zu erlösen. Bauer: "Darüber bestimmen aber nicht wir, sondern ein Tierarzt und das Kreisveterinäramt." Das bestätigte am Freitag auch der Pressesprecher des Kreises Euskirchen Wolfgang Andres: "Ansonsten wäre eine Einschläferung rechtlich nicht zulässig und mit unserem Veterinären auch gar nicht zu machen."
Kreistierheim

Rund 110 gefundene Hunde sind im vergangenen Jahr beim Kreistierheim abgegeben worden. "Bei rund 80 von ihnen haben wir per Chip den Besitzer schnell ausfindig gemacht", berichtet Tierheimleiter Reiner Bauer. Die restlichen Hunde würden dann im Tierheim betreut, finanziert werde ihr Aufenthalt für 56 Tage vom "System Kreistierheim". Das trat am 1. Juni 2014 in Kraft, um die Aufnahme von Fund- und Wegnahme-Tieren zu regeln.

Die Kosten des Systems tragen die elf Städte und Gemeinden im Kreis. 2015 war ein Zuschussbedarf von rund 121 000 Euro angefallen, 2016 waren es rund 150 000 Euro. 2016 hat das Kreistierheim 366 Fundtiere und 50 Tiere im Rahmen der Sicherheitsverwahrung aufgenommen - zumeist Hunde und Katzen. Rund sechs Euro fallen im Schnitt für eine Katze am Tag an, acht Euro für einen Hund. Hinzu kommen unter anderem die Kosten für tierärztliche Betreuungen wie Entwurmungen und Kastrationen. (sch)

Vorschau auf den 1. großen Trödelmarkt im Tierheim

Klein2018 3 18 Troedel Page 1Am 18.03.2018 beginnen im Tierheim wieder die großen Trödelmärkte, Mittwochs ist natürlich wie immer auf. Für die erste Veranstaltung suchen wir wieder Kuchenspenden, Preise für die Verlosung und Hilfskräfte.

Bitte melden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Katzenschutzverordnung

Am 01.02.2018 tritt die Katzenschutzverordnung des Kreis Euskirchen in Kraft hier der Link wo man alles nachlesen kann
https://www.kreis-euskirchen.de/service/veterinaerwesen/index.php#a0

Dackel Sammy wartet im Tierheim auf ein neues Zuhause

Dackel DanielArtikel im Kölner Stadtanzeiger vom 24.01.2018

 

Link zum Artikel im Kölner Stadtanzeiger 

Kölner Stadtanzeiger Schwerer Fall von Tiervernachlässigung

Bad Münstereifel/Mechernich -
Einen Fall von „besonders schwerer Tiervernachlässigung“ meldet der Vorsitzende des Mechernicher Tierschutzvereins und Leiter des Kreistierheims, Reiner Bauer.
Nach Aussagen des engagierten Tierschützers haben Passanten am vergangenen Freitag einen total vernachlässigten und schwer erkrankten Hund in einem Stadtteil von Bad Münstereifel gefunden und das Tier, das auf der Straße umherirrte, ins Tierheim gebracht. Mitarbeiter des Tierheims übergaben den Yorkshireterrier-Rüden, der unter völlig ungepflegten Krallen und einem ausgedehnten Tumor am linken Auge litt, in tierärztliche Behandlung.
Tumor hätte im Anfangsstadium problemlos entfernt werden können
Der Veterinär nahm nach Aussagen von Reiner Bauer sofort eine Notoperation vor, um das Leiden des Tieres zu mindern. Nach der Einschätzung des Tierarztes hätte man den Tumor, der jahrelang gewuchert sei, im Anfangsstadium ohne Probleme entfernen können.
Noch sei unklar, so Bauer, ob der Hund überlebe. Er habe beim Kreisveterinäramt Anzeige gegen den Tierhalter gestellt. Der habe sich bislang noch nicht beim Tierheim gemeldet, wohl aber eine Familienangehörige.
Am Montagnachmittag bestätigte Kreispressesprecher Wolfgang Andres, dass eine Anzeige bei Kreisveterinär Dr. Jochen Weins vorliege. Die Behörde habe Ermittlungen aufgenommen. Denn wer einem Wirbeltier grundlos Schmerzen zufüge oder nichts gegen Krankheit oder Schmerzen des ihm anvertrauten Tieres unternehme, der begehe einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dabei könne es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar um eine Straftat handeln, die vom Gesetzgeber geahndet würde.
– Quelle: https://www.ksta.de/29537548 ©2018

Schwerer Fall von Tiervernachlässigung

Wieder einmal ein schwerer Fall von Tiervernachlässigung.

Am 19.01.18 wurde uns ein Hund gebracht der schrecklich aussah.

Er wurde von unserem Tierarzt sofort Notoperiert und ob er das ganze überlebt steht noch in den Sternen.

Der Besitzer konnte ermittelt werden. Anzeige wird erstattet.

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Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Herr Reiner Bauer
Ginsterweg 7
53894 Mechernich