Tierschutzverein Mechernich e.V.

Den Tieren eine Stimme geben

„Videokameras im Schlachthof sind rechtlich möglich“

Ein Gutachten widerspricht Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die Delmenhorster SPD-Abgeordnete Susanne Mittag, die das Papier in Auftrag gab, hat dabei vor allem ein Ziel vor Augen.

Berlin /Delmenhorst Videoüberwachung in Schlachthöfen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Das unterstreicht ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das im Auftrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag (Delmenhorst) erstellt wurde.

„Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat immer in Abrede gestellt, dass eine Videoüberwachung in Schlachthöfen rechtlich möglich ist. Dem ist offensichtlich nicht so“, sagt die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag. Dem Gutachten zufolge sei eine Videoüberwachung in Schlachthöfen denkbar, wenn der Fokus nicht auf den handelnden Personen, sondern auf dem Betäubungs- und Tötungsvorgang liegt.

„Durch eine Videoüberwachung könnten Betäubungs- und Schlachtvorgänge lückenlos dokumentiert werden. Der zuständige Tierarzt wäre dann in der Lage, Missstände aufzudecken und deren Beseitigung zu veranlassen“, sagt Mittag weiter.

Hier der Link zu diesem Artikel:

https://www.nwzonline.de/wirtschaft/berlin-delmenhorst-rechtsgutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes-videokameras-im-schlachthof-sind-moeglich_a_50,1,2625675766.html

Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

Wir begrüßen die Ergebnisse des Gutachtens. Die Videoüberwachung kann eine wirkungsvolle Methode sein, um Verstöße gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung und sonstige Missstände zu erkennen, ihnen nachzugehen und die Ursachen zu beheben. Voraussetzung dafür ist, dass die Kameras an den entscheidenden Stellen installiert sind - bei der Anlieferung, im Wartestall, in der Betäubungsfalle, bei der Entblutung - und dass die Aufnahmen entsprechend ausgewertet werden und dokumentiertes Fehlverhalten geahndet wird. Videokameras können letzten Endes aber nur eine zusätzliche Kontrollinstanz sein. Verstärkt unabhängige Kontrollen durch geschulte amtliche Tierärzte sowie geschultes Schlachthofpersonal sind unabdingbar."

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

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