Ein Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers (Euskirchen-Eifel) vom 18.09.2014
Brauchtum in Mechernich
Von Kirsten Röder
Der Firmenicher Junggesellenverein sieht sich Kritik ausgesetzt, weil zum Hahneköppen kein Hahn aus Gummi, sondern ein echter verwendet wurde. Die Mitglieder betonen, das Tier sei ordnungsgemäß geschlachtet worden.
Dr. Jochen Weins kann es kaum glauben. „Die wollen wirklich einen echten Hahn nehmen? Ich dachte, ich hätte mich deutlich ausgedrückt“, zeigt sich der Kreisveterinär erstaunt. Schließlich habe er „den Jungs aus Firmenich“ eindeutig empfohlen, einen Gummihahn zu verwenden.
Alles andere, so macht Weins deutlich, verstoße gegen das Tierschutzgesetz: „Töten ohne vernünftigen Grund ist eine Straftat.“ Menschliche Belustigung liefere definitiv keinen hinreichenden Grund für die Tötung eines Tieres.
Adressat der Kritik des Kreisveterinärs ist der „Junggesellenverein Firmenich 1860“. „Wir wollen keinen Ärger haben“, versichert Kassierer Christian Gaul: „Wir haben das Tier ordnungsgemäß von einem Jäger schlachten lassen. Nach dem Hahneköppen kommt es in den Backofen und wird gegessen.“
Das fachgerechte Schlachten eines Tieres zum Verzehr sei tatsächlich erlaubt, bestätigt Weins. Dazu müsse der Hahn geköpft und ausgenommen werden. Doch dazu seien, sofern er später noch genießbar und ohne gesundheitliche Folgen für den Nahrungsverwerter bleiben solle, strenge hygienische Vorschriften zu berücksichtigen. Die Dauer des Kirmes-Treibens sei dabei maßgeblich für den Verderb.
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im Internet auf der Seite des Kölner Stadt-Anzeigers
Der Tierschutzverein Mechernich e.V. bittet alle Tierfreunde darum, zukünftig in solchen Fällen Anzeige zu erstatten, und zwar wegen Tötung eines Tieres aus einem nichtigen Grund.