Es gibt oft Probleme, wenn Tiere gefunden werden und wir sie nicht aufnehmen können. Hierzu ist folgendes festzustellen: Grundsätzlich ist immer das Ordnungsamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Tier gefunden wurde.
Da anscheinend auch einigen Tierschutzorganisationen im Kreis Euskirchen die nötige Sachkunde fehlt und diese immer wieder den Findern erklären, dass die Tierheime zuständig sind, haben wir auf dieser Seite auch die rechtlichen Grundlagen zusammen gefasst.
Für Fundtiere sind grundsätzlich die Kommunen zuständig. Wir haben Ihnen eine Liste der zuständigen Behörden / MitarbeiterInnen im Kreis Euskirchen zusammen gestellt.
> Liste der zuständigen Behörden / Mitarbeiter
Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für die Zuständigkeiten.
> Rechtliche Grundlagen
Gedanken zu den Kosten für die Fundtiere und deren Finanzierung, u.a. aus dem Hundesteueraufkommen.
> Kosten & Finanzierung