eine in diesem Monat veröffentlichte Untersuchung zu Straßentauben belegt nun auch in genetischer Hinsicht die Abstammung der Straßentauben von gezüchteten Rassetauben. Damit ist geklärt: Die Straßentaube ist kein Wildvogel. Die Studie zeigt außerdem einen unverkennbaren Zusammenhang zwischen der DNA der jeweiligen Straßentaubenpopulation und den lokal angesiedelten Zuchtrassen. Mehr erfahren Sie auf unserer Homepage unter: https://www.erna-graff-stiftung.de/dna-studien-zeigen-die-strassentaube-ist-kein-wildvogel/
Diese Erkenntnis spielt für unser Grundsatzverfahren gegen Taubenfütterungsverbote eine herausragende Rolle, denn juristisch gesehen dürften somit alle Straßentauben als Fundtiere gelten, für die der Staat eine Obhutspflicht inne hat.
Über eine Berücksichtigung würden wir uns sehr freuen.
Mit tierfreundlichen Grüßen
Eva Biré
Assessorin
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Waisenstraße 1 (Eingang Littenstraße 108)
10179 Berlin
Tel: 030/ 852 49 53
Fax: 030 852 97 43
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Die Stiftung auf facebook: www.facebook.com/ErnaGraffStiftung
Pressemeldung 27.03.2020
Corona-Hilfsmaßnahmen auch für Tierheime
Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Bundesregierung und die Länder, bei den heute auch vom Bundesrat beschlossenen Förder- und Hilfsmaßnahmen ausdrücklich den Betrieb von Tierheimen zu berücksichtigen. Der Dachverband, in dem rund 550 Tierheime organsiert sind, hatte sich deshalb mit einem Schreiben an die Wirtschafts- Finanz- und Tierschutzminister*innen der Länder und an die zuständigen Bundesminister*innen gewandt.
„Die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige, die sich derzeit mit existentiellen Sorgen konfrontiert sehen, sind dringend notwendig. Auch die Tierheime in Deutschland unterliegen den Regeln für Geschäftsbetriebe und sollten in der derzeitigen Krise im Rahmen der Förderung auch als solche behandelt werden. Da braucht es eine Klarstellung, die dann auch bindend für die Bundesländer sein muss“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Verband fordert, dass insbesondere die Hilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auch für den Tierheimbetrieb angewendet werden können. Mit einem Sofortprogramm solle den betroffenen Tierschutzvereinen, die Tierheime betreiben, schnell und unbürokratisch geholfen werden, damit die Versorgung der Tiere aufrechterhalten werden kann. Unbürokratisch sollten dabei in Notfällen auch tierheimähnliche Einrichtungen berücksichtigt werden.
Corona-Krise stellt Tierheime vor Herausforderungen
Die Tierheime übernehmen mit der Betreuung von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren kommunale Aufgaben und tragen maßgeblich dazu bei, das Staatsziel Tierschutz in Deutschland zu verfolgen. Tierschützer*innen helfen aber nicht nur Tieren in Not, sondern auch den Menschen, die ihr Tier lieben, sich aber zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung oder behördlich verordneter Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst kümmern können. Ihre wichtigen systemrelevanten Aufgaben können die Tierheime jedoch aufgrund der besonderen Herausforderungen der Corona-Krise nur unter großen Anstrengungen erfüllen. Die sie tragenden Tierschutzvereine geraten zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen, auch weil sie durch die jahrzehntelange ungenügende Kostenerstattung für die Übernahme staatlicher Leistungen kaum bis keine Rücklagen bilden konnten. Wie Selbständige und Unternehmen müssen Tierheime Personal und Versicherungen bezahlen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen, Bewirtschaftungskosten tragen und Einkäufe tätigen. Ohne die Klarstellung von Bund und Ländern, dass Tierheime wie Unternehmen zu behandeln sind, müssten die Behörden vor Ort in jedem Fall einzeln entscheiden. „Die Tierheime leisten derzeit großartige Arbeit für Tier und Mensch. Die Regeln dürfen nun nicht zu einem Flickenteppich der Hilfe führen. Die tierschützerische Arbeit verdient an jedem Ort der Republik gleichwertige Anerkennung“, so Schröder.
Unabhängig von den Corona-Hilfsmaßnahmen, die absehbar kaum reichen werden, brauchen die Tierheime und Tierschutzvereine dringend Unterstützung. Wer helfen möchte, kann auf das Spendenkonto des Deutschen Tierschutzbundes (IBAN: DE 88 37050198 0000040444), Spendenzweck „Nothilfe für Tierheime“ oder direkt an den örtlichen Tierschutzverein spenden.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung 25.03.2020
Stadttauben droht Hungertod durch Corona-Krise
Deutscher Tierschutzbund fordert Fütterungsstellen
Das Coronavirus sorgt derzeit für menschenleere Innenstädte und bedroht damit auch das Leben der Stadttauben. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass tausende Tiere elend verhungern werden, da durch die Schließung von Restaurants, Cafés und Imbissbuden weniger Essensreste anfallen, die den Tauben als Nahrungsgrundlage dienen. Mit dem Appell, die Versorgung der Stadttauben sicherzustellen, richtet sich der Verband daher an die Städte – insbesondere an jene, die bislang noch kein wirksames Taubenmanagement etabliert haben.
„Da Tauben sehr standorttreu sind, werden sie die Innenstädte nicht verlassen und verhungern, wenn ihnen nicht bald Nahrung zur Verfügung gestellt wird. Da gerade Brutsaison ist, werden auch viele Jungtiere in den Nestern sterben, wenn ihre Eltern sie nicht mehr füttern können“, warnt Leonie Weltgen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. „Uns ist klar, dass die große Zahl an Stadttauben vielerorts ein Problem ist. Dass die Tiere nun qualvoll verenden, dürfen die Städte aber nicht zulassen. Die Vorfahren der Stadttauben wurden einst vom Menschen gezüchtet – wir tragen also eine besondere Verantwortung für diese Tiere.“
Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Städte in der aktuellen Situation dazu auf, ausreichend kontrollierte Fütterungsstellen einzurichten, an denen den Tauben artgerechtes Futter, wie Mais, Körner oder Sämereien zur Verfügung gestellt wird. Für die Versorgung der Tiere könnte die Stadt Einzelpersonen beauftragen - Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts, Tierschützer*innen oder andere freiwillige Helfer*innen. Allgemeine Fütterungsverbote, wie sie in vielen Städten gelten, sind ohne ein alternatives Futterangebot aus Tierschutzsicht generell tierschutzwidrig. In der aktuellen Notsituation wäre zu empfehlen, Verstöße gegen Fütterungsverbote ausnahmsweise nicht zu verfolgen, sofern artgemäßes Futter verwendet wird. „Die Tiere vor dem drohenden Hungertod zu bewahren muss jetzt oberstes Gebot sein“, so Weltgen.
Fehlendes Management wird Tauben zum Verhängnis
Weil die Nahrung der Stadttauben auch unter normalen Bedingungen rar und nicht artgerecht ist, drängt der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner Kampagne #RespektTaube auf ein wirksames Taubenmanagement. „Im Idealfall erhalten die Tiere in dafür errichteten Taubenschlägen Nahrung und Wasser, außerdem werden ihnen Nistplätze zur Verfügung gestellt. Gelegte Eier können hier durch Gips-Attrappen ausgetauscht und die Zahl der Tauben so tierschutzgerecht reduziert werden“, erklärt Weltgen. „In Zeiten von Corona muss den Tauben jetzt zumindest Nahrung zur Verfügung gestellt werden, damit ihnen die Untätigkeit der meisten Städte in den letzten Jahren nicht zum Verhängnis wird.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung
19.03.2020
Tiere leiden in Corona-Megastaus
Deutscher Tierschutzbund fordert Transportstopp
Angesichts der Rückstaus von Fahrzeugen an den Grenzen fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Ende der Langstreckentransporte von lebenden Tieren. In dem Megastau auf der A4 an der deutsch-polnischen Grenze, aber auch an der Grenze von Polen zu Litauen oder in Kroatien hängen Tiertransporter aufgrund der verschärften Grenzkontrollen derzeit stunden- bzw. tagelang fest. Für die Tiere ist die Situation mit enormem Stress verbunden. Ihnen fehlt es an Wasser und Futter, Kühe können nicht gemolken werden und sie stehen in ihren Exkrementen, da die Einstreu nicht erneuert und die Tiere nicht abgeladen werden können.
„Schon unter normalen Umständen sind Lebendtiertransporte quer durch Europa und die Welt eine Tortur für die Tiere. Kommt es zu Störungen im Ablauf, wie es jetzt in Zeiten von Corona der Fall ist, werden es Höllenfahrten. Es braucht generell einen Stopp der Langstreckentransporte. Angesichts der dramatischen Lage muss man sofort damit beginnen“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wenn Tiere leiden, Kühe vor Schmerzen schreien, weil sie nicht gemolken werden können, sollte jedem klar sein: Tiere sind keine Ware, es sind Lebewesen. Die momentane Situation zeigt uns deutlich, wie viele Tiere ständig über tausende an Kilometern transportiert werden.“
Der Deutsche Tierschutzbund hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Tierschutzorganisationen in einem Brief an die EU-Kommission gewandt und diese aufgefordert, Tiertransporte aufgrund der aktuellen Situation auszusetzen. Tierschutz-Gründe, aber auch die Gefahr einer Corona-Ausbreitung durch die Fahrer, sprechen deutlich gegen eine Fortführung der Transporte. Aus Tierschutzsicht muss es grundsätzlich das Ziel sein, Lebendtiertransporte ganz abzuschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Ohne Veränderungen keine Zukunft, Frau Klöckner!
Das „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ unter Vorsitz von Jochen Borchert übergibt heute seine Empfehlung zum Umbau der Nutztierhaltung an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Jetzt haben es alle nochmal schriftlich: Es geht nicht weiter wie bisher. Die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks lassen hoffen. Es scheint sich etwas zu bewegen, auch wenn bei der Umsetzung im Detail aus Tierschutzsicht weitere Verbesserungen nötig wären. Das langfristige Ziel, die Nutztierhaltung in Stufe 2 der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung zu überführen und damit mit deutlich mehr Platz, Außenklimabereich, Struktur und Beschäftigungsmaterial auszustatten, ist richtig. Eine Umstellung erst im Jahr 2040 ist jedoch nicht ambitioniert genug. Eine tiergerechtere Haltung muss deutlich früher forciert werden – zum Beispiel durch eine gestaffelte Förderung: Der Landwirt, der sofort umbaut, bekommt eine höhere Förderung als der, der erst in 2039 beginnt, die Forderungen umzusetzen.
Wenn das Kompetenznetzwerk eine Überführung der Tierhaltung in Stufe 2 oder sogar 3 – mit noch mehr Platzangebot und zum Teil Auslauf für die Tiere – vorsieht, ist eine Botschaft des Berichtes jedoch glasklar: Die Stufe 1 des Klöcknerschen Kennzeichens ist bereits vor der Einführung tot, denn die darin beschriebenen Kriterien reichen auch den Berichterstattern für eine zukunftsweisende Tierhaltung nicht aus. Was Tierschützern und den Experten schon länger klar ist, muss jetzt auch Frau Klöckner zur Kenntnis nehmen und als Konsequenz das Kennzeichen neu konzipieren. Denn warum sollte ein Landwirt auf Stufe 1 umstellen, wenn spätestens 2040 mindestens die Stufe 2 gefordert wird? Konsequent wäre jetzt auch ein Stand-Still im Stallbau für solche Systeme, die erwiesenermaßen nicht tiergerecht sind. Das Jahr 2040 wäre sonst – aufgrund der Bestandsschutzvorgaben – als Ziel gar nicht zu erreichen.
Klar muss auch sein, dass es keine weiteren zeitraubenden Diskussionsrunden geben darf. Julia Klöckner darf also keinesfalls der Empfehlung folgen, die Vorschläge erst in einem „breiten politischen und gesellschaftlichen Prozess“ diskutieren zu lassen. Sie muss Verantwortung übernehmen und jetzt und sofort handeln. Dazu braucht es eine Steuerungsgruppe als Schnittstelle zwischen den beteiligten Ministerien: dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium sowie dem Bundesministerium des Innern.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung
07.02.2020
EU-Versuchstierzahlen: Eine Million Tiere leiden unter höchstem Schmerzensgrad / Deutschland auf unrühmlichem zweiten Platz
Über eine Million Versuchstiere müssen in der EU den höchsten Grad an Schmerzen, Leiden und Schäden erleiden. Dies zeigen die Zahlen, die die EU-Kommission gestern zu Tierversuchen in den Mitgliedstaaten für die Jahre 2015 bis 2017 veröffentlicht hat. Demnach waren 2017 insgesamt 22,2 Millionen Tiere betroffen. Davon wurden 9,6 Millionen Tiere tatsächlich in Tierversuchen „verbraucht“ - mehr als jedes fünfte davon in deutschen Laboren. Noch mehr Tiere wurden gezüchtet und noch vor jeglicher Verwendung in einem Versuch getötet. Bei diesen 12,6 Millionen Tieren handelt es sich größtenteils um solche, die für den Erhalt gentechnisch veränderter Tierstämme gezüchtet wurden, oder die aus Forschersicht nicht das gewünschte Alter oder Geschlecht hatten.
„Laut den Vorgaben der EU sollen Tierversuche auf lange Sicht komplett ersetzt werden. Davon sind die Mitgliedstaaten meilenweit entfernt - und Deutschland ganz besonders“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Statt voranzugehen und tierversuchsfreie Forschung endlich verstärkt zu fördern, belegen wir dank der Untätigkeit der Regierung nach dem Vereinigten Königreich einen schrecklichen zweiten Platz im europäischen Vergleich. Verwunderlich ist der leider gar nicht: Wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Vorgaben läuft aktuell sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.“
Insbesondere die Entwicklung des Schweregrads der Versuche besorgt: Über eine Million Tiere mussten 2017 den höchsten Grad an Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten im Namen der Forschung erleiden. 2015 waren es noch 819.007 Tiere. Erschreckend ist dies auch vor dem Hintergrund, dass mit 45 Prozent die meisten aller Tiere in Versuchen verwendet wurden, die der reinen Grundlagenforschung dienten – also ohne konkreten oder absehbaren Nutzen für den Menschen. Am häufigsten verwendet wurden Mäuse mit 61 Prozent sowie Fische und Ratten mit je 13 und 12 Prozent. Es kamen 2017 aber auch über 350.000 Kaninchen, 13.688 Hunde, und 1.879 Katzen zum Einsatz. Die Anzahl der verwendeten Primaten stieg zwischen 2015 und 2017 um 15 Prozent auf 8.235. Bei 2,6 Millionen Tieren wurde deren Erbinformation gentechnisch manipuliert, um sie künstlich krank oder dem Menschen ähnlicher zu machen.
Deutschland verletzt seit Jahren EU-Recht
Mit den Zahlen legt die Kommission zum ersten Mal seit Inkrafttreten der EU-Tierversuchsrichtlinie in 2010 einen statistischen Bericht zum Thema vor. Die Inhalte blieben damals bereits weit hinter den Erwartungen von Tierschützern zurück – auch, weil Deutschland in den Verhandlungen dringend nötige Regelungen kippte oder die Zustimmung verweigerte. Bei der Umsetzung der Vorgaben in deutsches Recht nahm die Bundesregierung sogar Verschlechterungen zu Lasten der Tiere vor: Mit dem überarbeiteten Tierschutzgesetz und der Tierversuchsordnung von 2013 missachtet Deutschland die EU-Tierversuchsrichtlinie seit nunmehr sieben Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung
05.02.2020
Taubenquälerei macht Tierschützer fassungslos
Deutscher Tierschutzbund nimmt Städte in die Pflicht
Vergiftet oder mit Pfeilen durchbohrt: in Mainz und Aachen ist es zuletzt zu extremen Fällen gequälter und getöteter Stadttauben gekommen. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner Kampagne #RespektTaube erneut ein durchdachtes Taubenmanagement in deutschen Städten. Auch um den Übergriffen durch Privatpersonen vorzubeugen, müssten die Städte Sorge für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier tragen und die Bestände endlich nachhaltig und tierschutzgerecht regulieren.
„Solche schockierende Meldungen wie aus Mainz und Aachen erreichen uns leider immer wieder. Die Tatsache, dass Tauben in den Innenstädten regelrecht bekämpft und fälschlicherweise als „Schädlinge“ dargestellt werden, dient wohl auch vielen Privatpersonen als Freifahrtschein zur Tierquälerei“, kommentiert Leonie Weltgen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. Die Tierschützer fordern daher von den Städten eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsregulierung der Taubenpopulation: „Eine friedliche Koexistenz von Mensch und Taube ist möglich – die Städte müssen sich nur endlich dafür entscheiden. Die Taubenqual muss ein Ende haben“, so Weltgen.
Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich für einen flächendeckenden Einsatz von Taubenhäusern ein, der den Tauben artgerechtes Futter und attraktive Nistmöglichkeiten bietet, in denen Eier durch Attrappen ausgetauscht werden können. Die Zahl der Tauben und damit Konflikte mit Menschen können so dauerhaft verringert werden. Zudem sollten kontrollierte Fütterungsplätze an „Brennpunkten“ eingerichtet werden. Ebenso wichtig ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beratung und Einbeziehung der Bürger*innen, um den Weg für ein respektvolles Miteinander zu ebnen. Im Rahmen seiner aktuellen Kampagne #RespektTaube (www.tierschutzbund.de/taubenschutz) räumt der Deutsche Tierschutzbund selbst mit Vorurteilen gegenüber Tauben auf.
Grausamer Fall in Hamm
Wie wenig Wert Tauben oftmals haben, zeigte sich kürzlich auch bei einem Fall in Hamm: Dort wurden fast einem Dutzend Tauben – vermutlich bei lebendigem Leib – die Beine abgerissen bzw. abgeschnitten. Laut Medienberichten ist es möglich, dass ein Brieftaubenzüchter seine Tiere loswerden wollte, da mit den Beinen auch die Ringe entfernt wurden. „Die Brutalität des Täters ist erschreckend. Wir hoffen, dass dieser Fall noch zur Aufklärung gebracht wird“, so Weltgen. Tierquälern droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung
14.01.2020
Deutscher Tierschutzbund droht Klöckner mit Strafanzeige
Der Deutsche Tierschutzbund droht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Meineid und Tierquälerei – sollte die von ihr vorgelegte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, speziell zur Haltung von Sauen in Kastenständen, in Kraft treten. Der Verordnungsentwurf bedeutet eine Verschlechterung für die Tiere und verstößt damit gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Mitglieder des Agrarausschusses aufgefordert, bei ihrer Sitzung am 27. Januar dem Entwurf die Zustimmung zu verweigern.
„Mit der Verschlechterung der Sauenhaltung droht nach der Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration der nächste Angriff auf den Tierschutz – und geht in seiner Reichweite sogar noch darüber hinaus. Erstmals wird nach einer höchstrichterlichen Entscheidung eine Formulierung, die dem Schutz der Tiere gilt, bewusst gestrichen. Wenn eine Bundesregierung den Tierschutz so offen attackiert und dabei das Grundgesetz verletzt, sind wir an einen Punkt gelangt, an dem wir Konsequenzen ziehen müssen. Versagen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD als Legislative und bleibt auch die Exekutive tatenlos, müssen wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel der Judikative nutzen. Wir haben lange genug gewarnt“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Hinzu kommt, dass in der Tierschutzpolitik der Bundesregierung derzeit nur Stillstand oder Rückschritt zu erkennen sind. Das trifft den Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Besonderen: Die Rücknahme des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration in 2018, das immer noch nicht ordnungsrechtlich gesetzte Datum für ein Ende der Kükentötung und das unzureichende, als freiwillig geplante staatliche Tierwohllabel sind nur einige aktuelle Beispiele.
„Mit ihrem Amtsantritt hat Klöckner geschworen, das Grundgesetz zu wahren, das sie mit dem Verordnungsentwurf zur Sauenhaltung wissentlich verletzt. Wenn die Verordnung wirklich kommt, müssen wir von einem Meineid ausgehen – und von gesetzlich legitimierter Tierquälerei“, so Schröder. „Die Anzeige ist formuliert, wir sind bereit, den Schritt zu gehen. Wir setzen aber darauf, dass auch Julia Klöckner ihre Fehler erkennt und einen neuen Verordnungsentwurf vorlegt, der dem Staatsziel Tierschutz und dem Tierschutzgesetz Rechnung trägt. Die Beratungen der Länder sind in der entscheidenden Phase, es wäre noch Zeit für eine Kurskorrektur.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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In der Silvesternacht hat ein Brand das Affenhaus des Krefelder Zoos verwüstet; alle darin lebenden Menschenaffen kamen ums Leben. Die Ursache ist noch unklar, nach Medieninformationen könnten aber Feuerwerkskörper den Brand ausgelöst haben. Dazu kommentiert James Brückner, Leiter des Referats für Natur- und Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund:
„Wir sind geschockt und fühlen mit den Tierpflegerinnen und Tierpflegern im Krefelder Zoo, die letzte Nacht ihre Schützlinge verloren haben. Sollten wirklich Feuerwerkskörper den Brand verursacht haben, wäre dies ein schrecklicher Beleg dafür, welche dramatischen Folgen unkontrollierte Böllerei haben kann. Zumindest rund um Bereiche, in denen viele Tiere leben – und dazu zählen natürlich auch Zoos – braucht es dringend Schutzzonen, in denen private Silvesterfeuerwerke untersagt sind. Selbst todbringende Brände können sonst nicht ausgeschlossen werden – egal ob es sich um Zoos, Tierheime oder landwirtschaftliche Betriebe handelt. Wir hoffen nun für alle Beteiligten auf eine schnelle Aufklärung der Tragödie in Krefeld.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Bericht im Wochenspiegel 24.12 2019
Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner hat heute den Tierschutzbericht 2015-2018 vorgelegt und in einer Presseerklärung die „Verbesserungen im Nutztierbereich“ hervorgehoben. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
Die Klöckner‘sche Bilanz ist eine Tiernutzerbilanz, keine Tierschutzbilanz
„Die Bundesministerin feiert sich in ihrer Presseerklärung selbst. Viele Verbesserungen im Nutztierbereich? Wohl kaum. In den letzten Jahren hat sich Frau Klöckner vor allem als Ministerin der Tiernutzer alle Ehre gemacht. So wäre die betäubungslose Kastration von Ferkeln eigentlich längst verboten. Eigentlich - hätte der Deutsche Bundestag mit Wohlwollen der Ministerin das schon bestehende Verbot nicht gekippt und die Qual der Ferkel um weitere zwei Jahre verlängert. Dasselbe gilt für das Kükentöten, das eigentlich - glaubt man dem Koalitionsvertrag – ebenfalls längst verboten sein sollte. Stattdessen arbeitet man in Klöckners Ministerium immer noch an rein technischen Lösungen, die in der Fläche noch lange nicht einsetzbar sind und das alte kaputte System am Leben erhalten. Die Regierung hat in der Kükenfrage gänzlich versagt. Wer hier von einem "Durchbruch" spricht, hat offenbar noch nicht verstanden, was Tierschutz bedeutet. Wenn dies ein Durchbruch ist, steht es wahrlich schlecht um den Tierschutz in Deutschland.
Offenbar ist der Bundesregierung zwar bewusst, dass der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. An ihrem Handeln - das wirtschaftlichen Interessen stets Vorrang einräumt - ist dies aber nicht erkennbar. Freiwillige Lösungen mit der Branche hier, kleinere Reparaturen am kaputten System da, im Großen und Ganzen aber Rückschritte im Tierschutz - das ist die bisherige Bilanz dieser Regierung. Dazu passen die Pläne, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Anfang 2020 anzupassen und einen Passus zu streichen, der Sauen im Kastenstand zumindest das Ausstrecken ihrer Gliedmaßen zugesteht. Dabei ist es offenbar völlig egal, dass mit dieser Verschlechterung für die Tiere gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Eine Bundesministerin, die sich für diese Arbeit selbst als Tierschützerin feiert, kann nur als heuchlerisch bezeichnet werden.
Statt Landwirte in Sicherheit zu wiegen und Verbrauchern vorzugaukeln, dass man schon vieles erreicht habe, wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, proaktiv den unausweichlichen Wandel in der Landwirtschaft – hin zu mehr Tierschutz - vorzugeben.
Doch nicht nur im Nutztierbereich ist die Tierschutz-Politik der Bundesregierung enttäuschend. Die Exopet-Studie, mit der das Ministerium Daten zur Heimtierhaltung erhoben hat, liegt schon länger vor – Konsequenzen zur Verbesserung des Tierschutzes lassen aber noch immer auf sich warten. Die wohlklingenden Ankündigungen der Regierung, Tierversuche durch Alternativen zu ersetzen, sind nicht der Rede wert. Statt hier mit gutem Beispiel voranzugehen, ist das Gegenteil der Fall: Die EU musste ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, weil EU-Vorgaben nicht korrekt umgesetzt wurden. Ein Verbot von Wildtieren im Zirkus wird – entgegen Klöckners Ankündigungen hier tätig zu werden und der klaren Meinung von Experten – ebenfalls nicht umgesetzt. Diese Tierschutzproblematik findet im Tierschutzbericht nicht einmal Erwähnung.“
Der Deutsche Tierschutzbund hatte seine Kritik – u.a. auch bei den Themen Heimtiere, Zirkus oder Tierversuchen – im Oktober bereits zur Halbzeit der Großen Koalition öffentlich gemacht: www.tierschutzbund.de/news-storage/organisation/231019-halbzeitbilanz-der-grossen-koalition
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung 23.10.2019
Halbzeitbilanz der Großen Koalition:
- Deutscher Tierschutzbund sieht Vertragsbruch durch Klöckner
- Umsetzung zahlreicher Tierschutz-Versprechen mangelhaft
Nach der ersten Hälfte der Legislaturperiode der Großen Koalition und anlässlich der heutigen Vorstellung des Agrarpolitischen Berichts durch Bundesministerin Julia Klöckner zieht der Deutsche Tierschutzbund Bilanz. Diese fällt ernüchternd aus: Kaum eines der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigten Tierschutzversprechen wurde angegangen – geschweige denn umgesetzt. An vielen Stellen droht die Große Koalition die Lage der Tiere sogar noch zu verschlechtern.
„Es hagelt Nackenschläge im Tierschutz: nach Ferkeln, Sauen und Versuchstieren nun die Wölfe. Die Bundesregierung arbeitet hart daran, das Tierschutzniveau in Deutschland möglichst niedrig zu halten, es sogar in einzelnen Bereichen abzusenken. Wir empfehlen Frau Klöckner, die auch Bundestierschutzministerin ist, die erneute Lektüre des auch von ihr ausgehandelten Koalitionsvertrags. Vertragstreue erkennen wir bis dato nicht, eher Vertragsbruch“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der ein eklatantes Beispiel für Vertragsbruch benennt: „Versprochen ist nach Koalitionsvertrag das Ende des millionenfachen Kükenmordes zur Hälfte der Legislaturperiode, das ist jetzt. Das Morden aber geht weiter, weil Frau Klöckner nicht durchgegriffen hat.“
Tierschutzbund kritisiert „Freiwilligeritis“
Obwohl es dringend gesetzlicher Verbesserungen für den Tierschutz bedarf, setzt die Bundesregierung vor allem auf freiwillige Vereinbarungen. Statt, wie versprochen, das Töten von Eintagsküken bis zur Mitte der Legislaturperiode zu beenden, hat die Ministerin die Verantwortung an die Geflügelwirtschaft abgegeben. Diese soll ein Konzept vorlegen, wie das Töten beendet werden kann. Auch das Schnabelkürzen bei Legehennen ist noch immer nicht per Gesetz verboten; es wird lediglich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung der Geflügelwirtschaft darauf verzichtet. Klöckners freiwilliges Tierwohlkennzeichen, dessen Kriterien aus Tierschutzsicht viel zu niedrig angesetzt sind, wird sogar vom Bundesland Niedersachsen kritisiert. Ein Verbot von Wildtieren im Zirkus wird – entgegen Klöckners Ankündigungen hier tätig zu werden und der klaren Meinung von Experten – ebenfalls nicht umgesetzt. Stattdessen tauscht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium hinter verschlossenen Türen mit der Zirkusbranche aus. „Mit dieser „Freiwilligeritis“ wird letztlich jeder politische Gestaltungswille aufgegeben. Dieses kolossale Verdampfen von Verantwortung birgt die Gefahr, sich den Interessen der Tiernutzer auszuliefern. Was wir aber brauchen, ist ein mutiger und klarer Gesetzgeber, der sich auch so versteht und sich nicht darauf zurückzieht, nur noch Prozesse zu moderieren“, kommentiert Schröder.
Bundesregierung verschlechtert Lage der Tiere
Die Bundesregierung ist offensichtlich eher dazu bereit, gesetzliche Vorgaben an die Realität anzupassen, als konkrete rechtliche Schritte zur Erfüllung des Koalitionsvertrages anzugehen. So wurde das bereits rechtstaatlich beschlossene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration Ende 2018 um weitere zwei Jahre hinausgezögert. Und statt alles daran zu setzen, ganz auf den chirurgischen Eingriff zu verzichten, sollen Landwirte die Kastration mit Isofluran-Narkose zukünftig selbst durchführen dürfen – ohne Tierarzt. Statt die höchst richterlich als tierschutzwidrig eingestuften Kastenstände für Sauen zu verbieten, soll der entscheidende Passus, nämlich dass Sauen ihre Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken können müssen, aus der Verordnung gestrichen werden. Auch dem Wolf geht es offenbar an den Kragen: Obwohl von der EU als streng geschützte Art gelistet, will die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz lockern und damit einen möglichen Abschuss erleichtern – ohne dass das betroffene Tier einen „erheblichen Schaden“ verursacht haben muss. Auch die sukzessive „Entnahme“ eines ganzen Rudels soll so ermöglicht werden. Aus Tier- und Artenschutzsicht bräuchte es stattdessen dringend ein effektives Wolfsmanagement sowie stärkere Förderungen und Ausgleichsgelder für betroffene Weidetierhalter.
Ankündigungen des Koalitionsvertrags noch nicht erfüllt
Bestehende Lücken im Ordnungsrecht hat die Bundesregierung – trotz Versprechungen – nach wie vor nicht geschlossen: Noch immer fehlen Vorgaben u.a. für die Haltung von Puten, Rindern, Enten und Gänsen. Zur angekündigten Nutztierstrategie existieren bislang lediglich Einzelvorschläge. Ebenfalls noch nicht durchschlagend erfolgt ist der angekündigte Einsatz auf EU-Ebene für kürzere Transportzeiten und mehr Tierschutz bei Tiertransporten. Zwar wurde im Koalitionsvertrag versprochen, die Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen fortzuführen – dies ist jedoch aus Tierschutzsicht und auch aus wissenschaftlicher Sicht nicht ausreichend, um den von der EU angestrebten Ersatz von Tierversuchen zu erreichen. Darüber hinaus hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die EU-Vorgaben zu Tierversuchen nicht korrekt umgesetzt wurden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten konkreten Vorschläge zu Verbesserungen des Tierschutzes in verschiedenen anderen Bereichen – etwa zur Situation der Tierheime und Exotenhaltung, zu Tierbörsen und zum illegalen Welpenhandel – fehlen bis heute. Dabei ließen sich diese Punkte leicht durch eine Heimtierschutzverordnung regeln, für die der Deutsche Tierschutzbund bereits einen Vorschlag erarbeitet hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung 27.06.2019
Internationaler Tag gegen Tiertransporte (1. Juli):
Deutscher Tierschutzbund fordert Exportstopp lebender Tiere
„Die Beschlüsse der letzten Agrarministerkonferenz und des Bundesrats, die einen Ausstieg aus Lebendtiertransporten fordern, müssen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zeitnah umgesetzt werden“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015 sind Tierschutzbestimmungen bis zum Ziel einzuhalten. Klar ist, dass dies von den abfertigenden Amtsveterinären kaum sichergestellt werden kann. Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen hatten daher beschlossen, keine Transporte mehr in Drittländer abzufertigen. Per Gerichtsentscheid sind sie jedoch gezwungen, Transporte in andere Bundesländer, zum Beispiel nach Niedersachsen, zu erlauben – von wo die Tiere dann weiter in Drittstaaten wie Marokko gehen. „Momentan wollen drei Bundesländer - Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen – den Tierschutz voranbringen, während andere Bundesländer derzeit noch vor Maßnahmen gegen solche Transporte zurückschrecken“, kritisiert Schröder.
Missstände beim Export sind bekannt
Die Missstände und grausamen Bedingungen beim Export europäischer Schlachttiere und deutscher Zuchtrinder in Drittstaaten sind lange bekannt und vielfach dokumentiert. Über vier Millionen Tiere werden jedes Jahr aus der EU in Drittländer exportiert. Oft sind sie tagelang unterwegs – bis nach Zentralasien und Nordafrika. Die transportierten Tiere leiden unter langen Wartezeiten an der Grenze, fehlenden Ruhepausen, hohen Temperaturen und engen Platzverhältnissen. Besonders bei hochsommerlichen Temperaturen sind die Strapazen für die Tiere enorm. Neben den unwürdigen Transportbedingungen stellt auch die Schlachtung in den Drittstaaten ein schweres Tierschutzproblem dar.
Informationen zur Kampagne des Deutschen Tierschutzbundes finden Sie hier: www.tierschutzbund.de/kampagne-tiertransporte
Resolution des Deutschen Tierschutzbundes und seiner Landesverbände fordert Stopp von Lebendtiertransporten
Anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) fordern der Deutsche Tierschutzbund und seine 16 Landesverbände die Agrarminister des Bundes und der Länder auf, Lebendtiertransporte in Drittstaaten der EU zu stoppen. Ihre Forderungen übergeben die Tierschützer in Landau heute in Form einer Resolution an Herrn Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und an die Agrarminister der Bundesländer.
„Die Missstände bei Transport und Schlachtung in Drittstaaten sind bekannt. Wer jetzt nicht handelt, trägt Mitschuld am Leid der Tiere“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Ab sofort dürfen keine Transporte mehr abgefertigt werden, sofern nicht sichergestellt ist, dass tierschutzrechtliche Bestimmungen bis zum Zielort eingehalten werden. Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen haben hier in den letzten Wochen erste deutliche Signale gesetzt. Es darf nicht sein, dass Transportunternehmen für die Abfertigung nun in andere Bundesländer ausweichen, um die Tiere wie bisher auf die leidvollen Fahrten zu schicken. Wenn Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner es mit einem Mehr an Tierwohl ernst meint, dann muss sie dafür sorgen, dass diese Lebendtiertransporte gänzlich gestoppt werden. Das darf und kann nicht länger Aufgabe des örtlichen Veterinärs sein, der von Bund und Land derzeit alleine gelassen wird.“
Zucht- wie Schlachttiere betroffen
Im Rahmen der Resolution fordern die Tierschützer zudem, bei der Diskussion um Lebendtiertransporte nicht zwischen Zucht- und Schlachttieren zu unterscheiden. Bei ersteren wird der Transport häufig verharmlost, obwohl sie genauso unter den untragbaren Zuständen leiden. Milchindustrie und Zuchtverbände erklären seit Jahren, die Exporte dienten dem Aufbau einer Milchproduktion in den Drittstaaten. Die Realität zeigt jedoch, dass es nicht gelingt, eine nachhaltige Milchviehzucht und eine tragfähige Milcherzeugung aufzubauen; die Produktion stagniert auf niedrigem Niveau. Und das trotz hunderttausender Zuchtrinder, die bereits exportiert wurden. „Wenn die Nachzucht misslingt oder die erwartete hohe Milchleistung ausbleibt, landet der Großteil der Zuchtrinder am Ende doch in der Schlachtung“, erklärt Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund.
Bildunterschrift: Mit dem Motiv „Mein Weg in den Tod ist die Hölle“ macht der Deutsche Tierschutzbund bei einer Aktion anlässlich der Agrarministerkonferenz in Landau auf das Leid der Tiere bei Transporten in Drittstaaten aufmerksam.
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Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Julia Klöckners Tierleid-Bilanz - Wirtschaft geht vor veröffentlich am 16.03.2019Tiertransporte in Drittländer: Thema konsequent ignoriert
Betäubungslose Ferkelkastration: verfassungswidrige Verlängerung
Weiteres Schweine-Leid: Kupieren von Schwänzen und Kastenstände
Männliche Küken: weiterhin Abfallprodukte
»Tierwohl«-Kennzeichnung: noch wirkungslos
Missstände: AufklärerInnen kriminalisiert
Subventionen: Geld für Großbetriebe
Umweltschutz: bloß nicht so streng
Fazit: Tierschutz ist eine Pflicht, keine Kür
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Olaf Kosinsky/Skillshare.eu
Wir nehmen die Jahresbilanz von Bundesministerin Julia Klöckner zum Anlass, selbst ein Zwischenfazit zu ziehen: Trotz großer Versprechungen hat sich an vielen Missständen in der Tierhaltung bislang so gut wie nichts geändert. Verantwortliche verstoßen weiter routinemäßig aus rein wirtschaftlichen Interessen gegen das Tierschutzrecht. Auch für die Ministerin scheinen sie stets schwerer zu wiegen als das Staatsziel Tierschutz. Nachfolgend einige Beispiele.
Tiertransporte in Drittländer: Thema konsequent ignoriert
Obwohl die katastrophalen Zustände bei Tiertransporten innerhalb und außerhalb der EU seit Jahren bekannt sind, sah die Bundesministerin lange keinen Grund zu handeln. Exportgewinne sind ihr wichtiger, wie sie in ihrer eigenen Bilanz schreibt: Durch ihr Ministerium »konnten die Absatzmärkte für Tiere und tierische Erzeugnisse in Drittländern […] erhalten und erweitert werden«.
Unter den Veterinärbehörden macht sich inzwischen die Einsicht breit, dass sie Verantwortung für die Transporte haben und gegebenenfalls mitverantwortlich für tausendfaches Tierleid sind. Denen, die das nicht mehr mittragen wollen, warf Klöckner »überstürztes« Handeln vor. Die derzeitige Lösung der Bundesministerin, die Abkommen mit Drittländern über Schlachttiertransporte zu kündigen, ist Augenwischerei. Der überwiegende Teil der Tiere geht zu vermeintlichen Zuchtzwecken in Drittländer. Daran, dass die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen transportiert und geschlachtet werden, ändert das nichts.
Besser wäre es, alle Transporte in Drittländer sofort bundes- oder gar europaweit auszusetzen – mindestens solange nicht sichergestellt werden kann, dass die deutschen bzw. europäischen Tierschutzvorschriften eingehalten werden können.
Betäubungslose Ferkelkastration: verfassungswidrige Verlängerung
Trotz einer fünfjährigen Übergangsfrist, welche die Tierindustrie weitestgehend tatenlos verstreichen ließ, setzte sich die Bundesministerin dafür ein, die Betäubungspflicht bei Ferkelkastrationen um weitere zwei Jahre aufzuschieben. Klöckner schob die Wettbewerbsfähigkeit deutscher SchweinezüchterInnen vor. Da es aber bereits praxistaugliche Alternativen gibt, ist dieser wirtschaftlich motivierte Aufschub verfassungswidrig.
Für die Zukunft setzt die Bundesministerin, ganz im Sinne der Agrarlobby, weiter auf den chirurgischen Eingriff am Tier. Dass die von ihr akzeptierte Lokalanästhesie für die Ferkel ähnlich schmerzhaft ist wie die Kastration ohne Betäubung, scheint sie nicht weiter zu stören. Die aus Tierschutzsicht einzig akzeptablen Lösungen wären jedoch die Ebermast mit oder ohne Immunokastration oder die Betäubung mit Isofluran.
Weiteres Schweine-Leid: Kupieren von Schwänzen und Kastenstände
Das Kupieren von Ringelschwänzen in der Schweinehaltung ist in Europa nur ausnahmsweise erlaubt. Dennoch ist es in Deutschland gang und gäbe, damit sich die Tiere nicht gegenseitig blutig beißen. Besser wäre es, sich um Haltungsbedingungen zu bemühen, in denen Schweine keine solchen Verhaltensstörungen entwickeln. Beim »Tierwohl«-Label der Bundesministerin ist das Kupieren erst ab Stufe zwei ausgeschlossen. Sie fördert somit, dass Verantwortliche geltendes EU-Recht in der deutschen Landwirtschaft sogar unter ihrer »Tierwohl«-Stufe eins brechen.
Für die Kastenstandhaltung hat die Bundesministerin laut eigener Jahresbilanz neue Anforderungen und Pflichten entwickelt. Bereits seit den neunziger Jahren ist bekannt, dass die Kastenstände vieler Betriebe gegen Tierschutzvorschriften verstoßen. Ein aktuelles Gutachten und ein Gerichtsurteil belegen, dass sie grundsätzlich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Daran ändern auch kürzere Fixierungszeiten und etwas mehr Platz nichts, wie sie Klöckner nun anstrebt. Eilig hat sie es damit ebenfalls: Die Übergangszeit soll 17 Jahre betragen.
Männliche Küken: weiterhin Abfallprodukte
Beim massenhaften Töten männlicher Küken aus Legelinien, die für eine Mast nicht geeignet sind, spricht die Bundesministerin von einem Durchbruch: Das neue Verfahren soll bald flächendeckend eingesetzt werden. Es ermöglicht jedoch nur, dass die Küken vor dem Schlupf aussortiert und z. B. zu Tierfutter verarbeitet werden. Es ist allerdings möglich, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt schmerzempfindlich sind. Außerdem ändert dies nichts daran, dass Legelinien weiterhin auf eine extreme und gesundheitsschädliche Legeleistung hin gezüchtet und die Hälfte ihrer Nachkommen als minderwertig entsorgt werden.
»Tierwohl«-Kennzeichnung: noch wirkungslos
Die »Tierwohl«-Kennzeichnung der Bundesministerin überträgt die Verantwortung für ein scheinbares Mehr an Tierschutz an die Verbraucher. Sie existiert bislang aber nur für eine Tierart und ist lediglich freiwillig. So wird sie nur wenige Tiere erreichen und kaum Wirkung entfalten. Die Kriterien liegen zwar über den viel zu niedrigen gesetzlichen Mindeststandards, echtes Wohlergehen garantieren jedoch auch sie nicht. Durch die lange Entwicklungszeit steht das System nun außerdem neben dem des Einzelhandels und trägt eher zur Verwirrung als zur Orientierung bei. Es braucht vielmehr eine einheitliche und verpflichtende Kennzeichnung.
Missstände: AufklärerInnen kriminalisiert
RechercheaktivistInnen, die Missstände in der Tierhaltung aufdecken, kriminalisiert die Bundesministerin. Sie strebt härtere Strafen an, notwendig ist das nicht: Es gibt bereits den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Wann dieser greift und unter welchen Bedingungen ein rechtfertigender Notstand vorliegt, können die Gerichte klären. Geschehen ist dies vor dem Oberlandesgericht Naumburg: Das Interesse der Öffentlichkeit, über die illegalen Zustände in der industriellen Tierhaltung zu erfahren, kann unter Umständen einen Hausfriedensbruch rechtfertigen.
Mit dem Anlass der Rechercheaktionen befasst sich Klöckner kaum. Für die Aufklärung von Missständen in Ställen und Schlachthöfen verweist sie auf die Verantwortung der Veterinärämter, die jedoch oft untätig bleiben.
Subventionen: Geld für Großbetriebe
Auch beim Thema Subventionen hat sich nichts geändert, obwohl seit langem kritisiert wird, dass die aktuelle Verteilungspolitik große landwirtschaftliche Betriebe bevorzugt. Die Bundesministerin lehnt es ab, Direktzahlungen abzuschaffen oder für Großbetriebe zu begrenzen.
Umweltschutz: bloß nicht so streng
Umweltprobleme der Landwirtschaft, die zu großen Teilen mit der industriellen Tierhaltung verknüpft sind, greift die Bundesministerin ebenfalls nur zaghaft auf: Den Treibhausgasausstoß in der Tierhaltung will sie einschränken. Es steht zu befürchten, dass Klöckner dafür die Überzüchtung der Tiere noch weiter treiben will, um die Effizienz der Tierproduktion weiter zu erhöhen. Das hätte katastrophale Auswirkungen auf den Tierschutz. Effektiver wäre es, die Tierhaltung zu reduzieren und den Konsum von Tierprodukten zu minimieren.
Ähnliches gilt, wenn es darum geht, den Gülleüberschuss aus der industriellen Tierhaltung zu verringern. Zu diesem Thema äußerte sich die Bundesministerin in ihrer Jahresbilanz nicht, obwohl Deutschland vom Europäischen Gerichtshof wegen zu hoher Nitratwerte verurteilt wurde.
Fazit: Tierschutz ist eine Pflicht, keine Kür
Julia Klöckners Politik ist geprägt von Freiwilligkeit und wirtschaftlichen Erwägungen. Der Tierschutz ist jedoch als gesellschaftlicher Konsens im Grundgesetz verankert und daher Staatsziel. Auch eine aktuelle Umfragen des Landwirtschaftsministeriums kommt zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland Verbesserungen sehen will.
Für ihre Zurückhaltung macht die Bundesministerin dennoch gerne das Einkaufsverhalten der VerbraucherInnen verantwortlich, das den Wünschen nach Tierschutz scheinbar widerspricht. Das ist jedoch zu kurz gedacht: Die Aufgabe, für eine tierschutzgerechte und nachhaltige Landwirtschaft zu sorgen, hat in erster Linie sie. VerbraucherInnen sollten nicht im Supermarkt darüber entscheiden müssen, ob einem Tier viel oder etwas weniger Leid angetan wird. Zumal sie dort vor lauter falscher Tierschutzversprechen kaum sinnvolle Entscheidungen treffen können und ihnen vermittelt wird, dass es in Ordnung sei, zum Billigfleisch zu greifen. Es dürfen vielmehr keine Tierprodukte mehr hergestellt werden, hinter denen routinemäßige Tierschutzverstöße stehen.
Nicht zuletzt ist es irreführend, dass die Bundesministerin in ihrer Jahresbilanz betont, sie habe zwischen verschiedenen widersprüchlichen Interessengruppen, wie TierhalterInnen, VerbraucherInnen und TierschützerInnen, zu vermitteln. Vermittlungsversuche, bei denen die Entscheidungen ohnehin immer zugunsten der industriellen Tierhaltung getroffen werden, sind fatal. Tierschutz ist kein Interesse, sondern eine gesetzliche Pflicht. Dieser merkbar nachzukommen, ist Aufgabe der Bundesministerin.
(jw)
Pressemeldung
07.03.2019
So schnell ist es passiert …
Neuer FINDEFIX-Spot zeigt, wie man sein Haustier schützen kann
Oft reichen eine angelehnte Haustür und ein Moment der Unachtsamkeit und der geliebte Vierbeiner ist verschwunden. Ein neuer Spot von FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, zeigt genau diese Situation, die für alle Tierhalter schnell zum Albtraum werden kann. Mit dem Film wollen die Tierschützer deutlich machen, wie wichtig in solchen Fällen eine Registrierung des Tieres ist. Diese kann bei FINDEFIX (www.findefix.com) schnell und völlig kostenfrei vorgenommen werden.
„Es kann wirklich jedem passieren und es geht so schnell: Kurz hat man nicht aufgepasst und das geliebte Haustier ist auf und davon. Nur wenn das Tier gekennzeichnet und registriert ist, hat der Halter eine Chance, seinen Vierbeiner wiederzufinden und nach Hause zu holen“, erklärt Daniela Rohs, Leiterin von FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes.
Story zeigt Alltagssituation
Das Video zeigt eine alltägliche Situation: Als die kleine Anna und ihre Mutter das Haus verlassen und ins Auto steigen, bleibt die Haustür versehentlich einen Spalt geöffnet. Der Familienhund entwischt aus dem Haus, rennt die Straße hinunter und findet kurz darauf nicht mehr allein zurück. Am Ende des Spots dann der erlösende Anruf von FINDEFIX bei der Familie: Anna und ihre Mutter können ihren Hund im Tierheim abholen und in die Arme schließen. Dank der Registrierung war schnell klar, wo der entlaufene Vierbeiner zu Hause ist.
Mit dem bewegten Storytelling will das Video Aufmerksamkeit für das schaffen, was das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes im Kern macht: Anhand der Registrierung können die Tierschützer kompetent und schnell dabei helfen, vermisste Tiere zu identifizieren und zu ihren Haltern zurückzubringen. Der FINDEFIX-Slogan „Zum Glück wieder zurück“ ist dabei als zentrales Thema im Video verankert.
Das Video ist ab heute auf der Website www.findefix.com/warum-haustier-registrieren zu sehen - und in gekürzter Version auf der Facebook-Seite www.facebook.com/HaustierregisterFINDEFIX sowie den Online-Kanälen des Deutschen Tierschutzbundes.
Über FINDEFIX
Jedes Jahr verschwinden tausende Haustiere. FINDEFIX, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, hilft dabei, viele von ihnen schnell wieder nach Hause zu bringen. Denn Tiere, die bei FINDEFIX registriert sind, können einfach identifiziert und zu ihrer Familie zurückgebracht werden. Dabei engagiert sich FINDEFIX völlig kostenfrei. Das Team von FINDEFIX fragt unter anderem auch andere Register und dem Deutschen Tierschutzbund angegliederte Vereine ab, um ein als vermisst gemeldetes Tier ausfindig zu machen. Auch im Urlaub schützt FINDEFIX registrierte Tiere durch den Austausch mit Datenbanken weltweit.
Um ein Tier bei FINDEFIX eintragen zu können, muss es unverwechselbar gekennzeichnet sein. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt die Kennzeichnung durch einen winzigen Transponder unter der Haut, der in jeder tierärztlichen Praxis schnell eingesetzt werden kann.
Nach der Kennzeichnung kann jeder Tierhalter sein Tier bei FINDEFIX registrieren. Das geht einfach und kostenfrei auf www.findefix.com oder mit einem schriftlichen Anmeldebogen, den man auch auf der Website herunterladen kann. Der Tierhalter erhält dann per Post eine Bestätigung mit allen wichtigen Unterlagen. Hundehalter bekommen zusätzlich eine Plakette für das Hundehalsband.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Stand 21.02.2019
Stellungnahme zum Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für
Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.02.2019 zu Tiertransporten in
Drittstaaten
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Tel: 0228/60496-0
Fax: 0228/60496-40
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet:
www.tierschutzbund.de
Es ist erfreulich, dass der Transport von Rindern in bestimmte Drittstaaten beendet
werden soll, es ist jedoch nicht zu erklären, warum die Türkei davon ausgenommen
werden soll. Auch für die Türkei muss es einen Transportstopp geben, da dort
Mindeststandards zum Tierschutz nachweislich nicht eingehalten werden.
Grundsätzliche Bewertung
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass sich das bayerische Umweltministerium
entschlossen hat, eine Negativliste von Drittstaaten herauszugeben, in die keine
Transporte von Rindern mehr stattfinden sollen.
Damit wird die überfällige Konsequenz, aus der seit Langem vorgebrachten Kritik an
derartigen Langstreckentransporten und auch Schlachtmethoden, in zahlreichen
Drittstaaten gezogen, die mit durch nichts zu rechtfertigenden Grausamkeiten den
Tieren gegenüber verbunden sind.
Diesem Beispiel sollten alle Bundesländer folgen. Transporte in die genannten
Drittstaaten müssen bundesweit untersagt werden. Die anderen EU-Mitgliedsländer
sollten diesem positiven Beispiel folgen und die Exporte ebenfalls beenden.
Umfangreiche Dokumentationen belegen, dass die EU-Transportvorschriften in den
Drittstaaten nicht eingehalten werden. Bei der Abfertigung der Transporte kann die
Behörde in Deutschland nicht sicherstellen, dass die Vorgaben der EU-
Transportverordnung bis zum Bestimmungsort im Drittland eingehalten werden. De
facto ist es außerhalb der EU-Grenzen nicht möglich zu kontrollieren, ob die
Verordnung eingehalten und durchgesetzt wird. Das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes von 2015 bestätigt hingegen, dass genau das gewährleistet werden
muss.
Es gelten in Drittstaaten mehrheitlich andere Auffassungen zum Umgang mit Tieren;
Tierschutzgesetze oder sonstige Tierschutzvorgaben existieren nicht in jedem Land.
Auch der Beschluss des EU-Parlamentes vom 14.02.2019 fordert dazu auf,
Langstreckentransporte zu beschränken und durch den Handel mit Fleisch bzw.
genetischem Material zu ersetzen. Der Deutsche Tierschutzbund ist der Ansicht, dass
es keine Transporte lebender Tiere über lange Strecken geben darf.
Langstreckentransporte stellen immer eine enorme Belastung für die Tiere dar und
sollten komplett verboten werden.
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Stellungnahme zum Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz vom 19.02.2019 zu Tiertransporten in Drittstaaten
Transporte in die Türkei
Abgesehen davon ist nicht nachvollziehbar, weshalb bestimmte Drittstaaten, wie die
Türkei, Irak oder Jordanien, bisher nicht in die Liste aufgenommen wurden, womit sie
weiterhin als Exportländer genehmigungsfähig sind. Transporte in die Türkei müssen
unverzüglich beendet werden. Die Transportbedingungen in die Türkei sind
keineswegs tierschutzkonformer, als die in andere Drittländer, welche entsprechend
der Negativliste nicht mehr beliefert werden sollen. Hingegen sind die Probleme
gerade bei Transporten in die Türkei besonders gut dokumentiert.
Im Jahr 2017 wurden 81.000 sogenannte Zuchtrinder aus Deutschland in Drittstaaten
exportiert, davon 30.000 in die Türkei.
Wenn diese Transporte gesetzeskonform ablaufen, dauern sie ca. 91 Stunden, liegt der
Bestimmungsort in der Osttürkei, dauern diese entsprechend länger. Das bedeutet, die
Rinder werden 29 Stunden lang transportiert, bevor sie den LKW das erste Mal
verlassen. Wie bekannt ist, versuchen Rinder so lange zu stehen, wie es ihre Kräfte
ihnen erlauben, obwohl es besonders erschöpfend ist, die Fahrtbewegungen
auszubalancieren. Eine ausreichende Versorgung mit Wasser und Futter ist auf dem
Lastwagen nicht möglich. Nach 29 Stunden Fahrt werden sie abgeladen und es muss
ihnen eine Versorgungspause von 24 Stunden gewährt werden. Danach kann der
Transport für weitere 29 Stunden fortgesetzt werden, dieser Zyklus darf beliebig oft
wiederholt werden.
Der bulgarisch-türkische Grenzübergang ist seit Jahren dafür bekannt, dass es dort
regelmäßig zu langen Wartezeiten kommt. Im günstigsten Fall kann die Grenze
innerhalb von sechs Stunden passiert werden, oft dauert es jedoch tagelang. Die
wartenden LKW stauen sich, die Tiere verbleiben auf den Lastwagen, es gibt keinen
Schatten und kein Wasser. Diese Zustände wurden erst im Audit der Generaldirektion
Gesundheit der EU-Kommission im September 2017 wieder beschrieben.
Haben die Transporter die Grenze passiert, gibt es keine Versorgungsstationen für die
weiteren Versorgungspausen. So kam 2018 eine türkische Delegation nach
Deutschland, um sich über die Einrichtung von Versorgungsstationen zu informieren.
Schlachtmethoden in der Türkei
Während der Schutz der Tiere in der EU in der Tierschutz-Schlachtverordnung
geregelt ist, fehlt ein vergleichbares Werk in der Türkei. Es existiert kein gesetzlicher
Schutz für die Tiere. Die Tiere werden grundsätzlich ohne Betäubung geschlachtet.
Wie z. B. im Filmbeitrag „37 Grad - Geheimsache Tiertransporte“ im November 2017
dokumentiert wurde, erfolgt nicht einmal in Schlachthöfen ein schonendes und
schnelles Schlachten – sofern dies beim Schächten überhaupt gegeben sein kann. Wie
die Tierärztin Lesley Moffat, die für die Tierschutzorganisation „Eyes on Animals“
berichtet, gibt es zwar Schlachthöfe in der Türkei, die einer Beratung und Schulung
aufgeschlossen gegenüberstehen, das ist jedoch nicht die Regel. Der Umgang mit den
Tieren vor der Schlachtung ist gewaltsam, sämtliche Grundsätze der Tierschutz-
|
Stellungnahme zum Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz vom 19.02.2019 zu Tiertransporten in Drittstaaten
Schlachtverordnung und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) werden
missachtet. Auch die Dissertation von E. Eser aus dem Jahr 2012 belegt erhebliche
Wissensdefizite beim Schlachtpersonal und tierschutzwidrige Arbeitsweisen. Rinder
werden unbetäubt an den Hintergliedmaßen aufgehängt, anschließend werden ihnen
die Halsschlagadern durchtrennt. Wenn das mit einem sehr scharfen und sehr großen
Messer erfolgt, sind die Schmerzen für das Tier geringer, als wenn mit einem kurzen
Messer in mehreren sägenden Schnitten geschlachtet wird. Gerade das geschieht
jedoch sehr häufig in diesen Schlachthöfen. Der Tod und die Bewusstlosigkeit treten
oft erst nach 20 bis 30 Minuten ein, das Tier erleidet in dieser Zeit größte Schmerzen.
Hinzu kommt, dass Rinder auch außerhalb von Schlachthöfen geschlachtet werden
dürfen. Durch eine Änderung der Gesetzeslage wurde das Schlachten durch
Privatpersonen außerhalb von Schlachthöfen erleichtert, wie aus dem USDA-Bericht
von 2017 hervorgeht. Das „Hinterhofschlachten“ ist unweigerlich mit massiven
Tierschutzverstößen verbunden.
Zwar werden die aus Deutschland importierten Rinder ursprünglich als Zuchttiere
gehandelt, jedoch geht der Milchkonsum in der Türkei zurück. Die Schlachtzahlen
hingegen steigen, da die Nachfrage nach Rindfleisch wächst. Somit werden die aus
Deutschland importierten Zuchtrinder und ihre Kälber über kurz oder lang
geschlachtet.
Die in den Leitlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) festgelegten
Mindeststandards zum Umgang mit Tieren, zu Transport- und Schlachtmethoden hat
auch die Türkei unterzeichnet. In der Praxis werden diese Grundsätze jedoch in jeder
Hinsicht ignoriert.
06.02.2019
Staatliches Tierwohlkennzeichen
Frau Klöckner, das reicht noch lange nicht!
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner präsentiert heute die Kriterien des von ihr geplanten freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichens. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Wer glaubt, mit einem staatlichen Tierwohlkennzeichen nun genug getan zu haben, der irrt gewaltig. Der Grundfehler bleibt, dass die Ministerin weiter auf Freiwilligkeit setzt, die große Mehrheit der Schweine bleibt damit auf der Strecke. Nach einer mittlerweile dreijährigen, intensiven Diskussion über die Ausgestaltung eines Kennzeichens enttäuscht das heute vorgelegte Ergebnis auf ganzer Linie. Die 1. Stufe, so wie sie heute vorgestellt wurde, ist eine Verbrauchertäuschung; den Beinamen „Tierwohl“ hat sie nicht verdient. Wer ehrgeizig mehr Tierwohl schaffen will, muss sichtbar mehr tun als das, was heute auf dem Tisch liegt.“
Schröder weiter: „Die Kriterien in der 1. Stufe liegen, wenn überhaupt, nur knapp über dem gesetzlichen Standard. Die Aussage, man habe „20 Prozent mehr Platz schon in der 1. Stufe geschaffen“ hat PR-Charakter, aber für den Tierschutz keinen Effekt. Schweine mit unversehrten Schwänzen zum Beispiel benötigen nach aller wissenschaftlichen und praktischen Erfahrung deutlich mehr als 20 Prozent Platz. Auch um Buchten sinnvoll zu strukturieren braucht es mehr Platz.“
Rahmenbedingungen bleiben unklar
„Weiter muss klar sein, dass ein Kennzeichen nicht nur von aufgehübscht formulierten Kriterien lebt, sondern dass es sich klar gegenüber dem gesetzlichen Standard abgrenzen muss. Es muss sich auch daran bemessen lassen, ob es Bewegung in die Systeme bringt. Dazu ist eine progressive Förderung mit massiv mehr Mitteln als bisher essentiell. Bis heute hat Frau Klöckner nichts dazu vorgelegt, wie hoch die Fördermittel sein sollen, aus welchen Töpfen diese kommen und wie sie angewendet werden sollen. Auch fehlen die Antworten auf weitere Fragen, etwa wie Kontrollen gestaltet werden und wer Lizenzen vergibt. Nicht zuletzt fehlt eine grundsätzliche Marschrichtung im Rahmen einer laut Koalitionsvertrag geplanten Nutztierstrategie. Was heute vorgelegt wurde, ist Stückwerk. Von einem schlüssigen politischen Gesamtkonzept keine Spur. Die vorrangige Aufgabe des Gesetzgebers Bundestag und der Bundesregierung ist es, das Ordnungsrecht auf das von der Gesellschaft erwartete Niveau zu bringen.“
Gesetzliche Vorgaben sind ungenügend
„Zudem ist die gesetzliche Basis derzeit ungenügend und unklar und bedarf dringender Nachbesserung – das gilt im Besonderen für die Schweinehaltung. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist in einem zentralen Bereich, bei der Kastenstandhaltung von Sauen, von einem Gericht bemängelt worden. Das Land Berlin hat eine Normenkontrollklage zur Schweinehaltung eingereicht. Damit ist völlig unklar, wie das Ordnungsrecht in Zukunft aussehen wird. Damit ist es auch unverantwortlich, jetzt ein Tierwohlkennzeichen zu etablieren, das sich über den Abstand zum Gesetz rechtfertigen will. Da verwundert es auch nicht, dass immer mehr Landwirte verunsichert sind, weil sie immer noch nicht verlässlich wissen, wo sie investieren sollen.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung 04.02.2019
Versuchstierzahlen nach Bundesländern
Die neuesten Versuchstierzahlen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, zeigen: Baden-Württemberg ist wie schon in den Jahren zuvor trauriger Spitzenreiter im „Verbrauch“ an Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Hamburg liegt beim „Pro-Kopf-Verbrauch“ vorne. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Zahlen auf Anfrage vom zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erhalten. Kurz vor Weihnachten hatte das Ministerium die Gesamtzahlen veröffentlicht: Insgesamt bleiben diese auf einem Rekordniveau – fast drei Millionen Tiere wurden 2017 deutschlandweit in Versuchen „verbraucht“.
„Millionen Tiere leiden weiterhin im Namen der Wissenschaft, obwohl dies – etwa durch eine verstärkte Förderung und Anwendung tierversuchsfreier Methoden - in vielen Fällen vermeidbar wäre“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Bundesländer sollten sich endlich für eine konkrete Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen stark machen und entsprechend Druck auf die Bundesregierung ausüben.“ CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag das langfristige Ziel festgehalten, Tierversuche komplett zu ersetzen.
Baden-Württemberg „verbraucht“ am meisten Tiere
Mit insgesamt 466.595 Tieren ist Baden-Württemberg erneut Spitzenreiter im „Verbrauch“ von Versuchstieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit 450.832 und Bayern mit 447.629 Tieren. Fast die Hälfte aller zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere wird in diesen drei Bundesländern eingesetzt. Umgerechnet auf den „Pro-Kopf-Verbrauch“ liegt Hamburg an der Spitze, gefolgt von Berlin und Hessen. Statt die Zahl der Tiere in Versuchen zu reduzieren, haben sieben Bundesländer sogar noch zugelegt: Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verbrauchten 2017 mehr Tiere als im Jahr davor.
Bundesweit fast drei Millionen Tiere
Die bundesweiten Zahlen zeigen, dass der Verbrauch von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken auf einem konstant hohen Level bleibt: insgesamt 2.807.297 Tiere kamen 2017 in Tierversuchen zum Einsatz. Dabei wurden vor allem Nager (79 Prozent) und Fische (7 Prozent) verwendet, aber auch 3.330 Hunde und 718 Katzen. Besonders erschreckend: Die Zahl der Affen stieg um 43 Prozent auf 3.472, darunter erstmals genetisch veränderte Tiere.
Bildmaterial
Bildunterschrift: Maus im Tierversuch
Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Kölner –Stadtanzeiger 05.01.2019
Unterstützung für notleidende Besitzer: Luise und Hans-Dieter Budick haben den Tierteller Eifel gegründet
Eine Tafel für Hund und Katz’
Wenn das Geld nicht reicht, dann sollen nicht die Tiere leiden, haben sich (v.l.) Luise und Hans-Dieter Budick gesagt und unterstützen im Tierteller Eifel in Jünkerath bedürftige Tierhalter. (Stephan Everling)
Neben Tierfutter gibt es beim Teller auch Zubehör. (Stephan Everling)
VON STEPHAN EVERLING
Eifel/Jünkerath. Es ist kalt in dem kleinen, weißgekälkten Raum. An den Wänden stapeln sich die Futtersäcke, regalweise warten Konservendosen darauf, ihren Weg in die Haushalte anzutreten. „Willkommen im Tierteller“, sagt Hans-Dieter Budick. Er lächelt und nimmt erfreut die kleine Spende entgegen, die der Besucher mitgebracht hat. In Jünkerath gibt es eine Einrichtung, um die so manche Großstadt die Eifel beneidet. Unweit des Bahnhofs hat sich seit mehreren Monaten der „Tierteller“ etabliert.
Es ist ein Verein, der nach dem Prinzip der Tafeln arbeitet. Jedoch werden hier Tierhalter mit Geldsorgen unterstützt, damit die Tiere nicht leiden müssen. Denn der Regelsatz von Hartz IV beispielsweise enthält keine Ausgaben für Katzen- oder Hundefutter – doch auch arme Menschen haben Tiere, die sie lieben und für die sie alles tun. Die Kunden kommen dabei längst nicht nur aus der rheinland-pfälzischen Eifel, sondern auch aus dem südlichen Kreis Euskirchen, aus Mechernich oder Schleiden beispielsweise, berichtet Budick.
Mit seiner Frau Luise hat er den Tierteller ins Leben gerufen. Beide sind zwar berufstätig, doch auf Unterstützung angewiesen. Bei einem Aufenthalt in Köln kamen sie zufällig bei der dortigen Tiertafel vorbei. „Da dachten wir: So etwas gibt es in der ganzen Eifel nicht, aber das sollte es geben“, erinnert er sich.
Ein Jahr Vorbereitung habe es gekostet, den Tierteller ins Leben zu rufen. Ein Raum musste gefunden werden und Leute, die einen Verein mitgründen. Eine Satzung musste geschrieben werden. Im März startete die Eifeler Tiertafel mit drei Kunden. Einer der Ersten war Ralf Birker. Sofort entschloss er sich zu helfen. Wie dringend so etwas wie eine Tiertafel benötigt wird, hatte er am eigenen Leibe erfahren. „Ich lebe von der Grundsicherung“, teilt er offen mit. Zwei Katzen wohnen bei ihm. Vor allem, wenn ein Tierarztbesuch ansteht, werde es schwierig. Trotzdem sollen seine Tiere nicht zu kurz kommen. „Ich kriege das organisiert“, sagt er fast schon trotzig. Lieber esse er eine Scheibe Brot weniger, als den Tieren die notwendige medizinische Versorgung zu versagen.
Im letzten Jahr, da sei es schlimm gewesen. Da sei eine seiner Katzen von einem Auto angefahren worden. Doch es sei ihm gelungen, die Behandlungskosten beim Tierarzt zu bezahlen. „Hauptsache, die Tiere sind gut versorgt“, betont er. 52 Kunden kommen derzeit an den zwei Freitagen im Monat, an denen der Tierteller offen hat. Mehr als drei Tiere pro Haushalt werden nicht unterstützt, betonen die Organisatoren. Auch das Füttern von Straßenkatzen können sie nicht fördern. „Wir müssen auch so schon jeden Monat zukaufen“, so Budick. Im Durchschnitt gehen 830 Kilo Futter im Monat über die Theke. Wer hier Tierfutter erhalten will, muss seine Bedürftigkeit nachweisen – beispielsweise über einen Rentenbescheid oder eine Bescheinigung vom Amt. Einen Euro zahlen die Kunden bei jeder Futterausgabe. Öffentliche Unterstützung erhalten sie für ihre Arbeit nicht, berichten die drei. Das Futter kann durch Spenden von Tierfutter-Herstellern und -Händlern, aber auch durch Geld von Privatleuten gekauft werden. Neben Futter gibt es zuweilen Unterstützung in Form von Leinen oder Geschirren.
Die Gerolsteiner Bürgermeister-Kandidaten seien vor der Wahl beim Tierteller gewesen, erzählt Luise Budick – doch seitdem hätten die sich auch nicht mehr sehen lassen.
Einen Tierschutzverein gibt es in der näheren Umgebung nicht, die nächsten befinden sich in Kall und Mechernich. Mit dem Tierheim Mechernich ist mittlerweile eine Kooperation vereinbart. Sollte dort überschüssiges Futter sein, so profitiert davon der Tierteller Eifel. Dazu wird ein gemeinsames Sommerfest geplant. Außerdem laufen Gespräche über eine Dependance der Tiertafel, die in Mechernich eröffnet werden könnte.
Einige lokale Geschäfte unterstützen den kleinen Hilfsverein und stellen Gitterboxen auf, in die Kunden Spenden geben können. Doch einfach ist es nicht für die engagierten Einzelkämpfer, die mit wenig Möglichkeiten viel erreichen. „Das Lager platzt bald aus allen Nähten, eigentlich brauchen wir auch einen größeren Raum“, stellt Budick fest und sieht sich in dem knapp 40 Quadratmeter großen Raum um.
„Wir bekommen viel von unseren Kunden zurück“, sagt Ralf Birker. Wenn der Tag der Futterausgabe kommt, dann ist viel los im Tierteller. Eine familiäre Atmosphäre herrsche dann. Doch manche würden sich schämen, Hilfe anzunehmen. So berichtet Budick von einer Frau, die drei Monate lang regelmäßig an der Bushaltestelle stand, weil sie zu scheu war, in die Tafel zu kommen. Deshalb kämen auch wenige Leute aus Jünkerath selbst, damit die Nachbarn sie nicht sehen. „Wir haben nur vier Kunden aus dem Ort“, sagt Budick. „Ich hatte diese Scham nicht“, erwidert Birker selbstbewusst.
Zu Weihnachten haben die Helfer des Tiertellers extra Weihnachtstüten gepackt. Auch Katzenstreu, Hundekuchen, Trockenfutter und Diätfutter findet sich in den Regalen. Denn einige Kunden hätten kranke Katzen. „Und wenn das nicht reicht, dann kaufen wir auch nach“, so Budick.
DATEN UND FAKTEN ZUM TIERTELLER
Seit 2006 haben sich die ersten Tiertafeln gegründet, um Tieren, deren Besitzer die Haltung nicht mehr finanzieren können, das Schicksal einer Abgabe zu ersparen.
Da die Einrichtungen in der Regel von Ehrenamtlern lokal organisiert werden und bisher eine Dachorganisation fehlt, ist ein Überblick darüber, wie viele es bundesweit gibt, schwierig. Im Internet sind auf der Seite „zottelundco.de“ 60 verschiedene Adressen aufgelistet, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität zu erheben. Schon der Jünkerather Tierteller ist in dieser Auflistung nicht verzeichnet.
Die Ausgabestelle befindet sich in Jünkerath, Bahnhofstraße 28. Für die Annahme von Tierfutter-Spenden ist sie jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Die Futterausgabe und Neuanmeldung findet jeden zweiten und vierten Freitag von 13 bis 16 Uhr statt.
Um in den Genuss von Unterstützung zu kommen, sind mehrere Voraussetzungen notwendig. So muss die Bedürftigkeit über einen ALG-II-, einen Rentenbescheid oder eine ähnliche Bescheinigung über den Leistungsbezug nachgewiesen werden. Auch muss nachgewiesen sein, dass die Tiere tatsächlich existieren.
Erreichbar ist der Tierteller Eifel telefonisch unter 01 62/ 6 00 87 36 oder online. (sev)
www.tiertellereifel.jimdo.com
Hans-Dieter Budick
über die Idee zur Tiertafel
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in seiner Sitzung am gestrigen Nachmittag entschieden, dass die Tierschutz-Verbandsklage – fünf Jahre nach ihrer Einführung – im neuen Jahr nicht weiter verlängert wird. Dazu kommentieren der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen:
„Mit seiner Entscheidung hat der Landtag in NRW einen eklatanten Rückschritt im Tierschutz beschlossen. Die Tierschutz-Verbandsklage ist als Regulativ unabdingbar, um die korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten. Denn im Tierschutzgesetz fehlen adäquate Kontrollmittel: Tierschutzkommission und Tierschutzbeirat haben nur beratende Funktion; wer Strafanzeige stellt, hat weder Akteneinsicht noch sonstige Beteiligungsrechte. Wo Politiker und Behörden nicht willens oder in der Lage sind, gegen Tierschutzverstöße vorzugehen, müssen daher seriöse Tierschutzverbände das Recht haben, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen. Dieses zentrale Element zur Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz wurde den Tierschutzorganisationen in NRW nun wieder genommen. Es braucht jetzt umso dringender ein durchgreifendes, bundeseinheitliches Verbandsklagerecht. Für dieses werden wir weiter kämpfen.“
Begründet wird das Auslaufenlassen der Tierschutz-Verbandsklage mit einem „fehlenden Bedarf“. Dazu die Verbände:
„Vor Einführung der Verbandsklage wurde als Gegenargument oftmals angeführt, dass man befürchte, mit Gerichtsverfahren überzogen zu werden. Nun zeigt sich, dass die Tierschutzorganisationen sehr sorgsam mit diesem Instrument umgegangen sind. In NRW gab es seit Einführung sieben Klagen und viele Stellungnahmen. Statt diesen maßvollen Einsatz von Strafanzeigen positiv zu sehen, wird nun plötzlich damit argumentiert, es gäbe zu wenig Fälle und keinen Bedarf. Der Bedarf aber ist da. Das zeigen die sieben Klagen, die Präzedenzfälle schaffen, und die vielen Stellungnahmen der Tierschutzorganisationen zu einzelnen Genehmigungsverfahren, die letztlich zur Unterstützung der Behörden dienten, deutlich. Klar gestellt werden muss auch, dass die Umsetzung des Verbandsklage-Gesetzes lange Zeit in Anspruch nahm – zunächst musste eine Durchführungs-Verordnung geschaffen werden; die erforderliche Datenbank für Tierversuchsvorhaben stand sogar erst ab Februar 2015 zur Verfügung. Zudem sind viele Anträge erst auf Nachfrage nach vollständiger Information oder nach Akteneinsicht überhaupt überprüfbar geworden. Dass nicht mehr Klagen abgeurteilt worden sind, liegt an der Überlastung der Gerichte. So wurde beispielsweise die Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen ein Bauvorhaben eines Putenmästers zwar bereits im März 2016 eingereicht, die Gerichtsverhandlung ist aber erstmals im Frühjahr 2019 angesetzt, weil das Gericht keinen früheren Termin finden konnte. Das ist keine Verzögerungstaktik der Behörden oder Tierschutzorganisation.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Ökonomie ist alles, Tierschutz bedeutet nichts
Mit Mehrheit der Abgeordneten der CDU, CSU, SPD und der AfD wurde gestern im Deutschen Bundestag entschieden, die Qualen der betäubungslosen Ferkelkastration um weitere zwei Jahre zu verlängern. Mit scharfer Kritik und der Hoffnung, dass nun eine Landesregierung das Instrument der Normenkontrollklage gegen die Entscheidung anwendet, reagiert der Deutsche Tierschutzbund. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:
„Wir danken den aufrechten Tierfreunden, die im Bundestag gegen den Antrag gestimmt haben. Leider aber hat eine Mehrheit von Abgeordneten aus CDU, CSU und SPD anders entschieden: Für das Streben nach größtmöglichem ökonomischem Vorteil müssen nun die Ferkel büßen; das Staatsziel Tierschutz wird mit Füßen getreten. Dass von Seiten der CDU-, CSU- und SPD-Fraktionsspitzen versucht wurde, diese Schande mit allgemeinen Erklärungen zu Tierschutzzielen der Regierung, wie im Entschließungsantrag aufgelistet, hübscher aussehen zu lassen, ändert daran nichts.
Die Mehrheit aus CDU, CSU und SPD ist heute einen offenen Pakt mit der Agrarindustrie eingegangen, der sehr stark an Strukturen bandenmäßig, organisierter Wirtschaftskriminalität erinnert. Keine andere Branche darf es sich erlauben, gesetzliche Fristen so offen und angekündigt zu ignorieren, gesellschaftlichen Mehrheitswillen so gnadenlos zu untergraben. Gesetzgeber und Bundesregierung, in Kumpanei mit Landesregierungen, zeigen sich devot. Die Lobby ruft, die Koalitionäre schlagen die Hacken zusammen. Das wird nachwirken, dauerhaft. Das gilt für alle weiteren Fragen, die derzeit auf der Agenda stehen, vom Tierwohllabel über die Kastenstand-Frage bis hin zur Kükentötung. Wir können nur hoffen, dass eine Landesregierung eine Normenkontrollklage gegen diese Entscheidung zur Ferkelkastration einreicht - das ist der einzige rechtliche Weg, der bleibt. Und es ist die letzte Hoffnung darauf, dass Mitgeschöpflichkeit und ein Staatsziel in unserem Land noch Bedeutung haben.
Immerhin: Die Lokalanästhesie, der so genannte „vierte Weg“, ist vom Tisch. Da haben sich der Deutsche Bauernverband und seine Funktionäre als Abgeordnete im Deutschen Bundestag, die ihr Mandat nur als Erfüllungsgehilfen der ökonomischen Interessen verstehen, verkalkuliert. Und statt fünf Jahren Verlängerung sind es zwei. Nichtsdestotrotz sind es zwei Jahre zu viel, voller Qual für die Ferkel, und es bleibt die Unruhe, wie sicher diese neue Frist am Ende ist. Auf die politischen Zusagen vertrauen wir nicht mehr; wir kämpfen weiter!“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung 27.11.2018
Ferkelkastration: Agrarausschuss stimmt in kurzfristig einberufener Sondersitzung Fristverlängerung zu
Mit Mehrheit hat der Agrarausschuss heute dem Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration zugestimmt. Überraschenderweise hat der Ausschuss dazu heute in einer Sondersitzung beraten. Das geschah vermutlich, weil die Ausschussmitglieder vor den Fraktionssitzungen und vor dem „Klöckner´schen Ferkelgipfel“ am heutigen Dienstag Fakten schaffen wollten. Denn besonders in der SPD rumort es wegen der Zustimmung, offenbar bestehen Bedenken, dass die Mehrheit aus CDU, CSU und SPD für den Entwurf wackelt. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Die Agrarpolitiker der Koalition aus CDU, CSU und SPD zeigen sich fest entschlossen, die Tierqual für 40 Millionen Ferkel um weitere zwei Jahre zu verlängern und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz zu ignorieren. Einmal mehr schlagen die Agrarpolitiker der Regierungskoalition die Hacken zusammen, sobald die Tiernutzer etwas befehlen. Dieser Devotismus des Gesetzgebers gegenüber der ökonomischen Interessen der Agrarindustrie muss endlich ein Ende haben. Man kann jetzt nur noch an die Vernunft und das Herz jedes einzelnen Bundestagsabgeordneten der CDU, CSU und SPD appellieren, ihrem Gewissen zu folgen und eine Gesetzesverschiebung in letzter Minute abzulehnen. Die Chance dazu kommt am Donnerstag in der entscheidenden Abstimmung im Plenum, vorher beraten die Fraktionen. Wir wissen, dass es besonders innerhalb der SPD viele Stimmen gibt, die den Antrag der Regierungsfraktionen ablehnen wollen. Wir gehen aber davon aus, dass es auch in der Union solche Stimmen gibt. Gerade die ermuntere ich, morgen das klare Bekenntnis für Tierschutz abzugeben und mit Nein zu stimmen. Seien Sie aufrechte, unabhängige Parlamentarier mit einem Herz für Tiere. Es geht hier um eine Gewissensfrage, es geht um das Wohl von Mitgeschöpfen, um ein Staatsziel, da darf es keinen Fraktionszwang geben. Wer einen Parlamentskreis Pferd gründet, dem darf das Schicksal der Ferkel nicht egal sein. Daher, sehr geehrte Frau Nahles, sehr geehrter Herr Brinkhaus, sehr geehrter Herr Dobrindt, sorgen Sie dafür, dass die Abstimmung am Donnerstag „freigegeben“ wird!“
Die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses wird zurück in das Plenum des Bundestages überwiesen, wo der Gesetzentwurf am 29. November in 2. und 3. Lesung verabschiedet wird. Wenn der Bundesrat keinen Einspruch einlegt, tritt das Gesetz zum 1.1.2019 in Kraft - und damit wäre die Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung weitere zwei Jahre zulässig.
Mehr zu dem Thema unter: www.tierschutzbund.de/ferkelkastration
Hinweis an die Redaktionen:
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, steht am Tag der 2./3. Lesung (29.11.) ab 14 Uhr im Hauptstadtbüro des Deutschen Tierschutzbundes (Reinhardtstraße 47, 10117 Berlin) für Interviews zur Verfügung. Ab 16 Uhr wird er die Lesung im Bundestag auf der Besuchertribüne live verfolgen und steht nach der Entscheidung ebenfalls für Presseanfragen zur Verfügung. Der Deutsche Tierschutzbund ist an dem Tag über die Handynummer 0151 / 241 79 399 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung 12.11.2018
Illegaler Welpenhandel reißt nicht ab
Deutscher Tierschutzbund veröffentlicht Datenauswertung für 2017
Im Jahr 2017 war die Anzahl der Fälle von illegalem Heimtierhandel in Deutschland doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor. Das zeigt eine nun veröffentlichte Auswertung, in welcher der Deutsche Tierschutzbund Fälle untersucht hat, die durch Medienberichte oder durch die betroffenen Tierheime bekannt wurden. Insbesondere die zu früh von der Mutter getrennten, kranken Hundewelpen bringen die Tierheime, die bei der Notunterbringung für die Behörden einspringen, immer noch an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
„Das Bedürfnis der Menschen nach einem Rassehundwelpen und gleichzeitig die Gier, dafür möglichst wenig Geld auszugeben, bieten Händlern einen idealen Absatzmarkt in Deutschland“, sagt Andrea Furler-Mihali, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Dabei bestimmt das Angebot die Nachfrage. Jedem potentiellen Käufer sollte klar sein, dass er die kriminellen Machenschaften von Vermehrern und Händlern unterstützt, die skrupellos erhebliches Tierleid in Kauf nehmen und die Gesundheit von Tieren – aber auch von Menschen – durch den Import von kranken Tieren gefährden.“
107 Fälle von illegalem Heimtierhandel wurden 2017 bekannt – und damit deutlich mehr als in den Vorjahren (2016: 59 Fälle, 2015: 36 Fälle, 2014: 54 Fälle). Dabei bleibt jedoch unklar, ob generell mehr Tiere transportiert wurden oder ob vermehrte Grenzkontrollen und eine stärkere Sensibilisierung der Behörden zu einer höheren Aufdeckungsrate führten. Während bei den aufgedeckten Fällen die Anzahl der transportierten Hunde zwar leicht schwankte (2017: 641 Hunde, 2016: 550 Hunde, 2015: 422 Hunde, 2014: 858 Hunde), sorgten 2017 zwei besonders große Tiertransporte mit Kleintieren, darunter Ratten, Mäuse und Kaninchen, dafür, dass die Gesamtzahl der Tiere auf 11.001 stieg – und damit auf das Zehnfache mehr als in den Vorjahren. Positiv zu sehen ist dabei, dass noch nie so viele der entdeckten Tiere (99,5 Prozent) beschlagnahmt wurden, während nur wenige beim Händler bzw. Fahrer verblieben. Die überwiegende Mehrheit der Tiere kam 2017 erneut aus dem osteuropäischen Raum: Rumänien, gefolgt von Ungarn und Bulgarien gehörten zu den häufigsten Herkunftsländern. Aufgrund der Grenznähe wurde der Großteil (75 Prozent) der Transporte in Bayern aufgedeckt. Wie auch in den Jahren zuvor waren die vorgefundenen Tiere vor allem für den deutschen Markt bestimmt (81 Prozent). Hier findet der Weiterverkauf an Privathalter vor allem über Internetanzeigen statt. In den Fällen, in denen Angaben zur Rasse der betroffenen Hunde gemacht wurden, handelte es sich bei der Mehrzahl (88,6 Prozent) um Rassehunde, angeführt vom Zwergspitz (47 Hunde), Chihuahua (31 Hunde) und American Staffordshire-Bullterrier (28 Hunde), wobei bei letzterem sogar ein Verstoß gegen das Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz vorliegt.
Transportierte Hunde krank und zu jung
Im Großteil (97 Prozent) der Fälle, bei denen Angaben zum Alter der Hunde gemacht wurden, waren diese zu jung für den Transport – meist gerade einmal acht Wochen oder jünger. Vor der 15. Lebenswoche darf jedoch kein Welpe eine europäische Grenze überschreiten, da vor diesem Zeitpunkt keine gültige Tollwutimpfung gegeben sein kann. Häufigster Grund für die Beschlagnahmung war daher - wie in den Jahren zuvor - ein Verstoß gegen das Tiergesundheitsgesetz aufgrund der fehlenden Tollwutimpfung. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden seltener festgehalten, obwohl es dazu sicherlich genügend Anlass gegeben hätte. So zeigen die dokumentierten Fälle, dass 79 Prozent der Hunde in einem schlechten Gesundheitszustand waren und Anzeichen von allgemeiner Erschöpfung, Verwurmung, Ektoparasiten und Durchfallerkrankungen aufwiesen.
Tierheime kommen an ihre Grenzen
Die Aufnahme vieler Tiere aus beschlagnahmten Transporten bringt für die Tierheime einen enorm großen personellen und organisatorischen Aufwand. Kranke Hundewelpen müssen aufgepäppelt und zudem ausreichend sozialisiert werden, um möglichen Verhaltensproblemen entgegen zu wirken. Die kranken Tiere verursachen zudem hohe Kosten: Während bei einem normalen Fundhund mit Kosten von circa zwölf bis 15 Euro gerechnet werden muss, kostet ein beschlagnahmter Welpe etwa das Dreifache, durchschnittlich circa 34 Euro pro Tag. Hochgerechnet kommt man für 2017 pro aufgedecktem Fall mit durchschnittlich sechs Hundewelpen auf einen fünfstelligen Gesamtbetrag, der größtenteils von den Tierheimen geschultert werden musste. Denn vielen Tierheimen, die für die zuständigen Behörden einspringen, indem sie die Notunterbringung der Tiere übernehmen, werden die entstandenen Kosten nicht vollständig erstattet. Oder sie werden auf etwaige privatrechtliche Ansprüche an die Züchter im Ausland verwiesen. Diese Ansprüche sind in der Regel nicht durchsetzbar – aus Tierschutzsicht ein nicht akzeptabler Zustand. „Für die Tierheime ist es wichtig, einen Ansprechpartner – etwa das Landratsamt oder das Veterinäramt - zu haben, der sich der Kostenfrage annimmt und die voraussichtlich entstehenden Kosten abdeckt“, so Furler-Mihali.
Bildunterschrift: Der illegale Welpenhandel geht auf Kosten der Tiere – darüber informiert der Deutsche Tierschutzbund mit einer Kampagne (www.tierschutzbund.de/kampagne-welpenhandel).
Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Mit freundlichen Grüßen
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22.10.2018
Fristverlängerung bei Ferkelkastration
Weiteres Gutachten bestätigt Verfassungsverstoß
Während die Große Koalition weiter an der Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration festhält, macht der Deutsche Tierschutzbund deutlich, dass der entsprechende Gesetzentwurf gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz verstoßen würde. In einer Anhörung im Deutschen Bundestag auf Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hatte bereits der Mannheimer Strafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte diesen Verfassungsverstoß belegt. Nun bestätigt ein weiteres Gutachten, das dem Deutschen Tierschutzbund vorliegt, diese Rechtsauffassung: Der renommierte Tierschutzrechtsexperte Dr. Christoph Maisack kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Verschiebung des Gesetzes, das bisher ab 1.1.2019 die Schmerzausschaltung vorschreibt, gegen das Staatsziel Tierschutz verstößt.
„Die Große Koalition zeigt sich mit ihren Plänen zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration fest entschlossen, die Tierqual für 40 Millionen Ferkel um weitere zwei Jahre zuzulassen“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Damit stellt die Große Koalition die wirtschaftlichen Interessen der Tiernutzer in Deutschland über das Staatsziel Tierschutz und verstößt gegen das Grundgesetz. Wir ahnen, dass das den handelnden Personen in der CDU, CSU und SPD auch klar ist. Umso deutlicher wird, wie hier die ökonomischen Interessen der Tiernutzer durchgesetzt werden sollen - ohne jeden Respekt vor dem Tier und der Verfassung. Was rechtstaatlich beschlossen ist, muss gelten, sonst leben wir in einer Bananenrepublik – oder, mit Blick auf aktuelle Fragen, in einer Ferkelrepublik.“
Die tierschutzwidrige Praxis der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel wird von den Tierschützern seit vielen Jahren angeprangert. Bereits 2008 hat auch die Branche die Grausamkeit der Prozedur öffentlich anerkannt: Der Deutsche Bauernverband, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und der Verband der Fleischwirtschaft sprachen sich in der „Düsseldorfer Erklärung“ dafür aus, schnellstmöglich auf die Kastration zu verzichten. Fünf Jahre später zog der Gesetzgeber nach und beschloss das Verbot ab 2019. Sollte nun die Verlängerung kommen, würde der Tierschutzstandard deutlich herabgesetzt werden. Noch dazu gibt es mit der Ebermast, der Immunokastration und der Betäubung mit Isofluran mittlerweile drei Alternativverfahren zur betäubungslosen Kastration. Somit wäre die Fristverlängerung ein Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz, das in Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Schonung von Füchsen in deutschen Nationalparks: Ein Erfolgsmodell
Eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt, dass die allermeisten deutschen Nationalparks die Fuchsjagd ganz unterbunden oder sie zumindest stark eingeschränkt haben – mit durchweg positivem Fazit. Der Jägerschaft ist das ein Dorn im Auge: Sie fürchtet nichts mehr als Gebiete, die der Bevölkerung vor Augen führen, dass die Natur sich in weiten Teilen auch ohne den Eingriff von Hobbyjägern problemlos regelt.
Jäger wehren sich mit allen Mitteln gegen die Ausweisung größerer Gebiete, in denen die Jagd ruht. Kaum verwunderlich, zeigen Erfahrungen etwa mit fuchsjagdfreien Regionen im Ausland doch, dass die natürlichen Regulationsmechanismen sowohl in naturbelassenen Gebieten als auch in der modernen Kulturlandschaft ohne Jagd auf Beutegreifer problemlos funktionieren. Ob in Luxemburg, wo Füchse seit einigen Jahren nicht mehr gejagt werden, im weitestgehend jagdfreien Schweizer Kanton Genf oder in den Dünengebieten Nordhollands: Weder ist es dort zu der stets von den Jagdverbänden prognostizierten „Explosion der Fuchsbestände“ gekommen, noch hat sich die Situation bedrohter Arten verschlechtert. Im Gegenteil: Genf beispielsweise erfreut sich heute einer deutlich höheren Diversität und Dichte der Wasservogelfauna; gerade auch bedrohte Arten haben vom Jagdverbot profitiert. In Luxemburg deuten aktuelle Zahlen darauf hin, dass die Verbreitung des Fuchsbandwurms seit dem Jagdverbot rückläufig ist.
In Deutschland sorgt die einflussreiche Jagdlobby durch massiven politischen Druck jedoch dafür, dass Füchse und andere Beutegreifer praktisch flächendeckend bejagt werden dürfen. Selbst die Einführung noch so kurzer Schonzeiten – wie zuletzt etwa in Hessen – torpedieren die Jagdverbände vehement.
Keine Fuchsjagd in elf deutschen Nationalparks
Tatsächlich gibt es jedoch bereits Gebiete in Deutschland, in denen Füchse – und andere Beutegreifer – ganzjährig geschont werden: Wie eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt,
- findet in elf der 16 deutschen Nationalparks gar keine Fuchsjagd statt;
- in drei weiteren ist sie stark eingeschränkt und auf kleine Gebiete konzentriert, vornehmlich auf Drängen privater Geflügelhalter;
- werden Füchse lediglich im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer weitgehend ohne Einschränkungen zum vermeintlichen Schutz von Küstenvögeln bejagt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll sind, ist jedoch fraglich, da die Fuchsdichte nach Angaben der Parkverwaltung nicht erfasst wird und keine systematische Erfolgskontrolle der Bejagung stattfindet.
Vom NLP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer haben wir leider trotz mehrmaligen Nachfassens keine Antwort erhalten.
Mehrere dieser Fuchsjagdverbote sind jüngeren Datums: In drei Nationalparks wurde die Fuchsjagd in den letzten zwölf Jahren verboten oder eingeschränkt – und das aus gutem Grund: Weder registrieren die Verwaltungen der fuchsjagdfreien Parks eine Zunahme der Fuchspopulation in den letzten 15 Jahren, noch berichten sie von Problemen im Natur- oder Artenschutz, die mit Füchsen im Zusammenhang stehen.
Jagd kann Fuchspopulationen nicht „regulieren“
In einer wissenschaftlichen Schrift zu Rotfuchs und Dachs begründet die Verwaltung des Nationalparks Bayerischer Wald auch, warum dies so ist: Wo Füchse nicht bejagt werden, leben sie in stabilen Familiengemeinschaften zusammen und bekommen weniger Nachwuchs – im Nationalparkgebiet durchschnittlich nur 1,7 Welpen pro Wurf. Greift der Mensch mit Flinte und Falle in dieses soziale Gefüge ein, brechen die Gruppen jedoch auseinander, und die Geburtenrate steigt stark an. Verluste werden dadurch wieder ausgeglichen. Die Jagd hat also keinen nachhaltigen Einfluss auf die Fuchsdichte.
Jäger wettern gegen die Schonung von Beutegreifern
Das Jagdverbot auf Füchse, das in den allermeisten deutschen Nationalparks herrscht, ist ein wahres Erfolgsmodell. Es belegt einmal mehr, dass die grausame flächendecke Verfolgung von Füchsen vollkommen unsinnig ist.
Der Jägerschaft ist das ein Dorn im Auge. Je klarer die Sinnlosigkeit der Fuchsjagd den Menschen vor Augen geführt wird, desto stärker wird der politische Druck, sie auch außerhalb von Nationalparks zu untersagen oder einzuschränken. Dass Füchse allein für den Lustgewinn einer kleinen Minderheit zu hunderttausenden erschossen oder in Fallen gefangen werden und dabei nicht einmal vor Welpen Halt gemacht wird, dürfte der Bevölkerungsmehrheit kaum vermittelbar sein. In den Jagdverbänden werden daher jene Stimmen immer lauter, die von den Nationalparkverwaltungen eine Ausweitung der Jagd fordern. So ließ etwa das Jagdmagazin „Unsere Jagd“ im Mai dieses Jahres zwei „passionierte Raubwildjäger“ mit fadenscheinigen Argumenten gegen die Schonung von Beutegreifern in Nationalparks wettern.
Es ist zu hoffen, dass die Nationalparks sich diesem Druck der Jagdlobby nicht beugen und sich weiterhin an wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an waidmännischen Abschussinteressen orientieren.
Das Aktionsbündnis Fuchs ist eine bundesweite Initiative von mehr als 60 Tier- und Naturschutzverbänden mit dem Ziel einer ganzjährigen jagdlichen Schonung des Rotfuchses.
Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in unseren Erläuterungen und Quellenangaben.
Kontakt: Wildtierschutz Deutschland e.V., Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Lovis Kauertz | Vorsitzender
Wildtierschutz Deutschland e.V. | www.wildtierschutz-deutschland.de | Am Goldberg 5 | 55435 Gau-Algesheim | T. (0177) 7230086 | Spenden
Pressemeldung
09.10.2018
Welthundetag (10. Oktober)
AG Welpenhandel warnt vor illegalem Internethandel
Anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober warnt die Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel davor, Welpen über das Internet zu kaufen. Welpen, die online oder auch auf der Straße verkauft werden, stammen meist aus illegalen Vermehrerzuchten im Ausland, wo die Tiere unter katastrophalen, tierschutzwidrigen Bedingen gehalten werden. Die AG Welpenhandel ist ein Zusammenschluss führender Verbände und Experten aus dem Bereich Tierschutz, Zucht und Verhaltenskunde, der auch der Deutsche Tierschutzbund angehört.
„Das illegale Geschäft mit den Welpen geht auf Kosten der Tiere“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir können nur appellieren: Kaufen Sie kein Tier über das Internet oder dubiose Anzeigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass illegaler Tierhandel dahintersteckt ist sehr hoch. Tierfreunde sollten daher lieber zunächst ins Tierheim gehen, dort warten tolle Hunde auf eine zweite Chance.“
Welpen aus illegalem Handel stammen meist aus Osteuropa. Die Mutterhündinnen leben dort in kleinen Verschlägen ohne menschliche Zuwendung, mit dem einzigen Zweck, Welpen zu „produzieren“. Die Vermehrer trennen die Welpen viel zu früh von ihren Müttern – meist schon im Alter von vier bis sieben Wochen. Das geeignete Alter wäre zwischen acht und zwölf Wochen. Aufgrund der zu frühen Trennung ist das Immunsystem noch nicht voll ausgebildet. Da zudem an den lebenswichtigen Impfungen gespart wird, sind viele der Welpen krank. Viele überleben nicht. Verkauft werden die Tiere auch nach Deutschland, die notwendigen Papiere werden gefälscht oder erst gar nicht ausgestellt. Der Verkauf läuft in erster Linie über das Internet. Immer mehr skrupellose Händler arbeiten aber auch mit vermeintlichen Züchtern zusammen, die die Welpen als eigene Tiere ausgeben. Die AG Welpenhandel rät deshalb allen Menschen, die sich für einen Welpen interessieren, genau hinzuschauen und sich umfassend über einen Züchter zu informieren. Interessenten sollten sich an einen seriösen Züchter wenden oder den Weg ins Tierheim wählen, wo viele Hunde – oft auch Welpen – auf ein neues Zuhause warten. Die Tierheime sind es auch, die illegal transportierte Welpen aufnehmen, wenn diese bei Kontrollen entdeckt und beschlagnahmt werden. Die AG Welpenhandel fordert zum Schutz der Welpen unter anderem, dass Vorschriften zur Haltung, Kennzeichnung und Registrierung, Ausbildung, Zucht und Handel von Heimtieren erlassen werden müssen und insbesondere Händler im Internet ihre Identität verifizieren müssen. Um den illegalen Handel mit Welpen besser eindämmen und ahnden zu können, sind vermehrt gezielte Transportkontrollen durchzuführen, die Vernetzung der einzelnen Behörden zu verbessern sowie konsequent gerichtliche Verfahren gegen die illegalen Händler durchzusetzen.
Über die AG Welpenhandel
Die Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, in der breiten Öffentlichkeit und in der Politik auf das Problem des zunehmenden Welpenhandels und die drohenden Folgen aufmerksam zu machen. Die AG ist eine gemeinsame Initiative von VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, TASSO e.V., dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), der Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz sowie dem Deutschen Tierschutzbund. Gemeinsam fordern die Tierschutzorganisationen eine EU-weite Chip- und Registrierungspflicht für alle Hunde, rechtsverbindliche Mindeststandards für die Zucht und Haltung von Hunden sowie verstärkte und konsequente Verkehrskontrollen, um dem illegalen Treiben Einhalt zu gebieten.
Mehr Informationen auf: www.wuehltischwelpen.de
Mit freundlichen Grüßen
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Pressemeldung
03.09.2018
Deutscher Tierschutzbund appelliert an Agrarausschuss:
Kein Einknicken vor der Agrarbranche
Der Deutsche Tierschutzbund fordert den Agrarausschuss des Bundesrates auf, klar für das bestehende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 einzustehen. Der Verband hat sich mit einem Schreiben an die Ausschussmitglieder gewandt und an sie appelliert, gegen einen Antrag aus Bayern zu stimmen, der heute auf der Tagesordnung steht. Dieser sieht vor, das schon beschlossene Verbot um fünf Jahre hinauszuzögern.
„Ein weiteres unnötiges Leiden von rund 100 Millionen Ferkeln durch die Aufweichung des Tierschutzgesetzes zu verursachen, widerspricht dem Staatsziel Tierschutz ebenso wie dem ethischen Empfinden der Menschen in Deutschland eklatant. Es muss bei der vor vielen Jahren beschlossenen gesetzlichen Frist der Betäubung mit Schmerzausschaltung ab 1.1.2019 bleiben“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir fordern die Ausschussmitglieder daher auf, dem bayerischen Antrag heute ihre Zustimmung zu verweigern.“
Branche hatte Zeit genug
Ein Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2019 wurde bereits im Jahr 2013 beschlossen. „Die Tiernutzer fahren nun ihre alte Taktik“, so Schröder. „Sie reizen festgelegte Fristen bis zum letzten Tag aus und vertrauen darauf, dass der devote Gesetzgeber ihnen schon eine Fristverlängerung gönnen wird. So weit darf es nicht kommen – die Politik muss dem einen Riegel vorschieben und am Verbot, so wie es beschlossen wurde, festhalten. Die Branche hatte Zeit genug, sich auf ein Verbot einzustellen, es gibt drei praktikable und tierschutzgerechte Alternativen.“ Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes spielt die Branche auf Zeit, um den sogenannten „vierten Weg“, die Lokalanästhesie, als weitere Alternativmethode zur betäubungslosen Ferkelkastration zu etablieren. Diese Methode erfüllt jedoch nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und ist aus Tierschutzsicht strikt abzulehnen. „Bei der Lokalanästhesie ist keine Schmerzausschaltung gegeben. Zudem verursacht sie bei den Ferkeln durch Spritzen direkt in den Hoden zusätzlich Stress und Schmerzen. Das ist seit Jahren bekannt, die Branche hat sich mit dieser Methode verrannt“, sagt Schröder.
Mit freundlichen Grüßen
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Pressemeldung 06.08.2018
Betäubungslose Ferkelkastration: Verbot ab 2019 muss bestehen bleiben
Mit einer Bundesratsinitiative will die bayerische Landesregierung das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre hinauszögern. Dazu soll das Inkrafttreten des novellierten Tierschutzgesetzes, das ein Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2019 vorsieht, bis Ende 2023 ausgesetzt werden. Presseberichten zufolge werden Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und weitere Länder die Initiative unterstützen. Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich schockiert über den Vorstoß und appelliert an die politisch Verantwortlichen, das Leid für die Ferkel nicht noch länger zu tolerieren. Über den Antrag entscheidet am 3. September der Agrarausschuss des Bundesrates.
„Fünf Jahre hatte die schweinehaltende und -vermarktende Branche Zeit, sich auf das Verbot einzustellen. Sich nun darauf zu berufen, die Zeit für Umstellungen sei zu knapp gewesen, ist schlichtweg absurd“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir appellieren an den Agrarausschuss: Jede Stimme für den Antrag aus Bayern ist eine Stimme gegen den Tierschutz in Deutschland. Das Tierschutzgesetz gilt!“
Die 2013 vorgenommene Änderung des Tierschutzgesetzes zur Beendigung der betäubungslosen chirurgischen Kastration männlicher Ferkel stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung dar. Aus Tierschutzsicht müssen Schweine bis zu ihrem Lebensende unversehrt bleiben. Ist ein Eingriff unvermeidbar, muss dieser unter Schmerzausschaltung erfolgen, Schmerzen nach der Operation müssen gelindert werden. Drei Alternativmethoden zur betäubungslosen Kastration haben sich bisher als praktikabel und tierschutzkonform herauskristallisiert: die Mast von unkastrierten Ebern, die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Vollnarkose und mit Schmerzmedikation. „Auf diese drei Methoden muss sich die Branche endlich vorbereiten, anstatt weiter auf Zeit zu spielen und auf eine tierschutzwidrige Alternative zu setzen“, so Schröder.
„Vierter Weg“ ist keine Alternative
Trotz der verfügbaren Alternativen hofft die Branche auf die Zulassung eines sogenannten „vierten Weges“, der Kastration mit lokaler Betäubung. Mit Unterstützung Bayerns soll durch das Verschieben des Verbotsdatums Zeit gewonnen werden, um die Methode umzusetzen. Aus Tierschutzsicht ist dieses Verfahren jedoch ausdrücklich abzulehnen. Die Methode verursacht zusätzlich Schmerzen und Stress und schaltet den Schmerz während der Kastration nicht ausreichend aus – das belegen verschiedene Studien und aktuellste Untersuchungsergebnisse. Die Branche hält dennoch an der Methode fest, da sie bei zulässiger Anwendung durch den Landwirt vermeintlich kostengünstig wäre.
Bildunterschrift: Ferkel
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Pressemeldung 31.07.2018
Tiertransporte: Tiere leiden bei enormer Hitze
Die derzeit extrem heißen Temperaturen machen die ohnehin schon belastenden Tiertransporte für viele Rinder, Schafe und Ziegen zu einer Tortur. Trotz der seit Jahren bekannten Missstände bei Tiertransporten in Drittländer, insbesondere in den heißen Sommermonaten, werden Langstreckentransporte in Länder außerhalb der EU noch immer genehmigt und durchgeführt. Und dass, obwohl dabei bekanntermaßen regelmäßig gegen die EU-Transportverordnung verstoßen wird. Darüber hinaus spitzt sich die Situation wie schon in den vergangenen Jahren durch lange Wartezeiten an der Grenze in der Hitze zu - wie derzeit an der türkisch-bulgarischen Grenze.
„Es besteht sofortiger Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung: Bei diesen extremen Temperaturen und solange nicht sichergestellt ist, dass die europäischen Tierschutzstandards eingehalten werden, dürfen Lebendtiertransporte nicht mehr abgefertigt werden“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Weiter sei es höchste Zeit, dass die EU-Transportverordnung überarbeitet wird, wobei unter anderem eine internationale Begrenzung der Tiertransporte auf acht Stunden erfolgen muss. „Langfristig muss es Ziel sein, keine lebenden Tiere mehr zu transportieren, sondern am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und gekühltes Fleisch bzw. Samen statt Zuchttiere auszuführen“, so Schröder.
Extremsituation an türkisch-bulgarischer Grenze
Nach Aussagen der Eurogroup for Animals, der europäischen Dachorganisation der Tierschutzvereine, der auch der Deutsche Tierschutzbund angehört, wartete aktuell etwa ein LKW mit 57 Rindern aus Frankreich und Tschechien tagelang an der türkisch-bulgarischen Grenze ohne Wasser- oder Futterversorgung bei Temperaturen über 35 Grad. Fälle wie dieser sind kein Einzelfall. Insbesondere in den warmen Sommermonaten kommt es in den Transportern zu Temperaturen über 35 Grad. Diese extremen klimatischen Verhältnisse und die Situation an der türkisch-bulgarischen Grenze mit stunden- bis tagelangen Wartzeiten, ohne adäquate Versorgung der Tiere, führt zu unnötigen Leiden bei den Tieren. Schwere Verstöße gegen die EU-Transportverordnung sind somit seit Langem an der Tagesordnung. Die Vorschriften der Verordnung werden nicht bis zum Bestimmungsort, wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil bereits 2015 forderte, eingehalten. Erst im September 2017 wurden die schwerwiegenden Missstände an diesem Grenzübergang von der EU-Kommission dokumentiert, jedoch ohne Konsequenzen – die Situation für die Tiere ist unverändert.
Bildunterschrift: Rinder warten tagelang an der türkisch-bulgarischen Grenze.
Copyright: Jo-Anne McArthur / We Animals with Eyes on Animals
Mit freundlichen Grüßen
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Pressemeldung
25.07.2018
Der Deutsche Tierschutzbund rät:
Tiere vor großer Sommerhitze schützen
Die aktuell hochsommerlichen Temperaturen stellen für viele Tiere eine große Gefahr dar. Im Unterschied zum Menschen können sich die meisten Heimtiere nicht durch Schwitzen über die Haut abkühlen, sondern allein durch Trinken oder Hecheln. Der Deutsche Tierschutzbund rät Tierhaltern daher, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen: Dabei ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ebenso wichtig wie ein Schattenplatz, an den sich das Tier jederzeit zurückziehen kann. Große Anstrengungen für das Tier sollte man vermeiden und das Gassigehen mit Hunden in die kühleren Morgen- und Abendstunden verlegen.
Tierhalter sollten während der Hitze ihre Heimtiere stets im Blick behalten. Keinesfalls dürfen Hunde und andere Tiere alleine im Auto gelassen werden. Ein geöffnetes Schiebedach oder Fenster sorgt in keinem Fall für genügend Abkühlung. Selbst innerhalb weniger Minuten kann das Fahrzeug zur tödlichen Falle werden. Auch bei bewölktem oder schwülem Wetter ohne direkte Sonneneinstrahlung steigt die Temperatur im Inneren rasch auf 50 Grad und mehr an. Wenn die Sonne wandert, steht auch das im Schatten abgestellte Fahrzeug nach kurzer Zeit in der Sonne. Die Folgen der für das Tier unerträglichen Temperaturen sind Überhitzung mit Übelkeit und Kreislaufproblemen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen. Wer bei Hitze auf ein im Auto zurückgelassenes Tier aufmerksam wird, sollte umgehend die Polizei oder Feuerwehr verständigen.
Auch im Käfig oder im Außengehege lebende Tiere dürfen nicht schutzlos der Sonne ausgesetzt werden. Auch hier gilt: Immer prüfen, ob sich ein großer Teil des Geheges den ganzen Tag über im Schatten befindet. Zusätzlich können Schatten spendende Häuschen, kühle Steinplatten oder feuchte Handtücher, die über das Gehege gelegt werden, helfen. Da bei Hitze viel Wasser verdunstet und die Tiere mehr trinken, sollte man dieses regelmäßig kontrollieren. Kaninchen, die die Möglichkeit zum Buddeln haben, können sich in den entstandenen Mulden abkühlen; manche Ratten lieben ein Wasserbad in einer flachen Schale.
Hitzeschutz auch für Weidetiere
Auch Tieren auf der Weide macht die Hitze zu schaffen: Pferde, Schafe oder Rinder sollten immer die Möglichkeit haben, sich in den Schatten zurückzuziehen. Zu jeder Zeit muss ausreichend Wasser in der Tränke vorhanden sein. Nicht vergessen werden darf, dass bei Hitze die Futtergrundlage auf der Weide abnimmt und die Tiere so unter Umständen zugefüttert werden müssen.
Weitere Informationen und Tipps für Tierhalter unter:
www.tierschutzbund.de/tiere-hitze
Bildunterschrift: Das Auto wird für Hunde schnell zur tödlichen Hitzefalle.
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Presseabteilung
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Pressemeldung 26.06.2018
Höhepunkt der Rennsaison rückt näher
Der Deutsche Tierschutzbund blickt hinter die Kulissen von Galopp- und Trabrennen
Der Deutsche Tierschutzbund wird in den kommenden Wochen und Monaten über Missstände im Pferderennsport aufklären. Sowohl bei Trab- als auch bei Galopprennen kommen tierschutzwidrige Methoden zur Anwendung. Immer wieder kommt es zu Verletzungen oder sogar zu Todesfällen bei den Pferden. Auch der Frage, was mit ausgedienten Rennpferden passiert, geht der Verband anlässlich der kommenden Rennveranstaltungen nach.
„Wenn Pferde ohne Rücksicht auf Verluste missbraucht werden, rückt der Respekt vor dem Tier in weite Ferne. Einige Besitzer und Trainer gehen bei ihrem Kampf um den Sieg im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen“, sagt Dr. Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir möchten über den Umgang mit Rennpferden aufklären und dafür appellieren, entsprechende Veranstaltungen nicht zu unterstützen - weder durch Wetten noch durch einen Besuch.“
Die Rennsaison in Deutschland nähert sich aktuell ihrem Höhepunkt: Im Juli gibt es mit dem Galoppderby in Hamburg, dem großen Dallmayr-Preis in München und dem Duhner Wattrennen auf dem Watt vor Cuxhaven drei bei Rennliebhabern beliebte Events. Der Deutsche Tierschutzbund nimmt in den kommenden Monaten verschiedene Pferderennen zum Anlass, um sowohl über klassische Öffentlichkeitsarbeit als auch in den sozialen Medien gezielt über tierschutzwidrige Praktiken und den Umgang mit den Tieren aufzuklären.
Zum Rennen verdammt
Etwa eine Million Zuschauer zieht es in Deutschland jährlich alleine zu Galopprennen. 2016 belief sich der Wettumsatz hierbei auf rund 26 Millionen Euro. Wer genau hinsieht, muss jedoch erkennen, dass die Grenzen zwischen Sport und Tierquälerei inmitten solcher Events verschwimmen. Die Tiere werden mit tierschutzwidrigem Zubehör auf brutale Art und Weise zu mehr Gehorsam und Schnelligkeit angetrieben. Sowohl auf der Rennbahn als auch beim Training kommt es immer wieder zu Unfällen, die die Pferde mit ihrem Leben bezahlen. Verletzte, nicht mehr erfolgreiche oder zu alte Pferde sind für die Rennen nicht mehr brauchbar und werden „aussortiert“.
Weitere Informationen unter www.tierschutzbund.de/rennpferde
Bildunterschrift: Bei Galopprennen geht es vor allem um den Sieg – oft auf Kosten der Tiere.
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Pressemeldung 25.06.2018
Taubenschutz:
Appell an Vertreter der Städte und Gemeinden
Im Rahmen der Kampagne #RespektTaube hat sich der Deutsche Tierschutzbund an die Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages gewandt. Die Tierschützer appellieren für einen tierschutzgerechten Umgang mit der Stadttaube und liefern konkrete Hilfestellungen für Gemeinden. Mit einer großflächigen Anzeige des Kampagnenmotivs in Berlin wirbt der Verband vom 25. Juni bis 1. Juli ebenfalls für einen respektvollen Umgang mit Tauben.
„Wir wollen dazu beitragen das Miteinander von Mensch und Taube harmonischer zu gestalten und zudem für die Tiere bessere Lebensbedingungen zu schaffen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Um die Ausbreitung von Stadttauben zu begrenzen, suchen viele Politiker in den Städten und Gemeinden Lösungen, setzen dabei aber oftmals auf Maßnahmen, die auf lange Sicht keine Wirkung zeigen und den Tierschutz außer Acht lassen. Hier wollen wir mit unserer Expertise ansetzen.“
Zu den häufig angewandten Abwehrmaßnahmen für Tauben zählen Spikes, Klebepasten oder Netze. Zudem werden immer wieder Fütterungsverbote ausgesprochen oder gar Tötungsmaßnahmen eingeleitet. Allen gemeinsam ist, dass sie keine Verbesserung der Situation bewirken und ebenso wenig tierschutzkonform sind. Mit Informationsmaterialien, einem Leitfaden und einer Checkliste gibt der Deutsche Tierschutzbund Gemeinden daher konkrete, tierschutzgerechte Hilfestellungen an die Hand und zeigt auf, wie sich Taubenbestände tiergerecht regulieren lassen.
Bestandregulierung gelingt mit Taubenschlägen
Um die Bestände tiergerecht zu regulieren, braucht es ein Gesamtkonzept, das unter anderem betreute Taubenschläge, -häuser oder –türme vorsieht. Diese bieten den Tauben attraktive Nistmöglichkeiten, in denen gelegte Eier leicht durch Attrappen ausgetauscht werden können. Zudem sollten kontrollierte Fütterungsplätze an „Brennpunkten“ eingerichtet werden. Ebenso wichtig ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beratung und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Dass ein umfassendes Taubenmanagement wirksam ist, zeigt sich an Städten wie Augsburg und Aachen, in denen die Anzahl der Tauben seit Jahren konstant auf einem gesunden Level gehalten werden kann.
Weitere Informationen zur Kampagne #RespektTaube und ein emotionales Taubenvideo finden Interessierte unter www.tierschutzbund.de/taubenschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung 25.06.2018
Expertenanhörung zu Lebendtierexporten:
Deutscher Tierschutzbund appelliert an Agrarausschuss
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat für den 25. Juni zu einem öffentlichen Fachgespräch geladen, um sich zum Umgang mit Lebendtiertransporten in Drittstaaten beraten zu lassen. Der Deutsche Tierschutzbund wird seine Sicht der Dinge vor dem Ausschuss deutlich machen. Die Tierschützer fordern ein Ende der Transporte und eine Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung in Deutschland und der EU.
Deutschland kann und muss eine Vorreiterrolle einnehmen und darf keine Tiere mehr in Drittstaaten liefern, solange die Tierschutztransportverordnung nicht überarbeitet wurde - und auch die Schlachtbedingungen nicht mindestens den EU-Standards entsprechen“, sagt Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund, die die Expertise des Verbandes vor dem Ausschuss vertreten wird. „Ob die bisher ohnehin zu laschen Vorgaben bis zum Zielort der Tiere eingehalten werden, lässt sich aktuell allerdings kaum überprüfen – hier braucht es strengere Kontrollen und härtere Sanktionen bei Verstößen“, so Wirths. „Ziel sollte aber sein, keine lebenden Tiere mehr zu exportieren, sondern immer am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und dann Fleisch zu transportieren – bzw. den Samen anstelle von Zuchttieren.“
Nach der Anhörung verschiedener Expertenmeinungen wird der Agrarausschuss darüber befinden, welche parlamentarischen Initiativen folgen werden. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben bereits jeweils einen Antrag vorgelegt.
Hintergrund Lebendtiertransporte
Bei ihrem Weg aus der EU in Drittländer sind Tiere qualvoll lange und oft unter tierschutzwidrigen Bedingungen unterwegs. Lange Wartezeiten an der Grenze, keine adäquate Versorgung der Tiere und Hitzestress sind die Regel. Obwohl es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt, dass EU-Recht und damit Tierschutzvorgaben bis zum Bestimmungsort der Tiere einzuhalten sind, wird dies in der Praxis nicht umgesetzt. Die Tierschutzbestimmungen in den Zielländern sind zudem oft unzureichend oder gar nicht vorhanden. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits mehrfach in den letzten Jahren durch Recherchen das Leid von Rindern, Schafen, aber auch Pferden und anderen Tieren in Transporten dokumentiert. Zuletzt hatten Reportagen bei ZDF „37 Grad“ und ARD „Kontraste“ die Missstände erneut ins öffentliche Bewusstsein gebracht und eine politische Debatte ausgelöst.
Das öffentliche Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft findet am 25. Juni ab 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Berlin statt.
Informationen zur Kampagne des Deutschen Tierschutzbundes finden Sie hier: www.tierschutzbund.de/kampagne-tiertransporte
Mit freundlichen Grüßen
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Pressemeldung 06.06.2018
Registrier DeinTier
Mehrheit der Hunde und Katzen bisher nicht registriert
Mehr als die Hälfte (54 Prozent) aller Hunde und Katzen sind nicht in einem Haustierregister registriert – das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes*. Wird ein vermisstes Tier von einem Finder aufgegriffen oder landet im Tierheim, ist es jedoch ohne Kennzeichnung und Registrierung schwierig, den Halter ausfindig zu machen. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin und fordert alle Tierhalter auf, ihre Tiere registrieren zu lassen. Der Verband hat dazu die Kampagne #RegistrierDeinTier (www.registrier-dein-tier.de) gestartet.
„Es kommt immer wieder vor, dass Katzen nicht wie gewohnt nach Hause kommen oder dass sich Hunde losreißen und auch auf Rufen nicht zurückkehren“, sagt Andrea Furler-Mihali, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Wir können nur appellieren: Lassen Sie Ihr Tier nicht einfach verschwinden. Schützen Sie es mit einer Kennzeichnung und Registrierung, damit es im Fall der Fälle identifiziert werden kann und möglichst schnell wieder nach Hause kommt.“
Fehlende Registrierung erschwert die Heimkehr des Tieres
Damit ein Tier in einem Haustierregister registriert werden kann, muss es zunächst unverwechselbar gekennzeichnet werden. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt die Kennzeichnung durch einen reiskorngroßen Transponder, den der Tierarzt unter die Haut des Tieres setzen kann. Möglich ist dies bei Hunden und Katzen, aber auch bei Kleintieren, wie Kaninchen, sowie bei Pferden. Bei Ziervögeln ist die Kennzeichnung über einen Ring am Fuß möglich. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Tiere zwar oft gekennzeichnet sind, im Anschluss aber die ebenso wichtige Registrierung nicht vorgenommen wird“, sagt Furler-Mihali. Letztlich ist der Halter selbst dafür verantwortlich, dass er die auf dem Chip gespeicherte 15-stellige Nummer bzw. die Ringnummer zusammen mit weiteren Daten zum Tier und dem eigenen Kontakt in einem Haustierregister hinterlegt. Dies geht bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, einfach und kostenfrei auf www.findefix.com oder mit einem schriftlichen Anmeldebogen. Der Tierhalter erhält im Anschluss per Post eine Bestätigung mit allen wichtigen Unterlagen. Hundehalter bekommen zusätzlich eine Plakette für das Hundehalsband. „Nur die Kombination dieser zwei einfachen Maßnahmen – Kennzeichnung und Registrierung - kann sicherstellen, dass ein entlaufenes Tier und sein Besitzer schnell wieder zusammen finden“, so Furler-Mihali.
* Quelle: Umfrage des Bonner Marktforschungsanbieters OmniQuest im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes (2018)
Bildunterschrift: Mit dem Motiv und dem Slogan „Lass Deine Katze nicht einfach verschwinden.“ macht der Deutsche Tierschutzbund auf die Wichtigkeit der Registrierung aufmerksam.
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Pressemeldung 29.05.2018
Internationaler Tag der Milch (1. Juni): Preiskampf auf dem Rücken der Kühe
Anlässlich des Internationalen Tags der Milch am 1. Juni, macht der Deutsche Tierschutzbund darauf aufmerksam, dass die aktuellen Billigpreise bei Milch mit Tierschutz im Stall nicht vereinbar sind. Der Verband fordert daher eine nachhaltige Milchwirtschaft und ein Umdenken hin zu mehr Tierschutz.
„Politik und Handel müssen dem Tierschutz endlich einen höheren Stellenwert einräumen und den Landwirten ermöglichen, mehr Tierschutz in die landwirtschaftliche Nutztierhaltung einzubringen“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die auch von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft geforderten, höheren Tierschutzstandards sind mit Dumpingpreisen nicht umzusetzen.“
Der niedrige Milchpreis hat zur Folge, dass viele Milchviehbetriebe kurz vor der Pleite stehen – was letztlich auch auf Kosten der Tiere geht. Familienbetriebe arbeiten unterhalb des Mindestlohns, große Betriebe finden nicht genug qualifiziertes Personal, das die Tiere fachgerecht betreuen und versorgen kann. Um wirtschaftlich zu überleben, müssen Landwirte die Produktionskosten senken, die Anzahl der Kühe in der Herde erhöhen oder die Milchmenge pro Kuh steigern. Als Nebeneffekt wird auch am Tierarzt gespart, Kühen und ihren Kälbern werden aus Kostengründen Behandlungen verwehrt. Im Alter von durchschnittlich vier bis fünf Jahren werden Milchkühe auf Grund von Erkrankungen und abnehmender Leistung geschlachtet oder versterben auf dem Betrieb. Das Einzeltier verliert immer mehr an Wert. Anfang Mai dokumentiere die Sendung „stern TV“ tote oder bereits verweste Milchkühe, die auf einem Hof in Sachen-Anhalt über Tage und Wochen zwischen ihren Artgenossen lagen. Die erschreckenden Bilder spiegeln zwar nicht die Realität auf jedem Hof wider, machen aber deutlich, dass die Billigpreispolitik dramatische Folgen hat und ein Umdenken – ebenso wie striktere Kontrollen – dringend erforderlich sind.
Verbraucher in der Pflicht
Neben Politik und Handel sind auch die Verbraucher in der Pflicht, beim Einkauf eine bewusste Entscheidung für ein Mehr an Tierschutz zu treffen und einen fairen Milchpreis zu akzeptieren. Der Deutsche Tierschutzbund rät, auf Milchprodukte aus artgerechter Tierhaltung – etwa mit dem Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ oder mit dem Bio-Siegel - zu achten oder auf die zahlreichen schmackhaften Alternativen, wie Soja-, Mandel- oder Reismlch, zurückzugreifen.
Bildunterschrift: Milchkühe des Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ (Premiumstufe) dürfen nach draußen auf die Weide.
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Pressemeldung 04.05.2018
Schon wieder Schleuderpreise für Milch
Medienberichten zufolge sinken im Handel die Trinkmilchpreise, der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Entwicklung, denn die Billigpreise gehen zu Lasten der Tiere und der Landwirte. Die auch von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft geforderten, höheren Tierschutzstandards sind mit Dumpingpreisen nicht möglich und so werden auch die Milchkühe zunehmend zum Opfer dieses gnadenlosen Buhlens um die Schnäppchenjäger.
Die Fortsetzung des Preiskampfes lässt den Landwirten keine Alternative: Sie müssen die Produktionskosten senken, die Anzahl der Kühe in der Herde erhöhen oder die Milchmenge pro Kuh steigern, um noch kostendeckend zu wirtschaften. Als Nebeneffekt wird auch am Tierarzt gespart, das geht zu Lasten der Gesundheit der Kühe und ihrer Kälber, ihnen werden Behandlungen verwehrt. Das Einzeltier verliert immer mehr an Wert. So werden Kühe durchschnittlich im Alter von vier bis fünf Jahren auf Grund von Erkrankungen und abnehmender Leistung geschlachtet oder verstirbt auf dem Betrieb.
Auch werden Kälber, vor allem wenn es sich um den männlichen Nachwuchs von Hochleistungsmilchrassen handelt, mittlerweile wirtschaftlich als wertlos eingestuft und dementsprechend schlechter gehalten oder gar vernachlässigt.
Bei einem höheren Milchpreis wäre es dagegen möglich, Kühe unter besseren Bedingungen zu halten, ihnen auch eine tierärztliche Behandlung zuzugestehen, sich nicht nur auf eine maximale Milchleistung zu fokussieren und eine höhere Lebenserwartung zu erreichen.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher den Lebensmittelhandel und die Molkereien auf, eine nachhaltige Preispolitik zu gestalten, die es den Landwirten ermöglicht, mehr Tierschutz in die landwirtschaftliche Nutztierhaltung einzubringen. Von politischer Seite müssen ebenfalls entsprechende Maßnahmen für eine tierfreundlichere Ausrichtung der Landwirtschaft ergriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemeldung 03.05.2018
Tierversuche für Kosmetika:
EU-Parlament stimmt für weltweites Verbot
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die heutige Zustimmung des EU-Parlamentes für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel. Der entsprechende Antrag sieht vor, dass sich die EU bei den Vereinten Nationen für ein weltweites Verbot einsetzen und dafür sorgen soll, dass internationale Handelsverträge und Freihandelsabkommen das bereits bestehende EU-Verbot nicht verwässern. So soll gewährleistet werden, dass keine Kosmetika, die in Drittstaaten an Tieren getestet wurden, auf den europäischen Markt gelangen.
„Wir freuen uns, dass unser Kampf gegen Tierversuche in der Kosmetik nun auch weltweit Früchte trägt“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das Tierversuchsverbot für Kosmetika in der EU war ein Schlüsselmotor für die Industrie, endlich die Entwicklung von tierleidfreien Methoden zu fördern und weitere Alternativmethoden zu entwickeln. Es ist Zeit, dass sich die EU im Rahmen der Vereinten Nationen auch für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel einsetzt.“
Im Gegensatz zur EU sind Tierversuche für Kosmetika und die Vermarktung von an Tieren getesteten Kosmetika in rund 80 Prozent der Länder weltweit noch erlaubt.
„Daher sollte die EU dafür sorgen, dass keine Gesetzeslücken oder Handelsabkommen dazu führen, dass Kosmetikprodukte, die in Drittstaaten an Tieren getestet wurden, trotzdem auf den EU-Markt gelangen“, so Schröder.
Der Deutsche Tierschutzbund hat sich jahrzehntelang dafür eingesetzt, dass Kosmetika und deren Inhaltsstoffe nicht an Tieren getestet werden. Im Kampf für ein Tierversuchsverbot bedurfte es immenser Kampagnen- und Lobbyarbeit, damit die Verbote in Deutschland und der EU letztendlich realisiert wurden. Für kosmetische Produkte hat der Verband zudem die erste Positivliste aufgestellt. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden. Weitere Informationen unter www.tierschutzbund.de/tierversuche
Pressemeldung 26.04.2018
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fundtierkosten:
Herber Rückschlag für den Tierschutz in Deutschland
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Abend in letzter Instanz entschieden, dass Tierheime ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen, Fundtierkosten nur dann erstattet bekommen, wenn die Tiere vorher im Fundamt abgegeben wurden. Das Gericht zwingt damit die Tierheime, Fundtiere abzuweisen und Finder zum Rathaus zu schicken. Der Deutsche Tierschutzbund und zwei seiner Mitgliedsvereine, der Tierschutzverein Rosenheim und der Tierschutzverein für den Landkreis Cham, sind damit vor dem BVerwG gegen drei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gescheitert. Das Gericht hat damit eine historische Chance verpasst, eine praxisnahe Auslegung zugunsten der Tiere und im Sinne des Staatsziels Tierschutz zu treffen. Das Urteil dürfte für bundesweites Chaos in den Kommunen sorgen. Der Deutsche Tierschutzbund rät nun allen Kommunen einen fairen Fundtierkostenvertrag mit einem seriösen Tierheim abzuschließen, um zu verhindern, dass aus einer ungeklärten Betreuungslage Tierleid entsteht. Nur so hätten Kommunen, Tierheime und letztlich auch die Finder Sicherheit. Gleichzeitig ist der Gesetzgeber gefordert einen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen, in dem sich diese Verträge bewegen.
„Das Urteil ist ein herber Rückschlag sowohl für den praktischen als auch für den Tierschutz insgesamt. Es ist doch weder dem Tier noch dem Finder zuzumuten, zwischen Tierheim und Rathaus zu pendeln“, zeigt sich Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, vom Urteil enttäuscht. Sein Apell: „Bundestag und Bundesregierung müssen nun Farbe bekennen, ob man den praktischen Tierschutz vor Ort fallen lässt oder unterstützt. Wir setzen darauf, dass es um Unterstützung geht. Dann bleibt nur ein Weg: Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klarzustellen, dass eine Kommune für Tiere als Fundsache die volle Verantwortung trägt, egal von wem wo gefunden und von wem wo auf dem Gemeindegebiet abgegeben. Wer das nicht tut, der riskiert als Folge dieses Urteils den Zusammenbruch des praktischen Tierschutzes in der Fläche.“
Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes bedeutet das Urteil im Kern: Jeder der ein Tier findet, muss wissen, ob es in der Kommune einen Vertrag mit dem Tierheim gibt oder nicht, und muss sich dann zum richtigen Ort bewegen. Dies bringt für das Tier ein belastendes „Hin und Her“, denn ein Tierheim ohne Vertrag muss das Tier nach Ansicht der Richter ablehnen und den Finder zum Rathaus weiterschicken. Schröder dazu: „Diese Entwicklung birgt die Gefahr, dass Bürger, die ein Tier finden, lieber gar nichts tun, als sich mit dem bürokratischen Abenteuer auseinanderzusetzen. Wenn Finder die Tiere nicht ins Tierheim bringen, erfahren aber auch Tierbesitzer, die ihr Tier suchen, keinerlei Unterstützung durch das Tierheim. Das Urteil ist praxisfremd, tierschutzfeindlich und letztlich auch ein Rückschlag für jeden Tierbesitzer.“
Hintergrund:
Der Tierschutzverein Rosenheim und der Tierschutzverein für den Landkreis Cham in Bayern hatten geklagt, da ihnen die Gemeinden jeweils die Kostenübernahme für die Versorgung von Fundtieren verweigert hatten. Beide Vereine hatten von Findern unverletzte Katzen im Tierheim aufgenommen und den Behörden unverzüglich eine Fundanzeige geschickt. Das Urteil fiel jedoch im Sinne der Kommunen. Die Tierheime blieben auf den Kosten sitzen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) stützte seine Entscheidungen darauf, dass kein Anspruch der Tierschutzvereine aus öffentlich rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag besteht. Da die Finder die Tiere jeweils direkt im Tierheim – und nicht bei der Behörde - abgeliefert hatten, besteht laut BayVGH seitens der Fundbehörde weder eine Handlungs- noch eine Verwahrungspflicht. Gleiches gilt auch dann, wenn das Tierheim den Fund sofort bei der Behörde anzeigt und diese sich daraufhin nicht äußert. Schweigen sei keine Zustimmung der Fundbehörde, die Verantwortung für das Tier zu übernehmen, so der BayVGH. Weiter sei es dem Finder zuzumuten, ein unverletztes Tier bei der Behörde abzuliefern. Auch unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts, kam der BayVGH zu keinem anderen Ergebnis. Eine Möglichkeit, die fundrechtlichen Vorschriften – die auch für Tiere gelten - entgegen ihrem eindeutigen Wortlaut auszulegen, bestehe nicht.
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Pressemeldung 26.04.2018
Agrarministerkonferenz in Münster
Deutscher Tierschutzbund fordert klare Bekenntnisse:
- Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bleibt
- Ende der Kastenstandhaltung von Sauen
- Ende der Tiertransporte in Drittstaaten
Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Münster beraten die Landwirtschaftsminister der Länder und des Bundes am 26. und 27. April einige Tierschutzprobleme in der Landwirtschaft: unter anderem die Haltung von Sauen in Kastenständen und Tiertransporte in Drittstaaten. Aktuell ist auch die Diskussion zur betäubungslosen Ferkelkastration und zu möglichen Alternativen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert, am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 unverändert festzuhalten. Der sogenannte „vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, darf jedoch keine Alternative sein. Gleichzeitig fordert der Verband mit dem gesetzlichen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung eine grundlegende Änderung der Sauenhaltung. Hier könnte die AMK ein deutliches Zeichen Richtung Bundesregierung senden. Darüber hinaus müssen Tiertransporte in Drittstaaten ausgesetzt werden, solange Missstände belegen, dass bei diesen Transporten regelmäßig gegen EU-Recht verstoßen wird und dieses offenkundig weder durchsetzbar noch kontrollierbar ist.
Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration
„Obwohl die schweinehaltende und -vermarktende Branche lange genug Zeit hatte, sich auf das Verbot ab 2019 einzustellen, versucht sie nun, den „vierten Weg“, die Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration durchzudrücken“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Eine Methodik, die den Anspruch nach Schmerzausschaltung bei der Kastration jedoch nicht erfüllt und die Tiere zusätzlich belastet, kann und darf keine Alternative sein. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen: Wenden Sie diese Methode ab und verhindern Sie einen Rückschritt im Tierschutz! Das Verbot ab 1.1.2019 muss gelten, wie es beschlossen wurde.“ Befürworter des „vierten Weges“ argumentieren, dass die Methode in anderen Ländern erfolgreich angewendet wird. „Die Tierschutzorganisationen Djurens Rätt (Schweden) und Norwegian Animal Protection Alliance (Norwegen) teilen jedoch unsere kritische Einschätzung der Lokalanästhesie zur Ferkelkastration. Sie beurteilen sie ebenfalls als nicht tiergerechte Lösung“, zitiert Schröder die Kollegen im Ausland.
Kastenstandhaltung nicht rechtskonform
Das sogenannte „Magdeburger Urteil“ und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 hatten klar gestellt, dass die gängige Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum gegen die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt. „Die Länder sind jetzt in der Pflicht, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten rechtswidrigen Zustände zu beenden und den Sauen in Kastenständen schnellstmöglich zu helfen“, sagt Thomas Schröder. „Ein weiteres Abwarten und lange Übergangsfristen ohne sofort greifende, flankierende Maßnahmen würden die Sauen dazu verdammen, über Jahre weiter in den rechtswidrigen und zu engen Kastenständen zu leiden.“ Der Deutsche Tierschutzbund fordert neben dem Kastenstand-Verbot im Deckzentrum zudem ein Fixierungsverbot für den Abferkelbereich. Für eine tiergerechte Gestaltung der Sauenhaltung sind zudem weitere gesetzliche Verbesserungen notwendig: etwa mehr Platz, strukturierte Buchten und Nestbaumaterial für die Sauen. Auf keinen Fall dürfen die bestehenden tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen durch eine Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung legalisiert werden.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zur Systemfrage in der Schweinehaltung:
„Wenn die Minister über den Kastenstand oder den vierten Weg reden, dann sind das Einzelfragen zu verschiedenen Methoden, hinter denen aber allen stets die Systemfrage steht. Die AMK darf daher nicht mehr ausweichen: Es geht darum, wie die konventionelle Schweinehaltung als Gesamtsystem zukünftig ausgestaltet werden soll - um nicht mehr, aber eben auch nicht um weniger. Viel zu lange haben sich Bund und Länder zu passiv verhalten, wenn es um die Einhaltung von Verordnungen geht. Viel zu oft wurde mit Ausnahmen im Gesetz, mit Lücken im Vollzug oder aber mit einer Abschwächung des Gesetzes reagiert. Mit dieser devoten Agrarpolitik müssen die Bundesministerin Julia Klöckner und die Länder nun endlich Schluss machen - mit klaren Vorgaben, die Tier- und Umweltschutz beachten und die auch den Landwirten Planungssicherheit geben.
Tiertransporte in Drittstaaten
„Wir appellieren an die Mitglieder der AMK, sich für ein sofortiges Ende der grausamen Praxis der Tiertransporte in Drittstaaten und der anschließenden Schlachtung einzusetzen“, so Thomas Schröder. „Das EU-Recht muss über die EU-Grenzen bis zum Bestimmungsort eingehalten werden und genau das ist aktuell nicht gewährleistet und nicht kontrollierbar. Daher sollte derzeit keine Veterinärbehörde in Deutschland und Europa Transporte in Drittstaaten freigeben. Ziel muss sein, keine lebenden Tiere mehr zu exportieren, sondern Tiere immer am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und dann Fleisch zu transportieren.“
Hinweis an die Redaktionen: Aktion zur AMK am 27. April
Der Deutsche Tierschutzbund macht am 27. April (9:00-14:00 Uhr) mit einer Aktion vor dem AMK-Tagungshotel auf die Probleme in der Schweinehaltung aufmerksam und wendet sich mit seinem Appell direkt an die Ministerinnen und Minister. Ort: Mövenpick Hotel (Busparkplatz), Kardinal-von-Galen-Ring 65, 48149 Münster
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, steht für Interviews vor Ort gern zur Verfügung.
Die Aktion findet im Rahmen der europaweiten Kampagne #EndPigPain statt: www.tierschutzbund.de/endpigpain
Bildunterschrift: Sau im Kastenstand
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23.04.2018
Internationaler Tag des Versuchstieres am 24. April:
Alternativmethoden gehört die Zukunft
Anlässlich des Internationalen Tags des Versuchstieres am 24. April fordert der Deutsche Tierschutzbund eine Gesamtstrategie zum Ausstieg aus Tierversuchen und eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Allein in Deutschland „verbrauchen“ Forschungsinstitute, Universitäten und Industrie rund drei Millionen Tiere pro Jahr in Tierversuchen. Der Tag des Versuchstieres sollte Startpunkt für ein Umdenken sein – für eine moderne tierversuchsfreie Forschung, so die Tierschützer.
„Deutschland sollte endlich umdenken und beim Ausstieg aus Tierversuchen eine Vorreiterrolle einnehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das Bekenntnis der neuen Bundesregierung, sich um Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden zu bemühen ist zwar da. Es braucht aber auch eine Strategie, die festlegt, wie man den Ausstieg umsetzen will. Frau Klöckner darf sich nicht auf den bloßen Ankündigungen ihres Vorgängers ausruhen oder gar annehmen, dass der Status quo an Alternativmethodenförderung ausreiche.“ Der Deutsche Tierschutzbund fordert zudem, das Tierschutzgesetz anzupassen: „Die Behörden, die Tierversuchsanträge genehmigen, müssen unabhängig von der Einschätzung des Antragstellers beurteilen können, ob der Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist“, so Schröder. Aktuell schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass ein Antrag von der Behörde zu genehmigen ist, sofern dieser formell richtig gestellt ist und der Antragsteller den wissenschaftlichen Nutzen und die ethische Vertretbarkeit begründet. Eine wirkliche Beurteilung durch die Behörde findet somit nicht statt.
EU gibt Ausstieg vor, Strategie in Deutschland fehlt
Obwohl auch die EU-Tierversuchsrichtlinie den Ersatz von Tierversuchen durch tierversuchsfreie Methoden als langfristiges Ziel vorgibt, setzen Bundesregierung un
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Tier- und Naturschützer protestieren gegen die Jagd auf Fuchswelpen
Tierschutzverein Mechernich 14. April 2018 - Derzeit sind viele Wildtiere damit beschäftigt, ihren Nachwuchs aufzuziehen – darunter auch der Rotfuchs. Fuchs und Füchsin beteiligen sich beide daran; das Spiel der Fuchskinder vor dem Bau ist für Naturfreunde ein wunderschöner Anblick. Doch die Idylle wird allzu oft mit Flinte und Fallen auf grausame Weise zerstört: Jungfüchse werden in Deutschland ganzjährig bejagt. Das Aktionsbündnis Fuchs, ein Zusammenschluss von mehr als 60 deutscher Tier- und Naturschutzorganisationen, fordert ein Verbot der sinnlosen Jagd auf Füchse.
In etwa der Hälfte der deutschen Bundesländer haben Füchse keine festgelegte Schonzeit. Nur Elterntiere, die für die Aufzucht der Jungen erforderlich sind, werden durch §22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes vor Nachstellungen geschützt. Der von den Jagdbehörden festgelegte Zeitraum richtet sich dabei jedoch nicht nach den tatsächlichen Aufzuchtzeiten – viele Weidmänner schießen daher schon im Juni, spätestens jedoch Anfang Juli wieder auf Füchse, obwohl die meisten Welpen zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht selbständig sind. Die jungen Füchse kommen dann oft qualvoll ums Leben.
Fuchswelpen werden in 12 von 16 Bundesländern ganzjährig getötet
Aber selbst dort, wo Füchse geregelte Schonzeiten haben, sind diese meist sehr kurz – und Fuchskinder sind in aller Regel ganz davon ausgenommen. In 12 von 16 Bundesländern dürfen Fuchswelpen das ganze Jahr über von Jägern getötet werden*!
Und davon wird reger Gebraucht gemacht: Viele Fuchswelpen werden bereits beim Spiel am elterlichen Bau mit Schrot erschossen; spezielle Drahtgitterfallen wie die „Eberswalder Jungfuchsfalle“ werden direkt am Bauausgang montiert, um die Welpen beim Verlassen des Baus einzufangen und sie anschließend zu erschießen oder zu erschlagen.
Kein „vernünftiger Grund“ für die Fuchsjagd
Die Jagdverbände behaupten, derartige Tötungsaktionen seien notwendig, um die Fuchspopulation zu „regulieren“. Wie wissenschaftliche Studien sowie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten zeigen, ist das vollkommener Unfug: Die Geburtenrate bei Füchsen regelt sich ohne menschliches Zutun durch soziale Mechanismen und Nahrungsangebot; wo die Fuchsjagd eingestellt wurde, nahm die Anzahl der Füchse nicht zu, sondern bliebt konstant.
Deutsche Tier- und Naturschützer fordern Ende der Fuchsjagd
Der Tierschutzverein Mechernich e.V. fordert daher im „Aktionsbündnis Fuchs“ gemeinsam mit bundesweit rund 60 weiteren deutschen Tier- und Naturschutzorganisationen, das grausame Fangen und Töten von Fuchswelpen sofort einzustellen. „Für die Jagd auf den Fuchs gibt es keinen vernünftigen Grund“, erläutert Dag Frommhold, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Umso absurder ist es, dass gerade Fuchskinder in fast ganz Deutschland ganzjährig vollkommen legal getötet werden dürfen. Es wird höchste Zeit, dass die Politik sich nicht länger einseitig den Interessen der Jagdlobby beugt.“
*) Schonzeiten für Jungfüchse – wenn auch kurze – gibt es in Baden-Württemberg, Hessen, Berlin und dem Saarland
Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.
Pressemeldung 10.04.2018
„WISO“ zeigt Kükentötung in Brüterei
Deutscher Tierschutzbund stellt Strafanzeige
Der Deutsche Tierschutzbund hat Strafanzeige gegen die Brüterei Hölzl aus Moosburg an der Isar (Bayern) gestellt. ZDF „WISO“ zeigte in seiner gestrigen Sendung Aufnahmen von Küken, die nach dem Schlupf in der Brüterei vergast werden – darunter männliche, aber auch weibliche Tiere. Grund für die Tötung aller Küken ist offensichtlich eine Überproduktion. Aus Sicht der Tierschützer ist ein vernünftiger Grund, wie ihn das Tierschutzgesetz für die Tötung von Wirbeltieren vorschreibt, nicht gegeben.
Es ist schon ein Skandal, dass männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen getötet werden dürfen. Dass nun alle Küken, egal welchen Geschlechts, wie faule Tomaten weggeworfen werden, ist nicht hinzunehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Misswirtschaft und Managementfehler dürfen nicht auf Kosten der Tiere gehen.“ Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Tötung ohne vernünftigen Grund
Die Bilder, die dem Deutschen Tierschutzbund vorab vorgelegt wurden, zeigen, wie die Küken kistenweise in die Vergasung gehen – ohne dass zuvor das Geschlecht bestimmt wurde, wie es sonst üblich ist. Während das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hatte, dass bei der Tötung männlicher Legehennen-Küken mit der Wirtschaftlichkeit ein vernünftiger Grund vorliegt, sieht die rechtliche Sachlage im aktuellen Fall noch einmal anders aus. „Eine Überproduktion von Küken kann kein vernünftiger Grund sein, alle Tiere zu töten“, sagt Schröder. Eine wirtschaftliche Notlage ist aus Sicht der Tierschützer nicht gegeben. Auch, weil die Brüterei den Bruterfolg eigentlich relativ gut vorhersagen und damit die Anzahl der geschlüpften Tiere entsprechend kalkulieren kann.
Bildmaterial
Bildunterschrift: Getötete Küken (Symbolbild)
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Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemitteilung 04.04.2018
Neue Kampagne wirbt für die Stadttaube
Mit seiner neuen Kampagne #RespektTaube, die am 5. April startet, wirbt der Deutsche Tierschutzbund für einen respektvollen und tierschutzgerechten Umgang mit der Stadttaube. Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung über Vorurteile aufzuklären und mit dem negativen Image der Taube aufzuräumen. Gleichzeitig stellen die Tierschützer Städten und Gemeinden Infomaterial zur Verfügung und zeigen auf, wie sich die Taubenpopulation durch die Errichtung von Taubenhäusern und –türmen tiergerecht regulieren lässt.
„Man muss die Taube nicht zwingend lieben, doch respektieren muss man sie allemal. Der tagtägliche Umgang mit den Tieren zeigt jedoch leider häufig das Gegenteil“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Damit Tauben und Menschen friedlich koexistieren können, braucht es sowohl die Aufklärung der Bevölkerung als auch flächendeckende Konzepte zur tierschutzgerechten Bestandsregulation.“
Insbesondere Verschmutzungen durch Taubenkot an Gebäuden und die Angst vor der Übertragung von Krankheiten führen dazu, dass sich viele Menschen durch die großen Stadttaubenschwärme belästigt fühlen. Was viele nicht wissen: Die anpassungsfähigen und intelligenten Stadttauben sind Nachkommen entflogener Haustauben und die gesundheitliche Gefährdung ist nicht größer als durch andere Zier- und Wildvögel oder Haustiere.
Bestandregulierung gelingt mit Taubenschlägen
Viele der angewandten Vergrämungsmethoden für Tauben stellen ein Tierschutzproblem dar. An Spikes verletzen sich immer wieder junge und unerfahrene Vögel, in Netzen können sich die Tiere verheddern und qualvoll zu Tode kommen. Dass Tauben abgeschossen oder eingefangen und getötet werden, ist zudem keine Seltenheit. Dieses Vorgehen ist weder tierschutzgerecht noch effektiv. Denn die Bestände erholen sich aufgrund des großen, aber nicht artgerechten Futterangebots in den Städten innerhalb weniger Wochen. Die einzige tiergerechte Lösung zur Bestandsregulierung gelingt mit Hilfe von betreuten Taubenschlägen, -häusern oder –türmen. Diese bieten den Tauben attraktive Nistmöglichkeiten, in denen gelegte Eier leicht durch Attrappen ausgetauscht werden können. Viele Mitgliedsvereine des Deutschen Tierschutzbundes betreiben bereits seit Jahren solche Taubenhäuser und stehen im Dialog mit den Gemeinden. „Mit der Kampagne wollen wir auch die wertvolle Arbeit der Vereine vor Ort unterstützen und weitere Kommunen davon überzeugen, diesen Weg zu gehen“, sagt Schröder.
Weitere Informationen zur Kampagne #RespektTaube und ein emotionales Taubenvideo finden Interessierte unter www.tierschutzbund.de/taubenschutz.
Bildunterschrift: Mit der Kampagne #RespektTaube und dem dazugehörigen Kampagnenmotiv will der Deutsche Tierschutzbund das Image der Stadttaube verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
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Die Initiative Tierwohl führt zum 3.4. ein neues Siegel für Geflügelfleisch ein, das zeigt, dass das Fleisch auch aus einem teilnehmenden Betrieb stammt. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Das Konzept der Initiative Tierwohl basierte bisher ausschließlich auf Massenbilanzierung. Die Nämlichkeit, also die Nachverfolgbarkeit eines konkreten Produktes, spielte keine Rolle. Nach beständiger harter Kritik – u.a. durch den Deutschen Tierschutzbund und den Verbraucherzentrale Bundesverband - ändert sich dies nun. Allerdings nur bei Geflügel und auch nur bei Frischfleisch, nicht bei Wurst oder marinierten Produkten. Bei Schweinefleisch ist nach wie vor nicht klar, ob das Fleisch aus einem Stall mit mehr Tierwohl kommt - oder eben nicht. Die Verbraucher müssen lernen, dass es zwischen Schwein und Geflügel Unterschiede gibt. Die Verwirrung ist komplett. Hinzukommt, dass zusätzliche Verbraucherverwirrung dadurch entsteht, dass die Handelsunternehmen allgemeine Werbemaßnahmen im Laden aushängen, womit suggeriert wird, alles Fleisch käme aus Ställen mit mehr Tierwohl. Dabei sind Tierarten wie z.B. Rind noch überhaupt nicht in der Initiative Tierwohl integriert. Mit dieser PR-Taktik und mit der jetzt unterschiedlichen Bewerbung durch verschiedene Labels bei Schweine- und Geflügelfleisch betreibt die Initiative „Koma-Labelling“.
Grundsätzlich ist es gut und richtig, dass sich die Branche bewegt. Es ist gut, dass der Handel zahlt. Und es ist gut, dass sich Landwirte in kleinen Schritten öffnen. Aber diese Initiative versucht, sich den Titel der besten Tierschützer auf die Fahne zu schreiben und reklamiert das beste Niveau im Stall für sich. Aus Tierschutzsicht taugte die Initiative jedoch von Beginn an nicht: Die Grundanforderungen waren zu niedrig angesetzt, einfachste Maßnahmen, wie eine Handvoll Stroh in den Schweineställen oder die Einhaltung des gesetzlichen Standards von drei Prozent Licht, sind offensichtlich unüberwindbare Hürden. Der bunte Strauß an Einzelmaßnahmen, aus denen der Landwirt frei wählen kann, ist alles andere als zielführend. Die Initiative Tierwohl versteht sich selbst dennoch als Motor für Tierwohl. In Wahrheit aber stottert dieser erheblich und steht kurz vor dem Absaufen.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Pressemitteilung vom 29.03.2018
Ferkelkastration
Appell an Politik: „Vierter Weg“ ist nicht gangbar
In einem Schreiben an die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern sowie an die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages fordert der Deutsche Tierschutzbund, am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 festzuhalten. Der sogenannte „vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, darf aus Sicht des Verbandes keine Alternative sein.
„Obwohl die schweinehaltende und -vermarktende Branche lange genug Zeit hatte, sich auf das Verbot ab 2019 einzustellen, versucht sie nun, den „vierten Weg“, die Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration durchzudrücken“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Eine Methodik, die den Anspruch nach Schmerzausschaltung bei der Kastration jedoch nicht erfüllt, kann und darf keine Alternative sein. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen: Wenden Sie diese Methode ab und verhindern Sie einen Rückschritt im Tierschutz: Das Verbot ab 1.1.2019 muss gelten, wie es beschlossen wurde.“
Die 2013 vorgenommene Änderung des Tierschutzgesetzes zur Beendigung der betäubungslosen chirurgischen Kastration männlicher Ferkel stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung dar. Aus Tierschutzsicht müssen Schweine bis zu ihrem Lebensende unversehrt bleiben. Ist ein Eingriff am Tier unvermeidbar, so muss dieser unter Schmerzausschaltung erfolgen, Schmerzen nach der Operation müssen gelindert werden. Drei Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration haben sich bisher als praktikabel und tierschutzkonform herauskristallisiert: die Mast von unkastrierten Ebern, die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Vollnarkose und mit Schmerzmedikation. Der „vierte Weg“ ist dagegen unabhängig vom verwendeten Lokalanästhetikum ausdrücklich abzulehnen. Verschiedene Studien belegen, dass die Methode zusätzlich Schmerzen und Stress verursacht und den Schmerz während der Kastration nicht ausreichend ausschaltet. Zudem ist die Methodik technisch herausfordernd, da bei Fehlanwendung massive Nebenwirkungen, bis hin zum Tod des Tieres, auftreten können. Das oft von Verfechtern der Methode angeführte Argument, das Verfahren werde in anderen europäischen Staaten, etwa Norwegen oder Schweden, erfolgreich angewendet, versucht aus Sicht der Tierschützer über bestehende wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse hinwegzutäuschen. Denn auch Experten dieser Staaten äußern Kritik an Wirksamkeit und Praktikabilität.
Hinweis an die Redaktionen: Mit der europaweiten Kampagne #EndPigPain macht der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit verschiedenen europäischen Tierschutzorganisationen und der Dachorganisation Eurogroup for Animals auf das tägliche Leiden von Schweinen aufmerksam: www.tierschutzbund.de/endpigpain.
Bildunterschrift: Ferkel
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Mit freundlichen Grüßen
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Pressemeldung 28.03.2018
Appell an die Bundesregierung: Haltung und Handel von Wildtieren strenger regeln
Wildwuchs im Wildtier-Markt muss dringend eingedämmt werden
16 Tier-, Natur- und Artenschutzverbände fordern die neue Bundesregierung auf, Haltung und Handel von Wildtieren strenger zu reglementieren. Bisher ist der Markt weitgehend unreguliert, es besteht dringender Handlungsbedarf. Auf Exotenbörsen und im Internet werden tausende Arten gehandelt. „Die Tiere werden allzu oft von Menschen gekauft, die deren Bedürfnissen nicht mal ansatzweise gerecht werden und die sich nicht ausreichend über die Haltung der Tiere informiert haben“, sagt Jana Hoger, Fachreferentin bei PETA. Häufig landen die Tiere in zu kleinen Terrarien oder Käfigen, oder werden falsch gefüttert. Viele Wildfänge sterben bereits zuvor während des langen Weges aus der Wildnis über Zwischenhändler, Transporten, Importeur und Großhandel.
Da viele Privathalter mit den Tieren nicht zurechtkommen, landen diese dann in Tierheimen und Auffangstationen, die bereits im vergangenen Jahr in einem gemeinsamen Brandbrief Alarm geschlagen haben. „Tierheime und Auffangstationen werden zunehmend mit exotischen Tieren wie Reptilien konfrontiert. In aller Regel sind sie auf die Haltung exotischer Tiere nicht eingestellt und kommen räumlich und finanziell an ihre Grenzen. Zudem gestaltet sich die Vermittlung an geeignete Halter schwierig“, so Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Heimtierreferats beim Deutschen Tierschutzbund.
Unter den gehandelten Tierarten sind auch Arten, die zum Teil in ihren Heimatländern streng geschützt sind. Hier in Deutschland können sie trotzdem legal gehandelt werden. „Die Tiere werden in ihrer Heimat illegal eingefangen und außer Landes geschmuggelt. So bald die Schmuggler in Deutschland sind, drohen ihnen keine Strafen mehr. Wildtierschmuggel wird so zum maximalen Profit bei minimalem Risiko. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden, um dem Raubbau an der Natur Einhalt zu gebieten“, erklärt Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife.
Manche Arten werden für den Heimtierhandel fast ausgerottet. Viele Bestände in der Wildnis schrumpfen ohnehin und jede Entnahme für den Handel schwächt die Populationen weiter. "Für Wilderer ist das Plündern von Gelegen seltener Arten wie der Gang zum Geldautomaten. Der illegale Wildtierhandel ist in seiner Dimension mittlerweile dem Menschen-, Drogen- und Waffenhandel vergleichbar und somit bei weitem kein Kavaliersdelikt", beschreibt Ralf Schulte vom NABU die Situation.
Für die Menschen in Deutschland sowie für die heimischen Tiere und Pflanzen stellt der massenhafte Import von Wildtieren zudem eine Gefahr dar. Giftige Schlangen und Spinnen entkommen immer wieder aus Terrarien oder werden ausgesetzt. Außerdem übertragen exotische Tiere fallweise potenzielle Krankheitserreger wie Salmonellen oder Pilze wie den Salamanderfresser, der für heimische Salamander und Molche eine tödliche Gefahr ist. Andere Arten bergen invasives Potential und können sich hier in freier Natur vermehren und verbreiten, so wie dies bereits bei den Buchstaben-Schmuckschildkröten geschehen ist.
„Die genannten Probleme sind längst bekannt. Schon in der letzten Legislatur waren Verbesserungen angekündigt, aber leider folgte diesen Ankündigungen so gut wie nichts Konkretes. Ein weiteres Verschleppen von dringend notwendigen Regelungen durch die Bundesregierung ist nicht nur unverständlich, es ist unverantwortlich“, so Undine Kurth, Vizepräsidentin des Deutschen Naturschutzringes.
Aufgrund der Vielzahl an Problemen fordern die Verbände:
1. eine Liste mit Tierarten, die für eine private Haltung geeignet sind, verbunden mit einem verpflichtenden Sachkundenachweis für Halter von Wildtieren
2. den Verkauf von Wildtieren auf Börsen zu verbieten. Gewerbliche Händler müssen von Tierbörsen ausgeschlossen werden.
3. den Verkauf von lebenden Tieren über das Internet sowie deren Versand zu verbieten
4. ein Importverbot für Wildfänge auf EU-Ebene
Mit freundlichen Grüßen
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Pressemeldung 16.02.2018
EU-Kommission verharmlost Lebendtiertransporte
Der Deutsche Tierschutzbund warnt davor, die Brisanz von Lebendtiertransporten in Drittländer und das damit verbundene Tierleid herunterzuspielen. Die EU-Kommission hatte Anfang der Woche geäußert, den Export lebender Tiere nicht einschränken zu wollen. Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission veröffentlichte kurz zuvor einen Bericht zur Bewertung des Tierschutzes während des Transportes von Tieren in Drittländer. Obwohl nicht die Tiertransporte selbst und damit die tatsächlichen Bedingungen während der Transporte, sondern lediglich eine Dokumentenprüfung durchgeführt wurde, wird der Eindruck erweckt, dass ein ausreichender Schutz der Tiere gewährleistet ist und die Transporte reibungslos funktionieren.
„Wie es den Tieren wirklich geht, wenn sie tagelang bei unsäglicher Hitze auf einem Transporter verbringen müssen und welche Qualen sie dabei erleiden müssen, wurde nicht überprüft“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das wirkliche Ausmaß der Transporte und das Leid für die Tiere wird in diesem Bericht zu Unrecht heruntergespielt.“
Auf eine schriftliche Anfrage der Europaabgeordneten Ulrike Müller und Jan Huitema (ALDE) hatte sich der zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis dahingehend geäußert, dass der „Handel mit lebenden Tieren integraler Bestandteil der modernen Landwirtschaft“ sei. Die Kommission zieht daher nicht in Erwägung, die Ausfuhr lebender Tiere einzuschränken. „Es ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar, dass die Kommission dies so rigoros ausschließt“, sagt Schröder. „Zwar erkennt sie die Tierschutzproblematik an und will sich für einen verbesserten Schutz der Tiere einsetzen. Es müssen jedoch endlich Taten folgen. Solange es diese unnötigen Transporte gibt, müssen die EU-Staaten gewährleisten, dass Tierschutzvorgaben und damit EU-Recht bis zum Bestimmungsort der Tiere eingehalten werden – so wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil bereits 2015 festgelegt hatte. Das ist mittels Dokumentenprüfung nicht zu schaffen.“
Kritik gibt es von Seiten des Deutschen Tierschutzbundes auch für den Bundesverband Rind und Schwein. Dieser bemüht sich nach eigenen Angaben aktuell darum, „wieder Vertrauen in das System Langstreckentransporte“ herzustellen. „Statt das Image der Transporte wieder aufzupolieren, sollte auch die Branche daran interessiert sein, langfristige Lösungen zu finden“, sagt Schröder. Dazu zählen aus Sicht der Tierschützer die Stärkung regionaler Strukturen, der Transport von Fleisch bzw. Samen von Zuchttieren anstelle lebender Tiere sowie die Rückkehr zu Zweinutzungsrassen.
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Ein Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers, Euskirchen-Eifel, vom 10.03.2016Foto: pp / Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.03.2016
Foto: pp / Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.03.2016
Mitarbeiter des Veterinärmt in Euskirchen haben 27 Tiere aus einer Wohnung in Bürvenich befreit.
Dabei handelte es sich um einen besonders schweren Fall von "Animal Hoarding", dem krankhaften Horten von Tieren.
Euskirchen -
Dr. Jochen Weins hat schon viel gesehen, was den unsachgemäßen Umgang mit Tieren angeht. Doch das Bild, das sich ihm und seinen Kollegen in einer Wohnung in Bürvenich bot, hat den Kreisveterinär nach eigenem Bekunden erschreckt.
Ein Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers, Euskirchen-Eifel, vom 08.03.2016
Foto: Steinicke
Von Tom Steinicke
Geht es nach Tierschützern, sollten Freigänger-Katzen verpflichtend kastriert werden.
Tierheime platzen aus allen Nähten.
Aus einem Katzenpaar konnen in zehn Jahren 80 Millionen Nachkommen hervorgehen - auf Generationen verteilt.
Mit der Kastrationspflicht konne auch Geld gespart werden.
Bonn, Pressemeldung vom 09.02.2015
Gericht kippt Ende des Kükentötens in NRW - Bundesminister Christian Schmidt nun gefordert
Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das Töten männlicher Eintagsküken zu verbieten. Laut Gericht hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt daher auf, schnell zu reagieren und das Tierschutzgesetz zu ändern. Nur so kann das Töten von ca. 45 Millionen lebensfähiger männlicher Küken in Deutschland beendet werden.
Kreis Euskirchen, 08.10.2014 - Ein Bericht der Kölnischen Rundschau vom 08.10.2014
JAGDGESETZ
Von Manfred Reinnarth
Das Umweltministerium in NRW hat mit Hinweis auf ein „neues Ökologisches Jagdgesetz“ vor der üblichen Bekanntgabe die Zahlen abgeschossener Katzen veröffentlicht. Die Frist zur Stellungnahme endet am 14. Oktober.
7595 „wildernde Katzen“ sind laut NRW-Umweltministerium im Jagdjahr 2013/14 landesweit geschossen worden. Das Jagdjahr endet jeweils Ende März. Im Kreis Euskirchen sind von der Unteren Jagdbehörde für diesen Zeitraum laut Kreis-Pressesprecher Walter Thomaßen 92 Katzen zur Jagdstrecke gemeldet worden. Laut Ministerium ist die Jagdstrecke für Katzen nun erstmals nach Regierungsbezirken und Kreisen aufgeschlüsselt bekanntgegeben worden. Demnach gab es im Regierungsbezirk Köln mit 476 die wenigsten Abschüsse von Katzen. Die meisten Katzen seien in Borken geschossen worden: 1406 Tiere.
Lesen Sie den kompletten Bericht:
Bonn, 11.09.2014
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 04.09.2014
NRW-Jagdgesetznovelle: Beginn der Jagd auf Blässhühner zeigt Irrsinn der Jagd auf
Die rot-grüne Landesregierung hat angekündigt, das Landesjagdgesetz noch im September in die politische Abstimmung zu geben. Aus Tierschutzsicht ist Eile geboten: Mit dem heutigen Beginn der Jagdzeit auf Blässhühner in Nordrhein-Westfalen werden Tausende Tiere ohne den gemäß Tierschutzgesetz notwendigen "vernünftigen Grund" sinnlos getötet. Dieses Beispiel steht stellvertretend für eine veraltete und geradezu irrsinnige Jagdgesetzgebung. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Nordrhein-Westfalen fordern ein ökologisches, nachhaltiges und am Tierschutz ausgerichtetes Jagdrecht.
Weiterlesen: Beginn der Jagd auf Blässhühner zeigt Irrsinn der...
Bonn, 04.09.2014
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 04.09.2014
115.000 Bundesbürger sagen „NEIN“ zur industriellen Intensivtierhaltung - Tierschutzkampagne Artgerecht fordert Gesetzesänderungen für Tiere in der Landwirtschaft
„So nicht !“, sagen immer mehr Bundesbürger zur herkömmlichen industriellen Intensivtierhaltung. Immer mehr Menschen wissen um die erschreckenden, gleichwohl „normalen“ Missstände in den Produktionsstätten, und damit steigt der Widerstand. 115.000 Personen aus ganz Deutschland haben die gemeinsame Aktion des Deutschen Tierschutzbundes und des Kulturfestivals Tollwood „Artgerecht – Lasst die Tiere, wie sie sind“ unterschrieben.
Bonn, 04.09.2014
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 04.09.2014
Schlachtung trächtiger Tiere, Verstöße bei Tiertransporten und Kennzeichnung von Fleisch – Gesetzlich sanktionierte Tierqual ist Alltag in Deutschland, großer Handlungsbedarf besteht
Anlässlich der heutigen Agrarministerkonferenz (AMK) in Potsdam fordert der Deutsche Tierschutzbund klare Signale für mehr Tierschutz. Die Tagesordnung bietet laut Medienberichten mehrere Chancen: So hofft der Verband, dass die Forderung der Agrarminister von Niedersachsen und Baden-Württemberg, Christian Meyer und Alexander Bonde, Fleischprodukte mit Informationen zur Haltungsform besser zu kennzeichnen, ebenso durch die AMK angenommen wird, wie ein Schlachtverbot trächtiger Rinder. Die Länderagrarminister diskutieren auch über das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP).
Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Minister, gegen ein Unterlaufen von europäischen Tierschutz-Standards im Rahmen der Verhandlungen zu kämpfen. Gerade heute wurde eine von den Grünen in Auftrag gegebene Zusammenstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages veröffentlicht, wonach es massive Tierschutzverstöße im Bereich der Tiertransporte gibt. Das Thema muss intensiv auf der AMK diskutiert werden, fordert der Deutsche Tierschutzbund.
Lesen Sie die komplette Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes: