Kölner Stadtanzeiger 10.12.2018
Karrierestart und Lebenswerk Diese fünf Eifeler sind die „Menschen des Jahres“
Fünf besondere Menschen, fünf Geschichten: Sie alle haben etwas Besonderes erlebt oder geleistet, das sie in den Blick der Öffentlichkeit rückt und für Radio Euskirchen zu „Menschen des Jahres“ macht. Kreis Euskirchen -
Die Gäste, die Radio-Euskirchen-Chefredakteur Norbert Jeub und Redakteurin Susanne Edl im Eventhof „Zum alten Brauhaus“ in Kreuzweingarten begrüßten, kommen aus unterschiedlichen Lebenssituationen: Ob hoffnungsvoller Karrierestart oder Lebenswerk – etwas verbindet die fünf Gesprächspartner des Moderatoren-Duos: Sie alle kommen aus der Region – und sie alle haben etwas Besonderes erlebt oder geleistet, das sie in den Blick der Öffentlichkeit rückt und für den Sender zu „Menschen des Jahres“ macht.
Mit zwei Jahren gekickt
Nachwuchstalent des 1. FC Köln: Der Dreiborner Noah Katterbach (r.) steht vor einer Karriere als Profi-Fußballer.
„Schon mit zwei Jahren hatte Noah den Fußball im Blut und hat alles vor sich hergekickt“, erzählte Mutter Yvonne Katterbach, die für den Sohnemann als Talkgast eingesprungen war. Zuvor hatte sie am Bildschirm noch gespannt das Spiel des 1. FC Köln gegen Jahn Regensburg verfolgt. Aus gutem Grund: Das Sporttalent aus Dreiborn stand an diesem Abend erstmals im Kader des Zweitligisten. Zwar blieb es diesmal für den Träger der Fritz-Walter-Medaille bei der Ersatzbank, stolz ist Noah Katterbach trotzdem, wie der 17-Jährige per Videobotschaft mitteilte. „Wenn man die Treppe ins Stadion hochgeht, wo 50 000 Menschen sitzen, bekommt man Gänsehaut“, so der U 18-Nationalspieler: „Das ist eine Bestätigung für die harte Arbeit.“
Guter Geschmack
Hart für seine Leidenschaft gearbeitet hat auch Krimiautor und Gourmetkritiker Carsten Sebastian Henn. Für seine Liebe zum Rebensaft reiste das Multitalent aus Hürth bis nach Australien, um dort Weinbau zu studieren. Für sein aktuelles Buch „Der letzte Caffè“ ließ er sich während der Recherche zum Barista ausbilden. Wenn er nicht gerade als Juror für das ZDF-Format „Stadt, Land, Lecker“ unterwegs ist, fordert der 45-Jährige Gastronomen als Restaurant-Tester. Dann allerdings inkognito, wie er verriet: „Ich wechsele den Namen vierteljährlich und reserviere immer für zwei. Das ist unauffälliger.“ Ein gut gemachtes Gericht sei „das pure Glück“, so Henn: „Ein großer Koch berührt mit seinem Essen.“
Engagement für den Frieden
Ein Mensch der Tat: Das, was sich der Rot-Kreuz-Mann Rolf Zimmermann in den Kopf gesetzt hat, realisiert er auch.
Glück ist auch, was Rolf Zimmermann mit Blick auf das Wirken des Roten Kreuzes auf Vogelsang empfindet. „Verdammte Hacke, das können wir doch auch“, habe er sich beim Besuch des größten Rot-Kreuz-Museums in Genf gedacht, berichtete der langjährige Geschäftsführer des DRK Euskirchen. Nicht umsonst wurde er in diesem Jahr mit dem Rheinlandtaler als „Mensch der Tat“ ausgezeichnet. In Vogelsang wurde das Gebäude „Transit 59“ unter seiner Initiative zur Bildungsstätte ausgebaut und das Rotkreuz-Museum in einem ehemaligen Kameradschaftshaus geschaffen. Bei den „Peace-Camps“ treffen sich unter seiner Leitung seit sechs Jahren junge Leute aus aller Welt. Zimmermann: „Klar sind wir alle anders, aber Anderssein macht Spaß!“
Tierliebe und Tierleid
Das Wohl der Tiere prägt sein Leben: Reiner Bauer gründete vor 30 Jahren den Tierschutzverein Mechernich.
„Es muss doch anders gehen“, dachte sich Reiner Bauer, als er vor 30 Jahren den Tierschutzverein Mechernich gründete. Angefangen hatte alles mit einer einzigen Katze, die die Bauers aufnahmen. Doch schnell waren die heimischen Kapazitäten erreicht. „Wir waren dann als Verein zuständig für alle Katzen und Hunde der Gemeinde Mechernich. Deshalb setzten wir uns das Ziel, innerhalb von sieben Jahren ein Tierheim zu bauen“, erklärte der Leiter. In 25 Jahren Tierheim und vier Jahren als Kreistierheim habe man leider auch viel Trauriges mit den Schützlingen erlebt. „Wenn einer weich ist, bekommt er Probleme. Man muss eine harte Schale haben, sonst kann man das nicht ertragen“, erläuterte Bauer nachdenklich, fügte aber hinzu: „Die Freude der Tiere, die wir aufnehmen, ist mein persönlicher Lohn.“
Die wirklich letzte Tour
60 Jahre währt die Karriere von Heino: Am Donnerstag feiert der Bad Münstereifeler Sänger seinen 80. Geburtstag.
Auf den Lohn vieler Jahrzehnte als Musiker blickt der Bad Münstereifeler Volkssänger Heino zurück. Am Donnerstag feiert der Mann mit der charakteristischen Sonnenbrille seinen 80. Geburtstag.
Seit 60 Jahren steht der gelernte Bäcker- und Konditor schon auf der Bühne. Sein Abschiedsalbum „Und Tschüss“ ist direkt auf Platz 26 in den Charts eingestiegen. Woher der anhaltende Erfolg kommt? Für Heino eine einfache Frage: „Ich habe immer versucht, etwas anderes zu machen, als die Kollegen.“ 2013 habe sich auch der Ausflug ins Rock-Genre als Glücksgriff erwiesen, berichtete der 79-Jährige: „Meine Frau Hannelore hat gesagt, ,du bist verrückt’. Aber als Musiker muss man verrückt sein, wenn man den Job macht.“
Die Sendung
Die Gesprächsrunden mit den Menschen des Jahres wurden aufgezeichnet und werden am Donnerstag, 27. Dezember, Freitag, 28. Dezember, sowie Montag, 31. Dezember, in der Morgenshow zwischen sechs und zehn Uhr auf Radio Euskirchen ausgestrahlt.
Zusätzlich können sie als Podcast von der Internetseite von Radio Euskirchen heruntergeladen werden.
www.radioeuskirchen.de
05.12.2018
Hier die Antwort vom Bundestagsabgeordneten der CDU Herr Detlef Seif, möge es jeder für sich selbst bewerten.
Wir verlängern unseren Weihnachts – Trödel –Basar
Von Montag, den 03.12.2018 – Samstag, den 08.12.2018 im Tierheim Mechernich am Katzenhaus Luise, täglich von 13 – 17 Uhr, Mittwoch von 11 bis 17 Uhr
Und zwar unter dem Motto alle Weihnachtssachen müssen raus zum Schnäppchen-Preis
Der Erlös wird zu 100 Prozent für den Bau des neuen Hundehauses verwendet.
Liebe Tierfreunde im Kreis Euskirchen, wir möchten Sie über das Abstimungsverhalten der Kreis – Bundestagsabgeordneten informieren, die mitverantwortlich sind für Millionenfache Tierquälerei bei kleinen Schweinchen.
CDU Herr Detflef Seif aus Weilerswist hat für das Betäubungslose kastrieren mit ja gestimmt
SPD Herr Dietmar Nieten aus Düren hat mit ja gestimmt.
Grüne Herr Oliver Krischer Düren hat mit nein gestimmt.
FDP Herr Markus Herbrand Schleiden hat sich enthalten.
AFD Herr Rüdiger Lucassen hat keine Stimme abgegeben.
Alle der Herren die mit Ja gestimmt haben, sind mitverantwortlich für millionenfaches Tierleid, durch ihre Ja – Stimme. Bitte teilen Sie diesen Herren, Ihre persönliche Meinung über ein solches Verhalten mit.
Wir Tierfreunde müssen uns bei den nächsten Wahlen den verantwortlichen Parteien und Herren die Quittung präsentieren.
Empfehlenswert ist die Rede von Frau Künast https://dbtg.tv/fvid/7296552
Bitte weitersagen großer Trödelmarkt am 01.12.2018 und am 02.12.2018 im Tierheim Mechernich.
von 11 - 17 Uhr
mit selbstgemachten Erbsensuppe solange der Vorrat reicht.
Wir nehmen gerne Kuchen - Salatspenden und Preise für die Verlosung entgegen
die SPD-Bundestagsfraktion hat beschlossen, der Fristverlängerung bei der Ferkelkastration zuzustimmen.
Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
Die SPD-Bundestagsfraktion hat während ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, den gemeinsamen Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration am Freitag in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich von dieser Entscheidung tief enttäuscht.
„Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Chance vertan, dem Druck der Agrarlobby zu widerstehen und eine Schwächung des Tierschutzgesetzes zu verhindern“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir appellieren nun an diejenigen SPD-Abgeordneten, die an diesem Gesetz zweifeln, ihrem Gewissen zu folgen und ihre Stimme zum Wohl der Tiere abzugeben.“
Der Verband hatte den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen im Vorfeld mehrfach seine wissenschaftlichen und rechtlichen Bedenken an der Fristverlängerung dargelegt. „Dass die Koalition sämtliche Bedenken aus Tierschutzsicht ignoriert, spricht eine deutliche Sprache“, so Schröder. „Die wirtschaftlichen Interessen der Agrarlobby wiegen für die Große Koalition schwerer als der Schutz der Tiere. Entgegen der vollmundigen Versprechen des Koalitionsvertrages wird der Tierschutz von dieser Koalition mit Füßen getreten.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
08.11.2018
Das Plenum des Bundestags hat heute Anträge der Grünen und der FDP zu Langstreckentransporten in Drittländer final abgelehnt - nachdem diese auch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages keine Mehrheit gefunden hatten. Die Grünen forderten in ihrem Antrag ein Aussetzen der Transporte – solange bis die Vorgaben der EU-Verordnung zu Lebendtiertransporten in Drittstaaten wirklich eingehalten werden - sowie begrenzte Transportzeiten. Die FDP forderte die Unterbindung der Transporte, wenn diese nicht den europarechtlichen Mindeststandards entsprechen, sowie die Einhaltung der EU-Verordnung mit entsprechenden Kontrollen. Zur Entscheidung des Bundestags kommentiert Dr. Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes:
„Es ist ein Skandal, dass die Anträge einfach so weggefegt wurden und Tiere weiterhin unter fürchterlichen Bedingungen bis in Drittstaaten transportiert werden. Der Aufschrei nach der 37 Grad-Reportage „Geheimsache Tiertransporte“ war mal wieder groß – doch jetzt macht man genauso weiter wie bisher. Die EU-Bestimmungen zum Transport müssen laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs bis zum Zielort eingehalten werden - auch wenn dieser außerhalb der EU liegt. Das ist im Moment nicht der Fall; bei Langstreckentransporten werden die Vorschriften systematisch missachtet. Die Bundesregierung müsste solche Transporte aussetzen, solange die Einhaltung der Vorschriften nicht gewährleistet ist. Dass die CDU/CSU die tierschutzwidrigen Zustände einfach klein redet und die SPD sich darauf beruft, ein Moratorium sei auf EU-Ebene nicht durchsetzbar, macht erneut deutlich, dass die Tiere und der Tierschutz von der Großen Koalition nichts zu erwarten haben. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag festgehalten ist, dass die Transportzeiten verkürzt und Transporte besser kontrolliert werden sollen. Auch die Aussage von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, „der Tierschutz dürfe nicht an Grenzen enden“, ist ebenfalls offenbar nur ein Lippenbekenntnis.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Pressemeldung 05.11.2018
Verrat am Staatsziel Tierschutz
Große Koalition will Verbot der Ferkelkastration hinauszögern
Wie SPD und CDU am Wochenende bekannt gaben, will die Große Koalition die betäubungslose Kastration von Ferkeln tatsächlich weitere zwei Jahre zulassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor und soll am Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die Entscheidung der Großen Koalition als Kniefall vor der Agrarlobby.
„Es ist ein Armutszeugnis der Großen Koalition, dass SPD und CDU es nun tatsächlich tun und die Qual für Millionen Ferkel verlängern“, sagt Dr. Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Koalition schreibt in ihrem Gesetzentwurf schwarz auf weiß, dass die unternehmerischen Interessen der Landwirte wichtiger sind als das Staatsziel Tierschutz – ein Kniefall vor der Agrarlobby. Die Große Koalition bringt einen Gesetzentwurf ein, mit dem sie wissentlich gegen das Grundgesetz verstößt und massives Tierleid verursacht. Dabei steht im Koalitionsvertrag sogar, dass Deutschland eine Spitzenposition im Tierschutz einnehmen möchte.“
Obwohl die Frist bis zum Verbot der betäubungslosen Kastration seit fünf Jahren bekannt und ein jahrzehntelanger Diskussionsprozess vorausgegangen war, hat die Agrarlobby ihre Verbindungen in die Koalitionsfraktionen genutzt, um das Verbot auf den letzten Metern hinauszuzögern. Und das, obwohl sich der Bundesrat gegen eine Fristverlängerung gestellt hatte und mit der Ebermast, der Immunokastration und der Kastration unter Vollnarkose und Schmerzmittelgabe mittlerweile drei praktikable und tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Kastration vorliegen. „Es kommen hier nun offenbar zwei Faktoren zusammen: Ein gegenüber den Interessen der Tiernutzer devoter Gesetzgeber und eine aggressive Agrarindustrievertretung, die genau darum weiß und den Gesetzgeber und die Bundesregierung immer wieder am Nasenring durch die Arena zieht“, so Dr. Rusche.
Der Deutsche Tierschutzbund appelliert nun an die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, sich für den Schutz der Tiere einzusetzen und den Gesetzentwurf noch zu stoppen. „Sonst muss es das Bundesverfassungsgericht tun“, so Dr. Rusche. Der Entwurf wird nach der Einbringung in den Deutschen Bundestag an dessen Agrarausschuss überwiesen. Die endgültige Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag wird voraussichtlich bis Ende November erfolgen, um am 14. Dezember den Bundesrat zu passieren.
Samstag,den 17.11.2018 Latenight-Weihnachts-Trödelbasar im Tierheim Mechernich nur am Katzenhaus Luise von 15 - 22 Uhr mit selbsgemachter Erbsensuppe
Bitte weitersagen großer Trödelmarkt am 03.11.2018 und am 4.11.2018 im Tierheim Mechernich.
von 11 - 17 Uhr
mit selbstgemachten Reibekuchen von Peter Schnichels
Wir nehmen gerne Kuchen - Salat und Preise für die Verlosung entgegen
Am Sonntag, den 28.10.2018 findet im Tierheim Mechernich- Burgfey eine Autorenlesung in der Zeit von 15 – 16 Uhr statt.
Titel „ Don der sanfte Riese „ von Sieglinde Schneider
Frau Schneider würde sich über viele Besucher freuen, denn die kompletten Einnahmen sind für das neue Hundehaus gedacht.
02.10.18 aktuellen Medienberichten zufolge zögert die Koalition die Betäubungspflicht für Ferkel hinaus. Darauf habe sich am Abend die Koalition geeinigt.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:
„Was der Koalitionsausschuss beschlossen hat, ist Verrat an den Ferkeln und Verrat am Staatsziel Tierschutz und wurde offenbar wie auf einem Basar in die Pokerrunden um Diesel und Zuwanderung eingepreist. Sämtliche Bekenntnisse der Koalition zum Tierschutz erscheinen damit als wohlfeile Sonntagsreden. Ich kann nur hoffen, dass es genügend aufrechte Bundestagsabgeordnete in den Reihen der CDU, CSU und SPD gibt, die dem Votum nicht folgen werden. Es ist zudem kurios, dass der Deutsche Bundestag vor fünf Jahren ein Gesetz beschließt, ordnungsgemäß mit fachlicher Grundlage und dann kümmert sich niemand mehr. Die Tiernutzerseite bewegt sich nicht und schwupps, wird mal eben das Leid der Ferkel verlängert, weil nun die Zeit für Anpassungen im Ferkelsystem angeblich nicht mehr reicht. Schonungsloser können die Agrarpolitiker der Regierungsfraktionen nicht offenbaren, wie sehr sie am Rockzipfel der Agrarindustrie hängen und mehr um deren Anerkennung buhlen als sich aktiv um Fortschritte im Tierschutz zu kümmern. Das ist geradezu ein Musterbeispiel dafür, wie man die Politikverdrossenheit in Deutschland weiter vorantreibt.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Wir suchen ab Oktober / November 1 Bürokraft für unser Tierheim auf 450 € Basis:
Freundliches Auftreten, Teamfähigkeit und gute Computerkenntnisse sind erforderlich, ebenfalls sollte ein Führerschein vorhanden sein.
Word / Exel
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Bitte weitersagen großer Trödelmarkt am 07.10.2018 im Tierheim Mechernich.
von 11 - 17 Uhr
Wir nehmen gerne Kuchen - Salat und Preise für die Verlosung entgegen
Wir bedanken uns bei der Feuerwehr Mechernich für den Einsatz am Sonntag, den 09.09.18.
Sie retteten einen Leguan vom Dach eines Wohnhauses, der jetzt im Tierheim auf seinen Besitzer wartet oder ein neues Zuhause sucht
Habe mir am 04.09.18 die Sendung bei Report Mainz angeschaut hier der Link:
Dann komme ich meiner Meinung nach zu dem Ergebnis: Julia Klöckner Bundeslandwirtschaftsministerin deckt Tierquälereien in Mastbetrieben ??
Quälerei in der Massentierhaltung wird kaum geahndet
Wer ein Tier quält oder ohne vernünftigen Grund tötet, kann laut Tierschutzgesetz mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Doch diese Strafe wird bei Tierschutzverstößen in der Massentierhaltung praktisch nie verhängt. Häufig kommt es nicht einmal zu einer Anklage.
Dazu habe ich noch einige interessante Aussagen von Prof. Jens Bülte gefunden, Jens Michael Bülte ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Mannheim.
https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/will-der-staat-kriminelle-schuetzen
https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/will-der-staat-kriminelle-schuetzen
Schutz vor kriminellen Tierschützern oder Schutz Krimineller vor Tierschützern?
Von Prof. Dr. Jens Bülte, Mannheim
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 enthält einen Abschnitt »Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen«. Dort (S. 87) heißt es: »Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden«. Dieser Satz lässt aufhorchen. Sind solche Einbrüche nicht bereits als Hausfriedensbruch strafbar? Besteht hier tatsächlich strafrechtlicher Nachholbedarf? Und was hat das mit Tierschutz zu tun?
Hintergrund dieser Erklärung sind Entscheidungen der Strafgerichte in Sachsen-Anhalt. Das [Landgericht] Magdeburg ([Strafverteidiger] 2018, 335 […]) – am 22.02.2018 bestätigt durch das [Oberlandesgericht] Naumburg (2 Rv 157/17) – hatte die amtsgerichtlichen Freisprüche für drei Angeklagte [bestätigt], die in eine Anlage eingedrungen waren, in der über 60.000 Schweine unter erheblichen Verstößen gegen Tierschutzrecht gehalten wurden. Dort hatten sie Filmaufnahmen gemacht, um die – nach den Feststellungen der Strafgerichte – desolaten Zustände zu dokumentieren. Hierzu hatten sich die Aktivisten aus der Erfahrung heraus entschlossen, dass die zuständigen Behörden Anzeigen ohne zwingende Beweise schlicht ignorierten. Die Filmaufnahmen führten zu Kontrollen, und die Aufsichtsbehörde konstatierte, dass das Kreisveterinäramt die schwerwiegenden Rechtsverstöße systematisch geduldet und gedeckt hatte. Der Fachdienst Veterinärüberwachung bewertete die Zustände explizit als [kriminelle] Tierquälerei [im Sinne von] § 17 Nr. 2b [Tierschutzgesetz]. Die Strafgerichte sahen die »Einbrüche« in Abwägung aller beteiligten Interessen wegen wesentlichen Überwiegens des Interesses der Allgemeinheit am Tierschutz (Artikel 20a [Grundgesetz]) im konkreten Fall als gerechtfertigt an (§ 34 StGB [Rechtfertigender Notstand: Unter bestimmten Voraussetzungen handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, um Gefahren abzuwenden]). Daher sprachen sie den Angeklagten in diesem Extremfall das Recht zu, sich im Interesse der Allgemeinheit gegen die systematischen, massenhaften und staatlich tolerierten Verstöße zu wehren, indem sie die Taten dokumentierten und dabei das Hausrecht in der Industrieanlage störten.
Diese Erwägungen sind plausibel und [dem ersten Anschein nach] richtig, zumal [das durch Strafandrohung geschützte Hausrecht] grundsätzlich betont und ausdrücklich kein Freibrief für Stalleinbrüche ausgestellt wird. Die Strafgerichte lassen nur einen sehr engen Korridor für die Rechtfertigung; nur für extreme Fälle, in denen Behörden und Staatsanwaltschaften vor der Erfüllung ihrer Aufgaben kapitulieren und wegsehen. Warum also diese Ankündigung einer »effektiven Ahndung«? Sollen auch Menschen bestraft werden, die im Interesse des Tierschutzes als Verfassungsgut und in echter Gewissensnot handeln, um elementares Versagen des Staates und systematische Rechtsverstöße der Agrarwirtschaft aufzudecken? Wenn das die Absicht ist, wird jedes Bekenntnis zum Tierschutz im Koalitionsvertrag zur Makulatur.
Offen bleibt zudem die strafrechtliche Ausgestaltung der »effektiven Ahndung«. Soll in § 34 StGB geregelt werden, dass die Interessen des Tierschutzes die des Massentierhalters nicht wesentlich überwiegen können? Wird § 123 StGB [Hausfriedensbruch] dahingehend ergänzt, dass § 34 StGB auf Eindringen in Ställe nicht anwendbar ist? Oder soll der Vorrang hoheitlicher Abhilfe die Rechtfertigung durch Tierschutzinteressen auch dann ausschließen, wenn der Staat erfahrungsgemäß untätig bleiben wird? Solche Ansätze missachten das Prinzip des überwiegenden Interesses als Ausdruck der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit. Wenn der Koalition keine völlig andere Lösung vorschwebt, so bleibt nur die Erkenntnis: Achtung vor der Verfassung sieht anders aus!
Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim. Dieser Beitrag erschien zuerst in der Ausgabe 06/2018 der Zeitschrift Strafverteidiger, einer der führenden juristischen Publikationen für Wissenschaft und Praxis des Strafrechts. Die Ersetzungen und Ergänzungen in eckigen Klammern stammen von uns und sollen den Text für ein fachfremdes Publikum verständlicher machen.
Ergänzung: Echte Einbrüche sind häufiger als Tierschutz-Recherchen
Es gibt Banden, die in Ställe einbrechen, um Tiere zu entwenden und diese zu Fleisch und/oder Geld zu machen. Diese Einbrüche kommen weitaus häufiger vor als Hausfriedensbrüche durch Tierschutz-Recherchen, wie das Bündnis Tierfabriken-Widerstand recherchiert hat. Von diesen Einbrüchen spricht allerdings niemand. Das zeigt, worum es bestimmten Kreisen wirklich geht: Nicht um »Einbrüche«, sondern um die öffentliche Debatte über die Zustände in der sogenannten Nutztierhaltung. Hier soll der Handlungsdruck unterbunden werden, der mit jedem veröffentlichten Bild steigt.
Warum wird Tierquälerei so selten bestraft?
Amtsveterinäre, die Bauernhöfe kontrollieren, werden oft blockiert. Der Strafrechtler Jens Bülte macht dafür auch die schlechte Arbeit von Staatsanwälten verantwortlich.
Von Katharina Heckendorf 11. Juni 2018
Die Arbeit von Tierärzten, die kontrollieren, ob Schlachtbetriebe und Bauernhöfe die Tierschutzgesetze einhalten, wird häufig blockiert. Wenn sie Missstände aufdecken, erhalten einige von ihnen sogar Morddrohungen. Das zeigen Recherchen der ZEIT. Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, hat in seinem Essay Zur faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität die Tierschutzfälle aus den vergangenen Jahrzehnten untersucht. Laut Bülte sind Personalmangel und Arbeitsüberlastung von Staatsanwälten und Gerichten ein Grund dafür, dass Schlachtbetriebe und Bauernhöfe oft nicht bestraft werden, wenn sie mit Tieren nicht rechtmäßig umgehen.
ZEIT ONLINE: Herr Bülte, Sie sagen: "Wer eine Tierquälerei begeht, wird bestraft, wer sie tausendfach begeht, bleibt straflos und kann sogar mit staatlicher Subventionierung rechnen." Was meinen Sie damit?
Jens Bülte: Ich habe Gerichtsentscheidungen über Tierschutzfälle aus den vergangenen 40 Jahren ausgewertet. Viele davon sind handwerklich einfach schlecht und nicht haltbar. Darüber hinaus habe ich den Eindruck, dass Staatsanwaltschaften Strafverfahren oftmals ohne ernsthafte Ermittlungen mit der Begründung einstellen, der Agrarunternehmer hätte nicht gewusst, dass die Haltung der Tiere so nicht erlaubt ist.
Jens Bülte ist Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im Steuerstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht und bei der Geldwäschebekämpfung. ©privat
ZEIT ONLINE: Wie kommt das?
Bülte: Das Problem ergibt sich aus einem Missverständnis: Strafbare Tierquälerei setzt voraus, dass der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Wer also nicht weiß, was er tut, wird nicht wegen Vorsatz bestraft. Das macht ein berühmter Fall deutlich: Die Polizei wollte ein Mitglied der Hells Angels festnehmen und bricht dazu bei ihm zu Hause die Tür auf. Der Rocker ging davon aus, dass er von Bandidos überfallen wird, schießt auf die Polizisten und verletzt einen Beamten tödlich. Der Bundesgerichtshof sprach den Angeklagten wegen Totschlags frei, weil nicht widerlegt werden konnte, dass der Mann nur aus Angst um sein Leben geschossen hatte. Die Polizeibeamten hatten sich nicht zu erkennen gegeben. Der Angeklagte glaubte an eine Notwehrsituation – und hatte damit in den Augen des Gerichts keinen Vorsatz.
"Hühner rupfen sich das Gefieder aus, Schweine beißen sich gegenseitig die Schwänze ab."
Jens Bülte, Strafrechtler
ZEIT ONLINE: Wie lässt sich das auf den Tierschutz übertragen?
Bülte: Das macht deutlich, wie weit der Schutz eines irrenden Täters im deutschen Strafrecht gehen kann. Einige Staatsanwälte meinen jetzt, auch der irrende Agrarunternehmer handle nicht vorsätzlich. Das ist aber juristisch einfach nicht haltbar. Tiere werden in manchen Betrieben unter grauenhaftesten Bedingungen gehalten, werden in zu kleine Käfige gepfercht und entwickeln dort Verhaltensstörungen: Hühner rupfen sich das Gefieder aus, Schweine beißen sich gegenseitig die Schwänze ab.
ZEIT ONLINE: Das muss ein Betriebsleiter sehen …
Bülte: … ja, er weiß, dass die Tiere leiden, doch er glaubt, es sei so in Ordnung: "Das haben wir schon immer so gemacht, deshalb dürfen wir das weiter so machen." Hier werden aber zwei Dinge verwechselt: Wer nicht weiß, was er tut, handelt ohne Vorsatz. Wer aber weiß, was er tut, und nur glaubt, es sei erlaubt, ist nur dann straflos, wenn er seinen Irrtum nicht vermeiden konnte.
ZEIT ONLINE: Was muss der Unternehmer tun, um sich nicht strafbar zu machen?
Bülte: Daran knüpft die Rechtsprechung eigentlich sehr hohe Anforderungen. Es gilt: Nur wer sich umfassend erkundigt und neutral beraten lässt, erfüllt seine Pflichten. In allen anderen Rechtsgebieten setzt die Justiz dieses Prinzip sehr streng um, nur im Tierschutzstrafrecht wird sehr großzügig damit umgegangen. Eine juristische Begründung für die Ungleichbehandlung kann ich nicht erkennen.
"Staatsanwälte haben mitunter 160 oder mehr Fälle gleichzeitig auf dem Tisch – da leidet natürlich die Qualität der Entscheidungen."
Jens Bülte
ZEIT ONLINE: Eine Studie des Braunschweiger Thünen-Instituts aus dem Jahr 2015 hat die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwälten und Veterinären untersucht. Dort beklagen die Tierärzte, dass sogar eindeutige Tierschutzverstöße von Staatsanwaltschaften und Gerichten häufig nicht oder nicht ausreichend verfolgt werden. Was läuft da schief?
Bülte: Auch die Staatsanwaltschaften sind viel zu schlecht aufgestellt. Die Arbeitsbelastung ist unverschämt hoch, die haben mitunter 160 oder mehr Fälle gleichzeitig auf dem Tisch – da leidet natürlich die Qualität der Entscheidungen. Und es gibt zwei Kategorien von Staatsanwälten: Die einen arbeiten, bis sie tot umfallen – und die anderen lernen, dass man das nicht schaffen kann. Die entscheiden dann, auf welche Fälle sie sich konzentrieren. Und das sind dann meist die, die man leicht nachweisen kann, und eben die Fälle schwerer Kriminalität.
Kein Interesse, den Missstand aufzudecken
ZEIT ONLINE: Tierschutz gehört dazu offenbar nicht?
Bülte: Nein, das ist undankbar und macht viel Arbeit: Bei Tierschutzverstößen müssen Sie als Staatsanwalt ermitteln. Sie müssen Veterinärämter befragen, die oft kein Interesse daran haben, den Missstand aufzudecken, weil sie sich durch Unterlassung selbst strafbar gemacht haben könnten. Sie müssen Gutachter hinzuholen, weil Sie sich nicht ausreichend auskennen. Woher soll ein Staatsanwalt zum Beispiel wissen, ab wann ein Ammoniakwert in einem Schweinestall zu hoch ist?
"Die Tierschutzfälle aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Verteidiger Spezialprobleme auspacken, von denen der Staatsanwalt noch nie gehört hat."
Jens Bülte
ZEIT ONLINE: Die Verteidiger der Landwirte sind hingegen hoch spezialisierte Anwälte.
Bülte: Das ist eine typische Erfahrung aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Als Verteidiger haben Sie einen bestimmten Bereich, als Staatsanwalt müssen Sie alles machen. Die Tierschutzfälle aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Verteidiger Spezialprobleme auspacken, von denen der Staatsanwalt noch nie gehört hat. Da werden zum Teil sehr effektive Verwirrungsstrategien angewandt.
ZEIT ONLINE: Was müsste man tun, um die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu verbessern?
Bülte: Eine Spezialisierung bei Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizei wäre eine gute Sache. Das gibt es ja in einigen Bereichen bereits. Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg etwa gibt es eine Abteilung für Agrarkriminalität. Ich glaube nicht, dass es am Willen liegt, Staatsanwälte sind ja keine Unmenschen. Eine Entlastung für die Staatsanwaltschaften erhoffe ich mir auch schon von der Abschaffung der Strafbarkeit des Schwarzfahrens, die Verfolgung bringt hier nichts und bindet zu viele Kapazitäten. Außerdem braucht es in der Justiz mehr Stellen.
ZEIT ONLINE: Das Urteil zum Kükenschreddern hat 2016 für viel Aufsehen gesorgt. Das Landgericht Münster urteilte, dass es mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist, männliche Küken zu vergasen und zu schreddern. Was halten Sie davon?
Bülte: Die Entscheidung des Gerichtes ist aus zwei Gründen handwerklich grauenhaft falsch – ganz unabhängig von der ethischen Frage. Das Landgericht Münster argumentierte zum einen, man könne das Kükenschreddern gar nicht verbieten, weil es schon immer erlaubt war. Wenn man das jetzt verbieten würde, so hieß es, würde man gegen den gesetzgeberischen Willen handeln. Diese Argumentation ist verfassungsrechtlich nicht haltbar, schließlich wurde der Tierschutz im Jahr 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Das Urteil aus Münster blendet die verfassungsrechtlichen Dimensionen einfach aus.
"Sollen hier wirklich Landwirte vor kriminellen Tierschützern geschützt werden, oder eher kriminelle Agrarunternehmer vor Tierschützern?"
Jens Bülte
ZEIT ONLINE: Im Tierschutzgesetz steht, dass Tiere nicht ohne "vernünftigen Grund" getötet werden dürfen. Ein solcher vernünftiger Grund seien die wirtschaftlichen Interessen der Legehennenbetriebe, entschied das Gericht.
Bülte: Genau. So sei es in Ordnung, die männlichen Eintagsküken zu vergasen und zu schreddern, da sie keine Eier legen und ihre Aufzucht nicht wirtschaftlich sei. Diese Entscheidung ist offenkundig falsch: Denn im Strafgesetz führt das Handeln aus Habgier oder aus Gewinnstreben, also aus rein finanziellen Interessen, regelmäßig zur Verschärfung der Strafe. Wer aus Habgier einen Menschen tötet, wird härter bestraft. Im Tierschutz sollen die vier Cent, die ein Ei dann mehr kosten würde, ein vernünftiger Grund sein. Diese Argumentation halte ich für absurd.
ZEIT ONLINE: Heute decken häufig Tierschutzorganisationen Missstände auf, weil die Behörden ihren Job nicht machen. Die Bundesregierung schreibt im Koalitionsvertrag, dass Stalleinbrüche von Tierschützern künftig härter bestraft werden sollen. Deckt dann bald keiner mehr Missstände auf?
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Bülte: Die Pläne der Bundesregierung sind für mich als Jurist nicht nachvollziehbar. Das Oberlandesgericht Naumburg hat zuletzt Tierschützer freigesprochen, die desaströse Zustände in Ställen gefilmt haben. Dort wurden massive Rechtsverletzungen begangen – und die Behörden sind nicht eingeschritten. Deshalb galt das sogenannte Notstandsrecht aus Paragraf 34 des Strafgesetzbuches. Die Tierschützer durften in diesem Ausnahmefall also in den Stall eindringen. Auch künftig muss dieses Notstandsrecht in Fällen von Hausfriedensbruch oder bei einem neuen Straftatbestand "Stalleinbruch" gelten, weil die Verfassung das Hausrecht in diesem Fall der Aufklärung und Verhinderung von Tierquälerei unterordnet. Der Passus im Koalitionsvertrag ist also sinnlos! Vielmehr lohnt da die Frage: Sollen hier wirklich Landwirte vor kriminellen Tierschützern geschützt werden, oder eher kriminelle Agrarunternehmer vor Tierschützern?
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Ein schöner Tag im Tierheim mit Bruce Kapusta, der Gruppe Eifelsound, den Silver Trumpets und vielen netten Menschen die unsere Tiere unterstützen.
Sollten Sie bei Amazon einkaufen können Sie unser Tierheim unterstützen, wenn Sie sich mit diesem Link anmelden:
Vorschau für unseren großen Trödelmarkt am 02.09.2018 im Tierheim Mechernich.
von 11 - 17 Uhr
in der Zeit von 14 – 15 Uhr ist ist der Künstler Bruce Kapusta bei uns im Tierheim.
Wir nehmen gerne Kuchen - Salat und Preise für die Verlosung entgegen
Weiterlesen: Trödelmarkt im Tierheim am 02.09.2018 mit Bruce Kapusta
Hier noch einige Eindrücke vom Tag der offenen Tür im Tierheim, vielen Dank an Gudrun Hellinghaus die uns einen Superschönen Jubiläumskuchen überreichte, vielen Dank an alle die zum gelingen der Veranstaltung beigetragen haben und ebenfalls an unsere treuen Besucher und Unterstützer unserer Tiere, ohne euch geht es nicht. DANKE
Kölner Stadtanzeiger
08.08.2018
Nie unterkriegen lassen
von Stafan Lieser
Foto von Stefan Lieser
Kölner – Stadtanzeiger 02.08.2018
Mechernicher Asyl feiert 25-jähriges Bestehen – Verein vor 30 Jahren gegründet
Schon 20 000 Tiere aufgenommen von Klaus Pesch
Recht zutraulich sind die Minischweine Eberhard und Freddy. Sie konnten bislang nicht vermittelt werden. (Klaus Pesch)
Mechernich. „Natürlich hat man von Zeit zu Zeit viel Ärger. Aber das interessiert mich nicht. Die Tiere und die Meinung gewisser Leute, nur die sind mir wichtig“, sagt Reiner Bauer, Vorsitzender des Mechernicher Tierschutzvereins. Der 69-Jährige ist täglich oft acht Stunden im Tierheim ehrenamtlich tätig. „Warum ich das mache? Das macht mir Spaß, und das ist ja mein Kind hier“, sagt Bauer. Sein „Kind“ feiert nun 25-jähriges Bestehen. „Den Lohn der Arbeit bekomme ich von den Tieren. Wenn die Esel mein Auto hören, dann fangen sie sofort an zu rufen. Sie wissen, dass sie Leckerchen bekommen“, sagt Bauer lächelnd.
Angefangen hat alles schon vor 30 Jahren, weshalb man gleichzeitig das 30-jährige Bestehen des Tierschutzvereins feiert. Reiner Bauer erinnert sich lebhaft an die damalige Situation: „Wir hatten in Mechernich eine Katze gefunden. Als wir uns bei den Behörden meldeten, sagten die nur: „Was sollen wir damit?“ Schließlich habe sich Dr. Schmitz aus Schmidtheim – ziemlich ruppig – bereit erklärt, sich das Tier mal anzusehen. Bauer: „Der hat mich damals so runtergeputzt, als würde ich meine eigene Katze bringen.“
Das Erlebnis hatte Folgen: Mit mehreren Gleichgesinnten wurde beschlossen, in Mechernich einen Tierschutzverein zu gründen. 1988 wurden im Wohnzimmer der Familie Kurtenbach in Schaven die entsprechenden Beschlüsse gefasst. 38 Mitglieder gründeten damals den Verein, der heute 380 Mitglieder hat.
Zuerst nahmen Bauer und seine Frau Brigitte privat Katzen auf. Schließlich hatten sie 40 Tiere im Haus, was nicht mehr tragbar war. „Dann haben wir uns das Ziel gesetzt: Innerhalb
von fünf Jahren steht ein Tierheim, oder wir hören auf“, erinnert sich Bauer. Und das gesetzte Ziel wurde tatsächlich erreicht.
Die Stadt Mechernich stellte den Tierfreunden kostenlos in Burgfey ein Grundstück zur Verfügung. Birgit Lorbach und Reiner Bauer verschickten Bettelbriefe durch die ganze Republik. 80 000 Mark kamen so zusammen. Das Land gab 177 000 Mark, der Kreis 73 000, die Stadt 60 000. Als man loslegen wollte, wurde Widerspruch gegen den Tierheim-Bau eingelegt. Ein 15 000 Mark teures Lärmschutzgutachten musste erstellt werden, der Widerspruch wurde vom Verwaltungsgericht abgeschmettert. Doch das Geld für das Gutachten fehlte natürlich beim Bau.
Ihren Spaß haben Reiner Bauer und Jessica Pelzer mit dem Blaukopf-Fasan, der die Körner gerne aus der Hand pickt. (Klaus Pesch)
Heute gehören ein Hundehaus mit Freilauf, ein Gehege für Wildtiere, eine Kranken- und Isolierstation, das Katzenhaus Luise, Ställe für Schafe, Ziegen, Esel und ein Pony, ein Gehege für Vögel, ein Lager für Stroh und Heu und ein Kleintierhaus zum Tierheim. Drei Wohncontainer wurden zu Büro, Aufenthalts- und Veranstaltungsraum.
Vor vier Jahren konnte Bauer, dem für sein Engagement das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen wurde, einen weiteren Erfolg feiern. Sein „Kind“ wurde „Kreistierheim“, nachdem es vorher teils heftige Diskussionen über die Struktur dieser Einrichtung gegeben hatte. Seitdem werden alle gefundenen Tiere zunächst in Mechernich untersucht und bei Bedarf an angeschlossene Tierschutzvereine in Bad Münstereifel, Euskirchen und an den Tierschutz Nordeifel weitergeleitet. Den Anstoß dazu habe ihm ein Kölner gegeben, der in Blankenheim einen Hund gefunden habe und in Mechernich abgeben wollte. Bauer: „Dem Mann habe ich zunächst sagen müssen: »Tut mir leid, kann ich nicht annehmen, Sie müssen mit dem Tier nach Blankenheim fahren.«“ Dann habe er doch den Hund angenommen und sich mit der Gemeinde Blankenheim beraten. Und später die Idee für ein Kreistierheim entwickel
Waschen, waschen, waschen: Bettina Kreuser hat viel Arbeit. (Klaus Pesch)
„Wir sind jetzt die Auffangstation im Kreis. Wir fahren aber auch zu den Leuten hin, um Tiere abzuholen“, erläutert Bauer. Alle Tätigkeiten würden korrekt mit dem Kreis abgerechnet. Derzeit habe man vier fest angestellte Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft, drei 450-Euro-Kräfte und einige Aushilfen. „Bezahlt werden wir vom jeweiligen Tierschutzverein und anteilmäßig von allen Kommunen“, erläutert er.
Rund 20 000 Tiere habe das Tierheim wohl schon aufgenommen, resümiert er. Derzeit leben dort 76 Hunde, 156 Katzen, drei Zwergkaninchen, drei Wasserschildkröten, zwei Hähne, ein Huhn, sechs Tauben, sechs Meerschweinchen, eine Landschildkröte, eine Blaustirnamazone, ein Wildkaninchen, zwei Sittiche, zwei Igel, ein Fasan und eine Wildgans. Da der Verein ein neues Hundehaus bauen will, bittet man dafür um Spenden.
Es wird gefeiert
Am Sonntag, 5. August, findet von 11 bis 17 Uhr ein Tag der offenen Tür mit Trödelmarkt statt. Die Karnevalsfrauenband „Colör“ spielt live von 14 bis 15 Uhr. Später ist die Band „Eifelsound“ zu Gast. Auch wird Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, erwartet. Jedes Kind erhält eine kleine Überraschung.
Am 2. September wird Bruce Kapusta zwischen 14 und 15 Uhr im Tierheim erwartet. (pe)
Rotkreuz-Kita „Rappelkiste“ aus Herhahn sammelte Spenden für das Mechernicher Tierheim – Zum Dank gab es eine Führung zu den Katzen, Hunden und Ziegen
Mechernich/Herhahn – Den Hunden, Katzen und anderen tierischen Bewohnern des Mechernicher Tierheimes etwas Gutes tun: Das war der Wunsch der 27 Kinder der Rotkreuz-Kindertagesstätte „Rappelkiste“ aus Herhahn. Dafür hatten die Drei- bis Sechsjährigen auch kräftig bei Eltern, Großeltern und Freunden die Werbetrommel gerührt und fleißig Spenden gesammelt.
„Die Resonanz war toll“, freute sich Julia Jakobs Leiterin der Kita mit Kollegin Yvonne Gossen und Kollege Cedric Heinrichs. Am Ende kam nicht nur ein ganzer Berg an Futter- und Sachspenden wie Decken und Körbe zusammen, sondern auch ein Geldbetrag in Höhe von 100 Euro. Um die Kinder in ihrem Vorhaben zu unterstützen, hatten sich auch „Heimtiercenter Koller“ aus Gemünd nicht lumpen lassen und sich mit einer Spende beteiligt.
Dass nicht alle Menschen so tierlieb sind wie die Kinder und Erzieherinnen der Herhahner Rotkreuz-Kita, erfuhren diese jetzt bei ihrem Ausflug ins Mechernicher Tierheim. Denn ihre gesammelten Spenden wollten die Kleinen natürlich persönlich an Reiner Bauer, den ersten Vorsitzenden des Mechernicher Tierheimes übergeben. Zum Dank führte er die Drei- bis Sechsjährigen durch die Gebäude und Außenanlagen des Tierheimes und erzählte ihnen etwas zu den vierbeinigen Schützlingen.
Bericht im Wochenspiegel
Mit Manpower vor Ort: PURINA unterstützt den Tierschutzverein Mechernich e.V.
Im Rahmen des PURINA Social Days haben Mitarbeiter von PURINA am 13. Juli 2018 den Tierschutzverein Mechernich mit ihrem sozialen Engagement unterstützt. Der Social Day bietet den Angestellten die Möglichkeit, soziale Projekte in der Region zu unterstützen.
Am Freitag, 13. Juli 2018, konnten die freiwilligen Mitarbeiter einen Einblick in die Arbeit des Tierheims in Mechernich gewinnen und tatkräftig mithelfen. Neben einem Spaziergang mit einem schwervermittelbaren Hund wurden gemeinschaftlich das Hunde- und Eselgehege gereinigt und die Grünflächen gepflegt. Das Tierheim ist auf die Unterstützung durch Spenden und die Arbeit von ehrenamtlichen Helfern angewiesen und somit großer Befürworter des Social Days. „Wir werden seit Jahren von PURINA unterstützt und freuen uns natürlich sehr, wenn sie uns bei unserer alltäglichen Arbeit unter die Arme greifen“, betont Reiner Bauer, Vorsitzender des Tierschutzvereins Mechernich
Unter dem Leitgedanken „PURINA in Society“ engagiert sich das Unternehmen außerdem für Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Belange. So setzt sich PURINA mit Pets at Work zum Beispiel für mehr Hunde am Arbeitsplatz ein oder bietet im Rahmen der Initiative „Liebe fürs Leben“ kostenlosen Tierschutzunterricht für Schulkinder. Seit 2016 hat PURINA sich selbst zehn Selbstverpflichtungen auferlegt, die die Grundlage ihres sozialen Engagements bilden.
Vorschau für unseren Tag der offenen Tür und großer Trödelmarkt am 05.08.2018 im Tierheim Mechernich.
von 11 - 17 Uhr
in der Zeit von 14 – 15 Uhr ist die Gruppe Colörs bekannt aus dem Kölner – Karneval bei uns im Tierheim.
Desweiteren erwartet jedes Kind was unser Tierheim an diesem Tag besucht eine kleine Überraschung, gesponsert von EDDEKA Helfen in Zülpich wobei der Chef selber die Sachen überreicht.
Ebenfalls ist natürlich die Gruppe Eifelsound mit Andrea, Michael und Frank die unser Tierheim schon Jahre unterstützen, dabei.
Wir erwarten auch hohen Besuch aus Bonn, den Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder.
Wir nehmen gerne Kuchen - Salat und Preise für die Verlosung entgegen
Bericht im Kölner Stadtanzeiger vom 10.07.2018
Ein toller Tag im Tierheim beim Schönheitswettbewerb für Mischlingshunde mit Schauspieler Dirk Moritz als Preisrichter
und schönen Hunden sowie netten Menschen die unser Tierheim unterstützen.
Es wurde ein mehr als sehr gutes Ergebnis für unsere Tiere erzielt und das
allerschönste 2 unserer sogenannten Problemhunde fanden ein neues Zuhause.
Wir suchen ab August / September 2 Bürokräfte für unser Tierheim auf 450 € Basis:
Freundliches Auftreten, Teamfähigkeit und gute Computerkenntnisse sind erforderlich, ebenfalls sollte ein Führerschein vorhanden sein.
Word / Exel
Die Arbeitszeiten sind von 13 Uhr 30 bis 17 Uhr 30:
- Woche
Montag frei, Dienstag , Mittwoch frei, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag.
2 . Woche frei
3.Woche
Montag, Dienstag, Mittwoch frei, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag.
- Woche frei
Bei Interesse bitte bewerben per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vorschau auf den Schönheitswettbewerb für Mischlingshunde am 08.07.2018
Wir brauchen noch Kuchenspenden und Preise für die Verlosung
Als Preisrichter stellt sich der Schauspieler Dirk Moritz zu Verfügung:
Hier etwas zu seinem Werdegang:
Dirk Moritz (Familienname Weiermann) ist 1979 in Mechernich geboren und aufgewachsen. Nach seiner Lehre zum Straßenbauer im Familienbetrieb Glasmacher und Söhne, folgte er seinem Jugendtraum und ablsovierte eine Schauspielausbildung am Theater der Keller in Köln.
Nach dem Abschluss verschlug es Ihn nach Lüneburg, wo er 3 Jahre lang in der täglichen ARD Serie "Rote Rosen" als Lenni Alberts einem breiten Publikum bekannt wurde. Daraufhin folgten weitere Engagements unter anderem in "Cobra 11", "Lena - Liebe meines Lebens", "Verbotene Liebe", "Rosenheimcops", ausserdem war er 2014 Promikandidat bei der RTL Erfolgsshow "Let´s dance".
Zuletzt hat man Ihn als verwegenen Drogenboss in der RTL Serie "Alles was zählt" sehen können. Akutell steht er gerade für die "Rosenheimcops" in München vor der Kamera.
Seit 2014 ist er wieder in Mechernich sesshaft geworden. Anfang des Jahres hat er mit seiner Frau das Familienunternehmen Glasmacher Immobilien übernommen und ist Papa von einem Sohn geworden. "Irgendwann besinnt man sich auf seine Wurzeln zurück. Wir leben nahe am Wald in der Natur, das möchte ich nie wieder missen. Ich möchte meinem Sohn eine Kindheit bieten wie ich sie erleben durfte.
Das schließt natürlich auch einen Hund mit ein. Seit 3 Jahren lebt ein Podenco-Windhund Mischling namens Gismo bei uns, den wir auch aus dem Tierschutz haben.
EUROPAWEITE VIDEOÜBERWACHUNG AN SCHLACHTHÖFEN UND DOKUMENTATION
http://www.petitionen24.com/europaweite_videouberwachung_an_schlachthofen_und_dokumentation
Die Streßhormone / von Dr. med. Werner Hartinger
https://www.fellbeisser.net/news/die-stresshormone-von-dr-med-werner-hartinger
Hunderttausende bis Millionen Schlachttiere werden bei vollem Bewusstsein, amputiert, gehäutet und auseinandergeschnitten...
Die Gründe? U. a. werden aus reiner Profitgier Tranportbänder zu schnell eingestellt, ungelernte Billigarbeitskräfte beschäftigt und
es gibt nur ungenügende Kontrollen, keine Überwachung und keine Dokumentation der Fehlbetäubungen...
http://www.petitionen24.com/europaweite_videouberwachung_an_schlachthofen_und_dokumentation
Infos auf unserer Webseite
http://www.europewide-cctv-in-all-slaughterhouses.eu/petition-at-de-ch/
Nur zusammen sorgen wir für Veränderung! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Die Landesregierung NRW will das Jagdgesetz ändern zum Nachteil der Tiere.
Achtung Tierschützer aufgepaßt
hier ein Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 05.06.2018
Herr Hassel, veranstaltet am Sonntag. den 10.06.2018 in Weilerswist Moselstr. 5
von 11 – 17 Uhr einen Garagen – und Gartenflohmarkt
für die Tiere im Tierheim Mechernich.
Für das leibliche Wohl, ist gesorgt.
Bitte liebe Tierfreund kommt in Scharen !!
Ein Gutachten widerspricht Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die Delmenhorster SPD-Abgeordnete Susanne Mittag, die das Papier in Auftrag gab, hat dabei vor allem ein Ziel vor Augen.
Berlin /Delmenhorst Videoüberwachung in Schlachthöfen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Das unterstreicht ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das im Auftrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag (Delmenhorst) erstellt wurde.
„Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat immer in Abrede gestellt, dass eine Videoüberwachung in Schlachthöfen rechtlich möglich ist. Dem ist offensichtlich nicht so“, sagt die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag. Dem Gutachten zufolge sei eine Videoüberwachung in Schlachthöfen denkbar, wenn der Fokus nicht auf den handelnden Personen, sondern auf dem Betäubungs- und Tötungsvorgang liegt.
„Durch eine Videoüberwachung könnten Betäubungs- und Schlachtvorgänge lückenlos dokumentiert werden. Der zuständige Tierarzt wäre dann in der Lage, Missstände aufzudecken und deren Beseitigung zu veranlassen“, sagt Mittag weiter.
Hier der Link zu diesem Artikel:
Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
Wir begrüßen die Ergebnisse des Gutachtens. Die Videoüberwachung kann eine wirkungsvolle Methode sein, um Verstöße gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung und sonstige Missstände zu erkennen, ihnen nachzugehen und die Ursachen zu beheben. Voraussetzung dafür ist, dass die Kameras an den entscheidenden Stellen installiert sind - bei der Anlieferung, im Wartestall, in der Betäubungsfalle, bei der Entblutung - und dass die Aufnahmen entsprechend ausgewertet werden und dokumentiertes Fehlverhalten geahndet wird. Videokameras können letzten Endes aber nur eine zusätzliche Kontrollinstanz sein. Verstärkt unabhängige Kontrollen durch geschulte amtliche Tierärzte sowie geschultes Schlachthofpersonal sind unabdingbar."
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Schutz vor kriminellen Tierschützern oder Schutz Krimineller vor Tierschützern?
Von Prof. Dr. Jens Bülte, Mannheim
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 enthält einen Abschnitt »Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen«. Dort (S. 87) heißt es: »Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden«. Dieser Satz lässt aufhorchen. Sind solche Einbrüche nicht bereits als Hausfriedensbruch strafbar? Besteht hier tatsächlich strafrechtlicher Nachholbedarf? Und was hat das mit Tierschutz zu tun?
Hintergrund dieser Erklärung sind Entscheidungen der Strafgerichte in Sachsen-Anhalt. Das [Landgericht] Magdeburg ([Strafverteidiger] 2018, 335 […]) – am 22.02.2018 bestätigt durch das [Oberlandesgericht] Naumburg (2 Rv 157/17) – hatte die amtsgerichtlichen Freisprüche für drei Angeklagte [bestätigt], die in eine Anlage eingedrungen waren, in der über 60.000 Schweine unter erheblichen Verstößen gegen Tierschutzrecht gehalten wurden. Dort hatten sie Filmaufnahmen gemacht, um die – nach den Feststellungen der Strafgerichte – desolaten Zustände zu dokumentieren. Hierzu hatten sich die Aktivisten aus der Erfahrung heraus entschlossen, dass die zuständigen Behörden Anzeigen ohne zwingende Beweise schlicht ignorierten. Die Filmaufnahmen führten zu Kontrollen, und die Aufsichtsbehörde konstatierte, dass das Kreisveterinäramt die schwerwiegenden Rechtsverstöße systematisch geduldet und gedeckt hatte. Der Fachdienst Veterinärüberwachung bewertete die Zustände explizit als [kriminelle] Tierquälerei [im Sinne von] § 17 Nr. 2b [Tierschutzgesetz]. Die Strafgerichte sahen die »Einbrüche« in Abwägung aller beteiligten Interessen wegen wesentlichen Überwiegens des Interesses der Allgemeinheit am Tierschutz (Artikel 20a [Grundgesetz]) im konkreten Fall als gerechtfertigt an (§ 34 StGB [Rechtfertigender Notstand: Unter bestimmten Voraussetzungen handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, um Gefahren abzuwenden]). Daher sprachen sie den Angeklagten in diesem Extremfall das Recht zu, sich im Interesse der Allgemeinheit gegen die systematischen, massenhaften und staatlich tolerierten Verstöße zu wehren, indem sie die Taten dokumentierten und dabei das Hausrecht in der Industrieanlage störten.
Diese Erwägungen sind plausibel und [dem ersten Anschein nach] richtig, zumal [das durch Strafandrohung geschützte Hausrecht] grundsätzlich betont und ausdrücklich kein Freibrief für Stalleinbrüche ausgestellt wird. Die Strafgerichte lassen nur einen sehr engen Korridor für die Rechtfertigung; nur für extreme Fälle, in denen Behörden und Staatsanwaltschaften vor der Erfüllung ihrer Aufgaben kapitulieren und wegsehen. Warum also diese Ankündigung einer »effektiven Ahndung«? Sollen auch Menschen bestraft werden, die im Interesse des Tierschutzes als Verfassungsgut und in echter Gewissensnot handeln, um elementares Versagen des Staates und systematische Rechtsverstöße der Agrarwirtschaft aufzudecken? Wenn das die Absicht ist, wird jedes Bekenntnis zum Tierschutz im Koalitionsvertrag zur Makulatur.
Offen bleibt zudem die strafrechtliche Ausgestaltung der »effektiven Ahndung«. Soll in § 34 StGB geregelt werden, dass die Interessen des Tierschutzes die des Massentierhalters nicht wesentlich überwiegen können? Wird § 123 StGB [Hausfriedensbruch] dahingehend ergänzt, dass § 34 StGB auf Eindringen in Ställe nicht anwendbar ist? Oder soll der Vorrang hoheitlicher Abhilfe die Rechtfertigung durch Tierschutzinteressen auch dann ausschließen, wenn der Staat erfahrungsgemäß untätig bleiben wird? Solche Ansätze missachten das Prinzip des überwiegenden Interesses als Ausdruck der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit. Wenn der Koalition keine völlig andere Lösung vorschwebt, so bleibt nur die Erkenntnis: Achtung vor der Verfassung sieht anders aus!
Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim. Dieser Beitrag erschien zuerst in der Ausgabe 06/2018 der Zeitschrift Strafverteidiger, einer der führenden juristischen Publikationen für Wissenschaft und Praxis des Strafrechts. Die Ersetzungen und Ergänzungen in eckigen Klammern stammen von uns und sollen den Text für ein fachfremdes Publikum verständlicher machen.
Ergänzung: Echte Einbrüche sind häufiger als Tierschutz-Recherchen
Es gibt Banden, die in Ställe einbrechen, um Tiere zu entwenden und diese zu Fleisch und/oder Geld zu machen. Diese Einbrüche kommen weitaus häufiger vor als Hausfriedensbrüche durch Tierschutz-Recherchen, wie das Bündnis Tierfabriken-Widerstand recherchiert hat. Von diesen Einbrüchen spricht allerdings niemand. Das zeigt, worum es bestimmten Kreisen wirklich geht: Nicht um »Einbrüche«, sondern um die öffentliche Debatte über die Zustände in der sogenannten Nutztierhaltung. Hier soll der Handlungsdruck unterbunden werden, der mit jedem veröffentlichten Bild steigt.
Liebe Tierfreunde ihr erinnert Euch bestimmt noch an die 10 Minischweine, die wir 2017 als Fundtiere aufgenommen haben ??
8 konnten wir vermitteln und 2 Eber leben heute noch bei uns im Tierheim.
Da mir das Wohl dieser Tiere sehr am Herzen liegt haben wir uns, meine Frau und unser neuer Hund Sunny (stammt aus der Mülleimeraktion in Weilerswist) auf den Weg ins Bergisch Land gemacht um auf Gut Schiff nach einigen Tieren zu schauen.
Wir wollten dies gleich mit einem Kurzurlaub verbinden und machten uns erst auf die Suche nach einem Hundefreundlichen Hotel was wir in Bergisch Gladbach fanden.
Es handelt sich um das
Romantik Waldhotel Mangold in Bensberg: http://www.waldhotel.de
Hier waren die Leute sehr freundlich das Gelände für unseren Hund super und sie fand auch gleich eine Spielkameradin.
Samstags fuhren wir dann nach Herrenstrunden zum Gut Schiff wo unsere Schweine eine neue Heimat gefunden haben.
Familie Eyberg bewirtschaftet diesen Hof und was wir dort erlebten war einfach herrlich. Diese Familie ist unheimlich Gastfreundlich und kümmert sich hervorragend um ihre Tiere.
Die Tiere leben das ganze Jahr, artgerecht auf Wiesen und werden artgerecht gefüttert und die Menschen die gerne Fleisch essen können dort bedenkenlos ihr Fleisch kaufen und wenn man das Wohl der Tiere im Sinn hat muss man auch etwas tiefer in die Tasche greifen
Informieren kann man sich hier : https://gut-schiff.com
Hier noch einige Bilder von Gut Schiff sowie Informationen
Informationen zu Gut Schiff
Gut Schiff ist bereits ab dem 16. Jahrhundert als Mühlenstandort belegt und war einer der Pulvermühlenstandorte im Bergischen Land. Vier Pulvermühlen reihten sich an der Strunde auf. Ende der 50er Jahre des 19. Jahrhunderts wurde neben neuen Pulvermühlen das heutige Gutsgebäude in Eisenfachwerk gebaut. 1910 kaufte die Firma Zanders das Gut, um die Wasserrechte entlang der Strunde zu erwerben. Anlagen der Pulverfabrik mussten aus Sicherheitsgründen nach dem Ersten Weltkrieg abgerissen werden. Pächter des Gutes wurde der bisherige Verwalter Franz Eyberg. Im Jahre 1932 hatte die Firma Zanders Liquiditätsprobleme, die zur Veräußerung des Schiffer Gutes führten. Das Gut wurde an Hermann Eyberg, ein Verwandter des Verwalters aus Köln-Dellbrück, verkauft. Die Familie Eyberg bewirtschaftet „Gut Schiff“ heute in der sechsten Generation mit Hofladen und vielen Erlebnisveranstaltungen.
Quelle: LVR Informationstafel vor Gut Schiff
Wir werden weiter Kontakt zu dieser netten Familie und ihren vielen Tieren halten.
Vielen Dank für die schönen Stunden dir wir bei Euch verbringen durften
Bitte weiter sagen,Trödelmarkt im Tierheim Mechernich am 27.05.2018
Für die Veranstaltung suchen wir wieder Kuchenspenden,
Preise für die Verlosung und Hilfskräfte.
Unterstützt werden wir wieder von der Gruppe Eifelsuonds
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Futterübergabe für die regionalen Tierschutzvereine
Am 26. April 2018 fand zum 7. Mal die Futterübergabe der Fressnapf Klinger Märkte in Erftstadt statt.
Die Spenden stammen aus unserer erfolgreichen „Nikolaus-Napf-Aktion“, die seit Beginn für Begeisterung bei allen Tierfreunden sorgt.
Unsere Kunden hatten die Möglichkeit den Napf ihres Lieblings in einer unserer Fressnapf Klinger Filialen abzugeben
und diesen dann in der Nikolauszeit, gefüllt mit allerlei Leckereien, wieder abzuholen.
Die Firma Happy Dog beteiligte sich auch dieses Mal wieder an der Aktion und spendete insgesamt 5000 kg Futter an die regionalen Tierschutzvereine.
Wir bedanken uns bei allen Kunden, die diese Aktion erst möglich machen und den Tierschutzvereinen für
ihre wohltätige Arbeit!
Heute erhielten wir für unsere Verlosung einige Bücher mit tollen veganen Rezepten:
Titel: Viva Vegan Heiß und Knackig 111 rein vegane Suppen und Salat, sehr zu empfehlen.
Geschrieben von Birgit Bartsch Grafik u. Fotos Sophie Aime’e Tietjen


Zitat aus „Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert“ von Dr. med. W. Hartinger
Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewusstsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu …“ –
Schächten hat absolut nichts mit Religionspflicht oder freier Religionsausübung zu tun! Religion dient nur als Vorwand für grausamste straffreie Tierquälerei, die man als Tradition hochhält,.Gerechtfertigt werden kann die Tierquälerei Schächten, egal nach welchem angeblichen Glaubens-Ritus, nicht!
Die Tierquälerei betäubungsloses Schächten wird weder vom GG – Religionsfreiheit – noch vom TierSchG – Ausnahme-Paragraphen – abgedeckt, aber Beide werden für diese Tierquälerei missbraucht.
Auch Schächten mit Betäubung, diese hält nur kurz an- führt zum langen qualvollen Todeskampf der Tiere, wie vorgennant.
Der Ausnahme-Paragraph im TierSchG hat keine Daseinsberechtigung und muss ersatzlos gestrichen werden. Sofort und unwiderruflich! Ist schon lange überfällig, denn in Deutschland kämpfen Menschen bereits seit 1884, also über 130 Jahren, gegen diese Barbarei an Tieren.
Betreff: Bundestagsgutachten: Einschränkung der Religionsausübung wäre im Grundgesetz prinzipiell möglich!
PRESSEAUSSENDUNG
Bundestagsgutachten bestätigt: Einschränkung der Religionsausübung wäre im Grundgesetz prinzipiell möglich!
Erst kürzlich ließ die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1171) des AfD-Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion der AfD, als Antwort verlautbaren:
„Ein Verbot des Schächtens (Schlachten ohne Betäubung) ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.“
Mehr siehe : http://www.animal-health-online.de/gross/2018/04/03/verbot-des-schachtens-nicht-zulassig und https://www.fellbeisser.net/news/verbot-des-schaechtens-nicht-zulaessig
Doch das ist so nicht richtig.
Eine solche seit Jahrzehnten vorgetragene Rechtsauffassung der Bundesregierung ist mittlerweile obsolet.
Es wird verwiesen auf vorliegende Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, vom 14. November 2017, das der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, (AfD) und Vorsitzender des Rechtsausschusses, in Auftrag gegeben hatte. ( WD 3 – 3000 – 221/17 )
Rechtsanwalt Brandner sieht sich hier in seiner Rechtsauffassung bestätigt:
„Viele ideologisierte Politiker behaupten seit Jahren steif und fest, jegliche Form der Religionsausübung müsse geduldet werden, selbst wenn sie mit unserer Rechtsordnung und dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Unter dem Deckmantel der Religionsausübung ist gleichwohl in den letzten Jahren viel Schindluder betrieben wurden. Sei es die mit westlichen Werten nicht zu vereinbarende Verschleierung von Frauen, Tötungen aufgrund archaischer Ehrbegriffe oder die Verheiratung von Mädchen gegen ihren Willen. Wenn Deutschland zu seinen Werten stehen will, dann bietet die Werteordnung des Grundgesetzes den Rahmen, um solch mittelalterlichem Treiben Einhalt zu gebieten. Es wird jetzt Zeit, eine öffentliche Debatte über eine Grundgesetzänderung zu führen, um all jene in die Schranken zu weisen, die die Religionsfreiheit für politische Zwecke missbrauchen. Einen Freifahrtschein wollten die Verfassungsväter mit der Religionsausübungsfreiheit nie erteilen. Auch insoweit muss unsere Demokratie wehrhaft sein!“
Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes erlaubt im Kern auch die Einschränkung der Religionsausübung, wenn ihre Folgen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dafür müsste das Grundgesetz geändert und die Religionsausübung, also Art. 4 Abs. 2 GG, in die Verwirkungsregelung des Art. 18 Grundgesetz aufgenommen werden.
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2017/11/23/und-tschues-islam-bundestagsgutachten-bestaetigt-einschraenkung-der-religionsausuebung-waere-im-grundgesetz-prinzipiell-moeglich/
Immer öfter wird insbesondere nach moslemischem Standard ohnehin mit Betäubung geschlachtet. Siehe hierzu auch Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn–Wittgenstein - und Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00100/drucksache-19-00183.pdf
Mehr zur Thematik Schächten: http://www.pro-iure-animalis.de/index.php/dokumente/articles/betaeubungsloses-schaechten.html - und dort weiterführende Links.
Ein Schritt in die richtige Richtung! Am 10. April hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil gefällt, dass gut für die Tiere, Tierrechtsaktivisten und uns Alle ist. Nach seiner Auffassung ist es nämlich legal, dass heimlich angefertigte Aufnahmen von Tierquälerei in der Massentierhaltung verbreitet und veröffentlicht werden! Die Entscheidung geht auf eine Klage der Fürstenhof GmbH, die mehrere Legebetriebe führt und darin hunderttausende Hennen für die Eierproduktion ausbeutet, zurück.
Im Jahr 2012 zeigte der MDR Bildmaterial, das engagierte Tierrechtsaktivisten von ARIWA in Legehennen-Anlagen heimlich durch Hausfriedensbruch anfertigten. Die Aufnahmen zeigten die schreckliche Realität für Hühner, welche die Eierindustrie mit sich bringt und welcher wir ein Ende setzen wollen! Die Tiere hatten viel zu wenig Platz, viele hatten ihre Federn verloren und mehrere Hühner lagen bereits tot zwischen ihren Artgenossen. Ein grausamer Anblick, den wir kennen und den wir selbst im Rahmen unserer Recherchen leider immer wieder vorfinden.
Die Fürstenhof GmbH klagte gegen die Ausstrahlung und bekam zunächst Recht. Wie das sein kann? Die Bilder zeigten nach deutschem Recht keine Verstöße, obwohl die Tiere aus unserer Sicht sehr unter der Haltungsform litten. Selbst in Öko-Betrieben sind diese Zustände rechtskonform. Das zeigt uns, dass aktuelle sogenannte „Tierschutzgesetze“ mehr als unzureichend sind und die Tiere nicht schützen – mit unserem gemeinsamen Einsatz haben wir also noch einen weiten Weg vor uns.
Doch zumindest folgte der BGH nun der Argumentation des MDR, dass die Aufnahmen von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind und, noch wichtiger, die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, über die wahren Zustände in solchen Anlagen informiert zu werden – ob rechtswidrig oder nicht. Wir können uns sehr über dieses grundlegende und richtungsweisende Urteil freuen. Denn so wird es einfacher, aufzudecken und an die Öffentlichkeit zu bringen, was die Agrarindustrie versucht den Menschen vorzuenthalten – und wird so den Tieren langfristig helfen!
Sonntag, 15.04.2018 wieder großer Trödelmarkt im Tierheim Mechernich von 11 - 17 Uhr
für das leibliche Wohl ist gesorgt
Lidl wird ab 3. April erste Frischfleischprodukte mit dem eigenen Haltungskompass führen. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Wir begrüßen grundsätzlich den Schritt von Lidl, eine Haltungskennzeichnung einzuführen. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt, endlich mehr Transparenz für den Verbraucher am Fleischregal zu schaffen. Der Lidl-Haltungskompass konzentriert sich auf die Haltung der Tiere; durch das zweistufige Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes „Für Mehr Tierschutz“ wird zudem die Kette bis hin zum Schlachthof transparent, nachvollziehbar und umfassender gelabelt. Daher freuen wir uns über das Bekenntnis von Lidl, auch weiterhin und verstärkt Produkte mit dem Label „Für Mehr Tierschutz“ ins Sortiment aufzunehmen. Konventionelle Produkte, die keinen Tierschutz-Mehrwert im Vergleich zum gesetzlichen Standard bieten, sind für den Verbraucher - durch die Ziffer 1 - als solche auch erkennbar. Andersherum: Der Mehraufwand im Stall, der zu mehr Tierschutz führt, wird transparent, im Besonderen durch die Ziffern 3 und 4. Lidl muss dafür Sorge tragen, dass die bei den Eiern umgekehrte Bedeutung der Ziffernfolge nicht zu großer Verwirrung führt.
Auch wenn die Kriterien im Detail immer noch ehrgeiziger sein könnten und an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht: Die Lidl-Initiative ist und muss Vorbild für andere Handelsunternehmen sein. Und sie sollte zugleich eine Blaupause für die neue Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sein, um ein durchdachtes staatliches Tierschutzlabel auf den Weg zu bringen. Wir sind überzeugt, dass auch die Lidl-Initiative am Ende ein Erfolg unseres Tierschutzlabels ist, weil unser Schritt vor fünf Jahren, in den Markt zu gehen, die Debatte um mehr Transparenz am Fleischregal angetrieben und für Umsetzungsdruck gesorgt hat. Es gibt keinen Weg mehr zurück, die Transparenz nimmt zu.“
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Sorge um den „Osterhasen“: Natur- und Tierschutzverbände fordern Jagdverbot
Tierschutzverein Mechernich e.V. 27. März 2018 Bundesweit gilt der Feldhase als gefährdete, lokal sogar stark gefährdete Art. Doch während Jäger scheinheilig Füchsen und anderen Beutegreifern die Schuld dafür geben, töten sie selbst jährlich etwa 200.000 Feldhasen. Rund 60 Organisationen aus dem Natur- und Tierschutzbereich fordern gemeinsam als „Aktionsbündnis Fuchs“ ein Verbot der Jagd auf den Feldhasen und die ganzjährige jagdliche Schonung des Fuchses, dessen Bejagung bedrohten Arten eher schadet als nützt.
Jäger töteten im Jagdjahr 2016/17 etwa 200.000 Hasen und über 400.000 Füchse. Bild: Aktionsbündnis Fuchs
Von Osterfüchsen und Osterhasen
Nach altem Osterbrauchtum brachte in Deutschland bis Mitte des 20. Jahrhunderts mancherorts nicht der Hase die Ostereier, sondern der Fuchs. Die Kinder bereiteten dem „Osterfuchs“ am Karsamstag ein weiches Nest und fanden darin am Ostersonntag eine Überraschung. Im Laufe der Zeit wurde der Osterfuchs schließlich vom Osterhasen abgelöst und geriet in Vergessenheit. Doch während sich der Hase im Osterbrauchtum durchgesetzt hat, steht es in der Natur leider schlecht um ihn.
Der Fuchs als Sündenbock von Jägern
Seit Jahren ist die Zahl der Feldhasen rückläufig. In der „Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands“ wird er bundesweit als gefährdet, in manchen Bundesländern sogar als stark gefährdet eingestuft. Jagdverbände nehmen die Osterzeit gerne zum Anlass, Beutegreifern wie dem Fuchs die Schuld für diese Entwicklung zuzuschieben. In Verbindung damit fordern sie meist eine immer intensivere Bejagung von Füchsen, die Aufhebung der schon jetzt völlig unzureichenden Schonzeiten und die Legalisierung besonders grausamer Jagdpraktiken. Die Argumente, mit denen sie die Jagd auf Füchse begründen, sind allerdings ebenso unglaubwürdig wie die Vorstellung vom eierlegenden Osterfuchs.
Feldhasen: Opfer intensiver Landwirtschaft und Jagd
Tatsächlich hat der Rückgang der Feldhasenbestände seine Ursache nämlich keineswegs in der Prädation durch Beutegreifer wie den Fuchs. Die Hauptursachen liegen vielmehr in der Intensivierung der Landwirtschaft, dem Einsatz von immer potenteren Pestiziden, der damit verbundenen Nahrungsvergiftung und -knappheit, der fortschreitenden Zerstörung natürlicher Lebensräume und dem Klimawandel. Ein weiterer negativer Faktor ist aber auch die Jagd: Selbst bedrohte Arten wie der Feldhase werden weiterhin rücksichtslos verfolgt; 212.452 Feldhasen zählt die Jagdstatistik für das Jagdjahr 2016/17.
Die Fuchsjagd hilft dem Feldhasen nicht – im Gegenteil
Studien zeigen, dass auch die Jagd auf den Fuchs keinesfalls dem Schutz des Niederwilds dient. Oft zeigen sich sogar gegenteilige Effekte: So kann etwa der Prädationsdruck lokal sogar ansteigen, wenn der Tod eines territorialen Fuchses den Weg vorübergehend für mehrere revierfremde Füchse und andere Beutegreifer freimacht. Abgesehen davon schützen Füchse durch die Erbeutung von kranken Tieren und die Beseitigung von Aas auch bedrohte Arten vor der Ausbreitung von gefährlichen Seuchen – den Feldhasen z. B. vor der Hasenpest (Tularämie) – und tragen damit zur Gesunderhaltung des gesamten Wildbestands bei. Wo es wenig Füchse gibt, sterben weitaus mehr Feldhasen an Seuchen. Nicht umsonst haben Füchse daher den Ruf der „Gesundheitspolizei“ in Feld und Flur.
Schonung des Fuchses ist ein Erfolgsmodell
Dass Füchse nicht für den Rückgang der Hasenpopulation verantwortlich sind, belegt auch die Situation auf der Nordseeinsel Pellworm. Dort hat man denselben Rückgang der Hasenpopulation verzeichnet wie auf dem Festland. Allerdings gibt es dort keine Füchse, sehr wohl aber intensive Landwirtschaft und Hasenjagd. Studien sowie praktische Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten (wie z. B. Luxemburg), zeigen zudem eindrucksvoll, dass Fuchspopulationen sich ohne jagdliche Eingriffe regulieren. Für die Jagd auf Meister Reineke gibt es damit schlichtweg keinen vernünftigen Grund.
Aktionsbündnis Fuchs fordert strikte Jagdreform
Dass es bei der Fuchsjagd in irgendeiner Form um Artenschutz geht, kann angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnislage wohl ausgeschlossen werden. Tatsächlich machen die Jagdverbände Füchse gezielt zu Sündenböcken, um einerseits von eigener Mitschuld am Hasenrückgang abzulenken, und gleichzeitig die immer mehr in die Kritik geratende Fuchsjagd zu rechtfertigen. Wie Jagdzeitschriften und Jägerforen eindrucksvoll dokumentieren, haben deutsche Hobbyjäger schließlich auch heute noch große Freude daran, „das Wild daher zuschießen, gleich wie es ihnen gefällt“.
Der Tierschutzverein Mechernich hat sich daher dem Aktionsbündnis Fuchs angeschlossen, einem wachsenden Zusammenschluss aus derzeit rund 60 Natur- und Tierschutzorganisationen, der die Durchsetzung dringend nötiger Reformen fordert: Neben einem Verbot der Jagd auf bedrohte Arten gehört dazu auch die Einstellung der sinnlosen und kontraproduktiven Fuchsjagd. Anstelle der Jagd müssen endlich nachhaltige, tierschutzgerechte und wirksame Maßnahmen zum Artenschutz durchgesetzt werden. Ein Richtungswechsel bei der Gestaltung und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen ist ebenso unumgänglich wie Renaturierungsprojekte, welche die Wiederherstellung ursprünglicher Naturflächen und die Wiedervernetzung von Lebensräumen zum Ziel haben.
Wenn sich nichts ändert, wenn Habitatzerstörung und Jagd weiterhin die Hasenpopulation dezimieren, während Füchse als bequeme Sündenböcke für menschliche Fehler herhalten müssen, werden unsere Kinder oder Enkel den „Osterhasen“ wohl nur noch als Süßigkeit aus dem Supermarkt kennenlernen.
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Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.
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Pressemeldung 20.03.2018
Agrarausschuss des Bundestags berät über Tiertransporte
In die politische Debatte um Tiertransporte in Drittstaaten kommt Bewegung: Der Agrarausschuss des Bundestags debattiert morgen (21. März) über Anträge der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag ein Aussetzen der Transporte – solange bis die Vorgaben der EU-Verordnung zu Lebendtiertransporten in Drittstaaten wirklich eingehalten werden - sowie begrenzte Transportzeiten. Die FDP fordert die Unterbindung der Transporte, wenn diese nicht den europarechtlichen Mindeststandards entsprechen, sowie die Einhaltung der EU-Verordnung mit entsprechenden Kontrollen. Der Deutsche Tierschutzbund ruft die Mitglieder des Ausschusses in einem Schreiben auf, die Tierqual während der Transporte und der anschließenden Schlachtung unverzüglich zu beenden.
„Wir appellieren an die Ausschussmitglieder, sich für ein sofortiges Ende der grausamen Praxis der Tiertransporte in Drittstaaten und der anschließenden Schlachtung einzusetzen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Es gilt, dass EU-Recht auch über die EU-Grenzen bis zum Bestimmungsort einzuhalten ist. Die Dokumentationen von Missständen belegen, dass regelmäßig bei diesen Transporten gegen EU-Recht verstoßen wird und es offenbar auch nicht kontrollierbar ist. Daher sollte keine Veterinärbehörde in Deutschland und Europa derzeit Transporte in Drittstaaten freigeben. Ziel muss sein, keine lebenden Tiere mehr zu exportieren, sondern Tiere immer am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und dann Fleisch zu transportieren.“
Hintergrund Lebendtiertransporte
Bei ihrem Weg aus der EU in Drittländer sind Tiere qualvoll lange und oft unter tierschutzwidrigen Bedingungen unterwegs. Ein Anfang März veröffentlichter Auditbericht der DG Sante (Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission) hatte jüngst Missstände, die eigentlich schon lange bekannt sind, erneut bestätigt: Lange Wartezeiten an der Grenze, keine adäquate Versorgung der Tiere und Hitzestress sind die Regel, in dem Fall an der Außengrenze der EU zur Türkei. Obwohl es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt, dass EU-Recht und damit Tierschutzvorgaben bis zum Bestimmungsort der Tiere einzuhalten sind, wird dies in der Praxis nicht umgesetzt. Die Tierschutzbestimmungen in den Zielländern sind zudem oft unzureichend oder gar nicht vorhanden. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits mehrfach in den letzten Jahren durch Recherchen das Leid von Rindern, Schafen, aber auch Pferden und anderen Tieren in Transporten dokumentiert. Mehr Informationen unter www.tierschutzbund.de/kampagne-tiertransporte.
Bildmaterial
Bildunterschrift: Rinder erleiden beim Export in Drittländer extreme Qualen.
Copyright: Animals International/Deutscher Tierschutzbund e.V.
Bildunterschrift: Rinder erleiden beim Export in Drittländer extreme Qualen.
Copyright: Animals International/Deutscher Tierschutzbund e.V.
Videomaterial kann auf der Mediaseite http://animalsaustralia-media.org/uploads/lebendtierexport/ heruntergeladen werden. Das gesamte Material ist urheberrechtlich geschützt und zu kennzeichnen: Animals International.Bildmaterial
Mit freundlichen Grüßen
Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
D-53129 Bonn
Seit Jahren ist das Leid der Tiere auf den langen Transportwegen besonders in Drittländer, der Politik bekannt und es geschieht nichts. Nur Ausschüsse bla bla und Lippenbekenntnisse. Die Fleischlobby hat sie alle im Griff. Die Politiker die hierfür durch die Gesetzgebung verantwortlich sind würde ich meiner persönlichen Meinung nach in die Rubrik V……… einordnen.
Da mich das Leid dieser Tiere belastet habe ich unseren Bundestagsabgeordneten der CDU Herr Detlef Seif angeschrieben, in Erwartung einer Antwort zu dem Thema, dies werde ich dann hier veröffentlichen.
An den Bundestagsabgeordneten
Herr Detlef Seif
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Detlef Seif,
ich wende ich mich an Sie als mein “Volksvertreter” im Zusammenhang mit der Dokumentation der Grausamkeiten an unseren Tieren auf Tiertransporten vor allem in Drittländer und was dort unseren Tieren noch Schrecklicheres angetan wird.
Diese erschütternden Zustände sind ja bereits seit den 90er Jahren bekannt!
Komisch, selbst die FDP sah nach dieser Dokumentation Handlungsbedarf und hat einen Gesetzesentwurf - zusammen mit den Grünen – im Januar 2018 eingebracht, der sich auch gegen Lebendtransporte in Drittländer aussprach, wenn dort den Tieren diese üblichen Grausamkeiten angetan werden. Und Sie als CDU sagen, da ist nichts möglich … Falsch, es ist Vieles sehr wohl möglich, wie Sie aus nachstehenden Informationen und Forderungen ersehen können.
Initiiert durch die Dokumentation „37° Geheimsache Tiertransporte“ haben viele Menschen und Verbände ihre Erschütterung und Ablehnung über Tiertransporte geäußert, so dass sich sogar der Bundestag in seiner Sitzung am 18.01.2018 mit dem Thema befasst hat. Auch hier wird in den Redebeiträgen u.a. auf die Reportage von Manfred Karremann verwiesen und Parlamentarier wie Karlheinz Busen (FDP) geben unumwunden zu, dass nicht gewusst wurde, wie alt das Thema bereits sei; diese Reportagen gäbe es schon seit 1990.
Es ist skandalös, dass die erheblichen Defizite bei der Überwachung und Umsetzung der vorhandenen Vorschriften nicht schon längst behoben wurden. Immer wieder gab es Hinweise von Tierschutzorganisationen, aber auch von offizieller Seite, auf von verschiedener Seite dokumentierte erhebliche Missstände. Beispielsweise ist im Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik (WBA) im März 2015 -welches sich eigentlich nicht mit Lebendtiertransporten auseinandersetzt - auf Seite 116 zu lesen, dass „auf Grundlage verschiedener wissenschaftlicher Berichte, z. B. der im Auftrag der EFSA erstellten, von einer Vielzahl von Tierschutzproblemen in allen Bereichen der Nutztierhaltung und Zucht sowie bei Transport und Schlachtung ausgegangen werden kann.
“ Ähnlich dem Bereich der Haltung seien in Bezug auf Transport und Schlachtung aber auch erhebliche Defizite in der Überwachung und Umsetzung der vorhandenen Vorschriften festzustellen. Aber auch der „Kompetenzkreis Tierwohl“ des BMEL (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierwohl/KompetenzkreisAbschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile) weist auf erhebliche Defizite in der Umsetzung von Tierschutzvorschriften beim Tiertransport und deren mangelhafte Überwachung hin.
Um künftig dem Schutz von Tieren nachhaltig Rechnung zu tragen, erwarte ich von unseren Volksvertretern, folgende Maßnahmen zu initiieren bzw. zu unterstützen und ihnen zur konsequenten Durchsetzung zu verhelfen:
- 1. Sofortiges Verbot von Tiertransporten in Drittländer durch entsprechende Anweisung an die Amtsveterinäre
Grundsätzlich unterliegen alle in ein Drittland führenden Tiertransporte bis zum Verlassen der EU den gemeinschaftsrechtlichen bzw. nationalen Regelungen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13) endet der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport jedoch nicht an den Außengrenzen der Union.
Durch jahrelange Recherchen wurde belegt, dass bei diesen langen Transporten das nicht lediglich wahrscheinliche, sondern das ernsthafte und realistische Risiko besteht, dass es im Drittland zu Verstößen gegen die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport (VO 1/2005) kommen wird und sich diese Möglichkeit nicht durch eine bloße Anordnung zur Änderung der Transportplanung hinreichend sicher ausschließen lässt. Die nach Art. 14 der VO 1/2005 durchzuführende Plausibilitätsprüfung kann aus vorgenannten Gründen und wegen der praktisch nicht möglichen Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben in Drittländern regelmäßig nur zu dem Ergebnis führen, Transporte in Drittländer nicht abzufertigen und damit zu untersagen.
(Vgl. Regelungen der europäischen Tiertransportverordnung zu
langen Tierbeförderungen im Licht des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13); https://www.bundestag.de/blob/496330/973cfb390b728172c48f1f12db9005ce/wd-5-001-17-pdf-data.pdf)
- 2. Erhöhung der Kontrolldichte für Tiertransporte durch personelle Verstärkung und Schulung des vorhandenen Personals
Für die Überwachung der Einhaltung des geltenden Rechts und damit einhergehend die Durchführung der Kontrollen sind in Deutschland die jeweils zuständigen Behörden der Kreise verantwortlich, die je nach Bundesland der Fachaufsicht durch eine Mittelbehörde und der Dienstaufsicht durch den Landrat unterliegen. Hier sollte eine Aufstockung des vorhandenen und kompetenten Personals erfolgen. Zu Zwecken der Dokumentation und der Beweissicherung bei Verstößen gegen geltendes Recht sollte eine juristische Unterweisung der Amtsveterinäre regelmäßig erfolgen.
- 3. Verpflichtende Abfrage der elektronischen Daten durch entsprechende Anweisung an die Landkreise
Im Rahmen der Abfertigung und Überwachung von langen Tiertransporten (über 8 Sunden) haben die zuständigen Behörden gem. Art. 14 der VO 1/2005 eine Pausibilitätsprüfung der vorgelegten Transportplanung (Fahrtenbuch) hinsichtlich der Einhaltung der bestehenden Regelungen vorzunehmen. Grundsatz hierbei ist die Absicherung der Anforderungen des Art. 3, wonach den Tieren während des gesamten Transportes keine Verletzungen und unnötige Leiden verursacht werden dürfen. Das amtliche Personal muss für die Abfertigung geschult sein, auch um die bei diesen Transporten verpflichtend erhobenen elektronischen Daten anzufordern und auszuwerten. Diese Daten werden erhoben zu Geopositionen und Temperaturen im Fahrzeug auf gemeinsamer Zeitachse sowie dem Zustand der Ladeöffnungen. Bisher wurden die Amtstierärzte nur in den Ländern Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen per Erlass angewiesen, den Zugang zu diesen Daten bereits bei der Abfertigung am Abgangsort anzufordern und abzusichern. Nur mit diesen Daten ist eine Plausibilitätskontrolle für spätere Transporte belastbar möglich und die Zuverlässigkeit der Transporteure festzustellen. Wir fordern Sie auf, für eine entsprechende Erlasslage in Ihrem Bundesland zu sorgen.
Bei internationalen Transporten ist in jedem Fall eine TRACES-Meldung erforderlich, die jedoch nur für die Behörden an den Ausgangs- und den Bestimmungsorten sichtbar sind.
Deshalb ist die Plausibilitätskontrolle am Abgangsort so wichtig, um evtl. Auflagen zu erteilen (z.B. für eine Reduzierung der Ladedichte oder um das tatsächliche Anfahren an Kontroll- und Ausruhstellen sicher zu stellen) oder sogar die Abfertigung zu versagen, wenn die Tierschutzbelange z. B. im Drittland vom Organisator nicht zu nachvollziehbar sichergestellt werden.
- 4. Verbot des Exports von Schlachttieren in Drittländer
Solange die Einhaltung und Überwachung des europäischen Tierschutzrechtes sowohl beim Transport als auch bei der Schlachtung dort nicht wirksam und nachvollziehbar sichergestellt ist, fordern wir ein grundsätzliches Verbot des Exportes von Schlachttieren in Drittstaaten. Unter dieses Verbot fallen auch sämtliche Exporte von Zuchttieren, wenn deren Verwendung, z. B. für den Aufbau einer Milcherzeugung in diesem Drittland nicht nachvollziehbar nachgewiesen wird.
Ein Erhalt dieser Zuchtpopulationen hat über z.B. künstliche Besamung zu erfolgen. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass in Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten, aber auch in Handelsabkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Drittländern die Überwachung der rechtlichen Regelwerke und die Erfüllung von Anforderungen des Tierschutzes beim Transport - lückenlos in die Vereinbarungen aufgenommen werden. Transporte auf dem Seeweg dürfen nicht mehr als „Neutralzeit“ gewertet werden. Hier sind jedoch auch die Wirtschaftsbeteiligten (Landwirtschaft, exportierende Zuchtverbände, Export- und Transportorganisationen etc.) gefordert, entsprechende Regelungen in ihre Verträge unter Einbezug von konkret zu benennenden Vertragsstrafen verpflichtend aufzunehmen.
Beim Handel mit Tieren innerhalb der EU ist wirksam sicher zu stellen, dass kein Weitertransport aus dem aufnehmenden Mitgliedstaat in Drittstaaten erfolgt. Diese Regelungen und Vereinbarungen sind von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes zu überwachen.
- 5. Reduzierung der Transporte von Schlachttieren auf die Fahrt zum nächstgelegen Schlachthof
Tiertransporte sind grundsätzlich ein - tierschutzwidriger - Auswuchs des Systems der industrialisierten Nutztierhaltung, welche mit steigender Transparenz immer mehr an gesellschaftlicher Akzeptanz verliert.
Von seiner Ermächtigung aus Art. 1 Abs. 3 der VO 1/2005 hat der Bundesgesetzgeber in der nationalen TierSchTrV für Transporte, die ausschließlich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, Gebrauch gemacht und strengere, über die TTVO hinausgehende Regelungen erlassen. Auch hier sollte noch nachgebessert werden.
Schon ein normaler,nur kurze Zeit währender Transport stellt für die meisten Tiere eine große Belastung dar; die Tiere leiden. Als Stressoren wirken u.a. die Trennung von vertrauten Pflegern, Artgenossen und Stallumgebungen, die ungewohnten Belastungen beim Be- und Entladen, die Einschränkungen der Bewegungsmöglichkeit und des natürlichen Erkundungs- und Ausruhverhaltens, die permanente Unterschreitung der arttypischen Individual- und Fluchtdistanzen, Rangauseinandersetzungen mit unbekannten Artgenossen während der Verladung und der Beförderung sowie die nicht artgerechten Fütterungs- und Tränkintervalle (vgl. BMEL Tierschutzbericht 2001, Seite 215).
Wussten Sie eigentlich, dass nicht entwöhnte Kälber, Lämmer und Zickel (d.h. Kälber im Alter von bis zu drei Monaten bzw. Lämmer im Alter von bis zu sechs Wochen - also Tierbabies/Tierkinder!) nach den geltenden Vorschriften erst nach einer Beförderungsdauer von neun Stunden mindestens eine Stunde lang getränkt (nicht zu verwechseln mit der Fütterung!) werden müssen? Und dass nach dieser „Ruhepause“, die eine tiergerechte Versorgung an Bord der Fahrzeuge nicht ermöglicht, die Beförderung für weitere 9 Stunden fortgesetzt werden kann? - Wenn es nun Menschenkinder wären ...?
(Vgl. Anhang I Kapitel V Nr. 1.4 VO 1/2005)
Aus meiner Sicht muss die auch in der Land- und Ernährungswirtschaft bestehende arbeitsteilige Wertschöpfungskette nicht zwingend mit einem Transport der „Ware Tier“ über mehrere Stunden und Ländergrenzen einhergehen. Soweit auch in Bereichen, in denen fühlende Lebewesen die Hauptrolle einnehmen, an dieser „arbeitsteiligen Wertschöpfungskette“, festgehalten werden soll, muss bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen auch das
Staatsziel „Tierschutz“ Berücksichtigung finden. Welches, ebenfalls mit Verfassungsrang belegte Recht, legitimiert zu einer Transportzeit, die die Fahrt zum nächstgelegenen Schlachthof um Stunden, Tage und manchmal auch um Wochen überschreitet?
Es gibt viel zu tun .... wenn es Menschen wären, hätten unsere Politiker schon lange gehandelt, aber für zu viele gilt immer noch: Das sind doch nur Tiere! - "Auschwitz" lässt grüßen, denn jedes einzelne dieser Tiere fühlt und leidet nicht anders als auch Sie. Deshalb erwarte und fordere ich von Ihnen, dass Sie sich stark machen, um endlich Besserungen für diese völlig hilflos ausgelieferten, fühlenden, leidensfähigen, denkenden tierlichen Lebewesen durchzusetzen. Sie selbst wollten doch nicht erleiden, was den Tieren auf den Transporten und in den Schlachtstätten angetan wird - oder? Die Tiere möchten das auch nicht erleiden, aber bis jetzt ist dies Politiker-gewollter grausamer Alltag für sie. Schlimm!
Für die Tiere !
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Bauer
Vorsitzender

Achtung weiter sagen, am Sonntag, den 18.03.2018 geht es wieder mit den Trödelmärkten
im Tierheim Mechernich los und alles unter dem Motto 30 Jahre Tierschutzverein Mechernich
und 25 Jahre Tierheim Mechernich, für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Nachwuchs am Fuchsbau: Tier- und Naturschutzorganisationen fordern Ende der erbarmungslosen Jagd auf Jungfüchse und ihre Eltern
In den nächsten Wochen stellt sich bei Familie Fuchs Nachwuchs ein: In den Monaten März bis Mai bringen Füchsinnen ihre Welpen zur Welt. Nachstellungen durch Jäger sorgen jedoch oft dafür, dass das Familienidyll nicht lange währt. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von mehr als 50 deutschen Tier- und Naturschutzorganisationen, setzt für das Ende der ebenso grausamen wie sinnlosen Fuchsjagd ein.
Mechernich,04. März 2018 - Der Anblick spielender Jungfüchse gehört zu den schönsten Bildern, die unsere heimische Tierwelt zu bieten hat. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, dass viele Fuchswelpen bereits am elterlichen Bau von Jägern erschossen oder in Fanginstrumenten wie der sogenannten „Eberswalder Jungfuchsfalle“ gefangen und dann getötet werden. Fuchswelpen haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit!
Qualvoller Tod von Fuchswelpen nach dem Tod der Fuchseltern
Elterntieren, die für die Jungenaufzucht notwendig sind, gesteht das Bundesjagdgesetz nach §22 Abs. 4 (Elterntierschutz) eine Jagdruhe zu. Nicht selten umgehen Jäger diesen Schutz, indem sie versuchen, zuerst die Fuchswelpen und dann deren Eltern töten. Reguläre Schonzeiten zumindest für erwachsene Füchse gibt es nur in etwa der Hälfte der Bundesländer (Wo keine Schonzeitregelungen existieren, ist es weitgehend dem Ermessen des Jägers überlassen, wann er die Flinte wieder auf Füchse anlegt. In der Regel wird den Bestimmungen zum Elterntierschutz zum Trotz bereits im Juni wieder das Feuer eröffnet. Forschungsergebnisse sowie Altersbestimmungen in Wildtierauffangstationen zeigen jedoch, dass manche Welpen erst im April oder Mai geboren werden. Da Fuchswelpen erst in einem Alter von etwa fünf Monaten auf sich allein gestellt überleben können, sterben viele Jungfüchse nach dem gewaltsamen Tod ihrer Eltern qualvoll.
Fuchsjagd während der Paarungszeit: Ursache für Leid und Tod neugeborener Welpen
Hinzu kommt, dass gerade in der winterlichen Paarungszeit besonders intensiv Jagd auf Füchse gemacht wird. Dadurch werden nicht nur zahlreiche bereits schwangere Füchsinnen getötet, sondern es wird vielen Welpen bereits vor der Geburt der Vater genommen: Jeder Fuchsrüde, der nach der Paarung getötet wird, steht später nicht mehr für die Versorgung seiner Familie zur Verfügung. Fuchsväter leisten jedoch insbesondere durch die Versorgung von Fähe und Welpen mit Nahrung einen wichtigen Beitrag zur Jungenaufzucht. Studien zeigen, dass die Welpen "alleinerziehender" Fähen deutlich geringere Überlebenschancen haben und eine schlechtere körperliche Verfassung aufweisen als Jungfüchse, an deren Aufzucht sowohl Vater als auch Mutter beteiligt sind.
Aktionsbündnis Fuchs fordert Ende der Fuchsjagd
All dies zeigt unmissverständlich auf, wie willkürlich und erbarmungslos Füchsen hierzulande nachgestellt wird, und wie dabei selbst grundlegende biologische Fakten ignoriert werden. Der Tierschutzverein Mechernich macht sich daher gemeinsam mit bundesweit mehr als 50 weiteren Natur- und Tierschutzorganisationen im „Aktionsbündnis Fuchs“ dafür stark, die sinnlose Bejagung des Fuchses einzustellen. „Es ist nicht zu tolerieren, dass Füchse in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit verfolgt werden und nicht einmal ihren Nachwuchs unbehelligt von Flinten und Fallen aufziehen können“, erläutert Lovis Kauertz, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund für die erbarmungslose Hatz auf Meister Reineke“.
Sinnlose Fuchsjagd
Viele Jäger sehen in Füchsen Beutekonkurrenten oder behaupten, man müsse sie „regulieren“, etwa, um der Ausbreitung von Krankheiten Einhalt zu gebieten. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass eine "Regulierung" des Fuchsbestands mit jagdlichen Mitteln gar nicht möglich ist, weil Verluste durch Zuwanderung und steigende Geburtenraten kompensiert werden. Zudem begünstigt Bejagung die Ausbreitung von Krankheiten tatsächlich sogar, anstatt sie einzudämmen. Von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit, Füchse zu bejagen, kann also keine Rede sein.
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Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.
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Bericht vom Kölner Stadanzeiger am 16.02.2018
Manchmal nimmt das Glück zweimal Anlauf, bis sich in einer scheinbar verfahrenen Dackelangelegenheit doch noch alles zum Guten wendet. Ja, Zwergrauhaarteckel Sammy, über den hier schon ausführlich berichtet wurde, hat ein neues Zuhause gefunden. Er ist seit kurzem der neue Mitarbeiter in den Kieswerken Dom-Esch und passt dort gewissenhaft auf sein neues Frauchen Constanze Ukerwitz auf.
Die hatte schon länger mit dem kleinen traurigen Kerl aus dem Tierheim Mechernich geliebäugelt, doch das Schicksal nahm einige Umwege, bevor Sammy seinen Platz in Constanze Ukerwitz’ Familie einnehmen konnte.
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Im Tierheim wartet Sammy nun auf passende neue Besitzer.
Trauriger Dackel Der kleine Sammy hätte beinahe ein neues Zuhause gefunden
Eigentlich waren Ukerwitz und ihr Lebensgefährte Ernst Sefkow, Geschäftsführer der Kieswerke, im Mechernicher Tierasyl vorstellig geworden, um nach einem Kater zu suchen. Der sollte sich im Büro auf dem Firmengelände ums Mausen verdient machen. Die beiden wurden fündig. Ihre Wahl fiel auf ein scheues, halbwildes Exemplar, für das menschliche Gesellschaft eher Graus als Gewinn ist, mithin die Idealbesetzung für die offene Stelle in Dom-Esch.
Beim Gang durch die Zwinger fiel Ukerwitz’ und Sefkows Blick aber auch auf den völlig verschüchterten Zwergdackel. Der hatte nach zehn Jahren sein Zuhause verloren, weil sein Herrchen ins Altenheim umziehen musste und ihn minimal versorgt allein in der Wohnung zurückgelassen hatte. Nach kurzer Beratung stand für die beiden fest: „Den holen wir hier raus, sobald er zur Vermittlung freigegeben wird.“
Sammys Zwinger war leer
Womit sie nicht gerechnet hatten: Es gab noch weitere Tierfreunde, die das Schicksal des kleinen Dackels, der in seiner Einsamkeit sogar für einen nächtlichen Polizeieinsatz gesorgt hatte, berührt hatte. Bei ihrem nächsten Besuch im Tierheim – der Kater musste vor seiner Vermittlung noch kastriert werden – war Sammys Zwinger leer und die Enttäuschung bei Constanze Ukerwitz und ihren drei Kindern groß. Nach dem Tod von Familienhund Timmi, einem Retriever, der das stolze Alter von 17 Jahren erreichte, hatten sich schließlich schon alle auf den neuen Mitbewohner gefreut.
Den Zuschlag für den verwaisten Hundesenior hatte Petra Knupp bekommen. Die hundeerfahrene Euskirchenerin und ihre alte Jack Russell Hündin Jessi schienen den Tierheimmitarbeitern das ideale neue Heim für Sammy zu sein, zumal Petra Knupp just in dem Altenheim arbeitet, in dem Sammys Vorbesitzer betreut wird. Gelegentlichen Besuchen bei ihm hätte also nichts im Wege gestanden. Nur sah Sammy das wohl anders.
Ins Tierheim zurückbringen
Nach wenigen Tagen schon musste Petra Knupp den Zwerg schweren Herzens ins Tierheim zurückbringen. Er hatte sich so schlecht benommen, dass Petra Knupp sich ernste Sorgen um die Gesundheit von Ersthündin Jessi machte. So kam es, dass Constanze Ukerwitz bei einem ihrer nächsten Besuche im Tierheim ein Déjà-vu hatte. Da saß der Teckel wieder in seinem Zwinger. Erneut bewarb sie sich um den Heimatlosen. Doch die Tierheimmitarbeiter zögerten. Ob ein Haushalt mit Kindern wohl die richtige Adresse für den eigensinnigen Sammy sein würde, für den Petra Knupp schon ein Schicksal als Wanderpokal befürchtet hatte, wenn er in die falschen Hände geriete?
Also hieß es für Constanze Ukerwitz und die Kinder zunächst einmal Schaulaufen in Burgfey, damit sich die Vermittler überzeugen konnten, dass sie die Richtigen für Sammy sind. Nach vier gemeinsamen Spaziergängen ging der Daumen nach oben, Constanze Ukerwitz konnte Sammy endlich mitnehmen.
Zeitsprung: Gut zwei Wochen sind seither und dem Beginn einer wunderbaren Freundschaft vergangen. So scheint es jedenfalls bei einem Besuch in der Firma in Dom-Esch. Constanze Ukerwitz hat die Frau von der Zeitung, die über die erste gescheiterte Vermittlung berichtet hatte, eingeladen, damit sie sehen kann, wo der Hund inzwischen gelandet ist.
Sammy als großer Kinderfreund
Klein-Sammy präsentiert sich da nämlich als großer Kinderfreund, der bevorzugt die Nähe zu Philipp (11), Friederike (14) und Moritz (17) sowie deren Freunden sucht. Wer weiß, vielleicht sieht er in ihnen Welpen, denen er mit großer Langmut begegnet. Er hat jedenfalls nichts dagegen, wenn sie ihn durch die Gegend tragen, ihn nach dem Spaziergang mit einem Handtuch trocken rubbeln und ihm schmatzende Küsse geben. Und er scheint in der neuen Umgebung bereits bestens angekommen. Die Frau von der Zeitung hingegen wird ignoriert, jedenfalls bis sie den Kindern aus Sammys Sicht zu nahe kommt. Da kriegt die Reporterin ordentlich geschimpft, also gekläfft – ziemlich undankbar, wo sie ihm doch zu einiger Popularität verholfen hat.
– Quelle: https://www.ksta.de/29713432 ©2018
Bericht im Kölner Stadtanzeiger vom 10.02.2018
Wirbel um "eingeschläferte Hunde"
"Es werden keine Hunde eingeschläfert, weil sie nicht vermittelt werden", stellt Tierheimleiter Reiner Bauer (r.), hier mit dem Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, klar.
Archivfoto: pp VON MICHAEL SCHWARZ
Empörte Anrufe im Tierheim nach unglücklicher Formulierung in FDP-Antrag
Kreis Euskirchen. Es ist ein einziger Satz, der Reiner Bauer in den vergangenen Tagen einige unangenehme Anrufe beschert hat. "Die Leute fragen mich, warum wir Hunde einschläfern lassen, nur weil wir sie nicht vermittelt bekommen", berichtet der Leiter des Kreistierheims in Mechernich. Andere hätten bereits ihre Spendenbereitschaft für den Tierschutz infrage gestellt. Doch Bauer stellt klar: "Bei uns wird kein Tier eingeschläfert, nur weil es nicht vermittelt werden kann!"
Dieser Klarstellung bedarf es, nachdem die Schleidener FDP einen Antrag in den Rat eingebracht hat, in dem sie eine zweijährige Freistellung von der Hundesteuer für die Bürger fordert, die einen herrenlosen Hund aus einem Tierheim aufnehmen. "Das ist ein sehr guter Vorschlag, den sich auch die anderen Kommunen einmal ansehen sollten", findet Bauer. Einen Anreiz zu schaffen, um den aufgefundenen Hunden eine neue Heimat zu geben - wer sollte da etwas dagegen haben?
Den Antrag könne er im Grunde nur unterstützen, so Bauer. Wenn da nur dieser eine Satz nicht drinstehen würde, der da lautet: "Oft genug müssen nicht vermittelte Tiere eingeschläfert werden."
Genau dieser Satz ließ die besorgten Tierfreunde aufschrecken und bei Bauer anrufen. "Auch von einem Fernsehsender bin ich inzwischen besucht und gefragt worden, ob hier wirklich nicht vermittelbare Tiere eingeschläfert würden", erzählt Bauer. "Natürlich nicht", habe er den Fernsehleuten gesagt.
Wie aber ist dieser ominöse Satz in den Antrag gekommen? Die Schleidener FDP-Politikerin Maf Räderscheidt, die sich seit vielen Jahren im Tierschutz engagiert, schon das eine oder andere gefundene Tier aufgenommen und nun diesen Antrag initiiert hat, ist untröstlich, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist: "Es macht mich immer traurig, wenn Tiere eingeschläfert werden." Zuweilen habe sie auch den Eindruck, dass manche Menschen eher einen "rustikalen Umgang" mit kranken Tieren pflegten. "Damit meinte ich aber keineswegs die Tierheime im Kreis Euskirchen", stellt Räderscheidt klar. Wenn das so rübergekommen sei, tue ihr das sehr leid. Mit dem Antrag wolle die FDP viel mehr die Arbeit der Tierheime unterstützen.
Dafür ist Reiner Bauer auch dankbar. Vielleicht, so der Tierschützer, habe die ganze Aufregung ja auch etwas Gutes, sofern dadurch das Anliegen bekannter werde. Wenn es nämlich gelänge, etwa durch eine zeitliche Aussetzung der Hundesteuer mehr Tiere zu vermitteln, wäre sowohl den Hunden als auch den Tierheimen geholfen - und nicht zuletzt den Bürgern. "Die Unterbringung von Hunden in Tierheimen stellt für den Steuerzahler, Kreis und Kommunen einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar", heißt es denn auch in dem FDP-Antrag. Futter, ärztliche Betreuung, Kastration, Impfung, Chippen, und die Entwurmung seien nur einige der Posten, die anfielen. Dazu kämen noch die Betriebsausgaben des Tierheims mit Gehältern für das Pflegepersonal und die Energiekosten.
"Die Kosten für die ersten 56 Tage, die ein Fundhund bei uns verbringt, trägt das System Kreistierheim", so Bauer (siehe auch "Kreistierheim"). "Ab dann tragen wir die Kosten", so der Tierheimchef. "Aber das tun wir gerne. Wir sind ja schließlich dafür da, die Tiere zu schützen."
Eingeschläfert würden ausschließlich Tiere, um sie von Krankheiten und Qualen zu erlösen. Bauer: "Darüber bestimmen aber nicht wir, sondern ein Tierarzt und das Kreisveterinäramt." Das bestätigte am Freitag auch der Pressesprecher des Kreises Euskirchen Wolfgang Andres: "Ansonsten wäre eine Einschläferung rechtlich nicht zulässig und mit unserem Veterinären auch gar nicht zu machen."
Kreistierheim
Rund 110 gefundene Hunde sind im vergangenen Jahr beim Kreistierheim abgegeben worden. "Bei rund 80 von ihnen haben wir per Chip den Besitzer schnell ausfindig gemacht", berichtet Tierheimleiter Reiner Bauer. Die restlichen Hunde würden dann im Tierheim betreut, finanziert werde ihr Aufenthalt für 56 Tage vom "System Kreistierheim". Das trat am 1. Juni 2014 in Kraft, um die Aufnahme von Fund- und Wegnahme-Tieren zu regeln.
Die Kosten des Systems tragen die elf Städte und Gemeinden im Kreis. 2015 war ein Zuschussbedarf von rund 121 000 Euro angefallen, 2016 waren es rund 150 000 Euro. 2016 hat das Kreistierheim 366 Fundtiere und 50 Tiere im Rahmen der Sicherheitsverwahrung aufgenommen - zumeist Hunde und Katzen. Rund sechs Euro fallen im Schnitt für eine Katze am Tag an, acht Euro für einen Hund. Hinzu kommen unter anderem die Kosten für tierärztliche Betreuungen wie Entwurmungen und Kastrationen. (sch)
Am 18.03.2018 beginnen im Tierheim wieder die großen Trödelmärkte, Mittwochs ist natürlich wie immer auf. Für die erste Veranstaltung suchen wir wieder Kuchenspenden, Preise für die Verlosung und Hilfskräfte.
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Am 01.02.2018 tritt die Katzenschutzverordnung des Kreis Euskirchen in Kraft hier der Link wo man alles nachlesen kann
https://www.kreis-euskirchen.de/service/veterinaerwesen/index.php#a0
Bad Münstereifel/Mechernich -
Einen Fall von „besonders schwerer Tiervernachlässigung“ meldet der Vorsitzende des Mechernicher Tierschutzvereins und Leiter des Kreistierheims, Reiner Bauer.
Nach Aussagen des engagierten Tierschützers haben Passanten am vergangenen Freitag einen total vernachlässigten und schwer erkrankten Hund in einem Stadtteil von Bad Münstereifel gefunden und das Tier, das auf der Straße umherirrte, ins Tierheim gebracht. Mitarbeiter des Tierheims übergaben den Yorkshireterrier-Rüden, der unter völlig ungepflegten Krallen und einem ausgedehnten Tumor am linken Auge litt, in tierärztliche Behandlung.
Tumor hätte im Anfangsstadium problemlos entfernt werden können
Der Veterinär nahm nach Aussagen von Reiner Bauer sofort eine Notoperation vor, um das Leiden des Tieres zu mindern. Nach der Einschätzung des Tierarztes hätte man den Tumor, der jahrelang gewuchert sei, im Anfangsstadium ohne Probleme entfernen können.
Noch sei unklar, so Bauer, ob der Hund überlebe. Er habe beim Kreisveterinäramt Anzeige gegen den Tierhalter gestellt. Der habe sich bislang noch nicht beim Tierheim gemeldet, wohl aber eine Familienangehörige.
Am Montagnachmittag bestätigte Kreispressesprecher Wolfgang Andres, dass eine Anzeige bei Kreisveterinär Dr. Jochen Weins vorliege. Die Behörde habe Ermittlungen aufgenommen. Denn wer einem Wirbeltier grundlos Schmerzen zufüge oder nichts gegen Krankheit oder Schmerzen des ihm anvertrauten Tieres unternehme, der begehe einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dabei könne es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar um eine Straftat handeln, die vom Gesetzgeber geahndet würde.
– Quelle: https://www.ksta.de/29537548 ©2018
Wieder einmal ein schwerer Fall von Tiervernachlässigung.
Am 19.01.18 wurde uns ein Hund gebracht der schrecklich aussah.
Er wurde von unserem Tierarzt sofort Notoperiert und ob er das ganze überlebt steht noch in den Sternen.
Der Besitzer konnte ermittelt werden. Anzeige wird erstattet.
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